Neue Fahrgastrechte im Bahnverkehr 2023 Zug verspätet? Hol Dir Deine Erstattung!

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist Dein Zug zu spät, hast Du Anspruch auf Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent.
  • Seit 7. Juni 2023 gilt die neue Bahngastrechte-Verordnung in Europa. Das bedeutet: Die Bahn muss nicht entschädigen, wenn sich der Zug wegen Sturm, Starkregen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen verspätet. Aus Kulanz kann die Bahn immer entschädigen.
  • Wird Dir eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zum Zielbahnhof angekündigt, darfst Du einen anderen Zug nehmen. Die Zugbindung ist dann aufgehoben. Das gilt nicht für das Deutschlandticket.

So gehst Du vor

  • Falls Du Dein Zugticket online gekauft hast, kannst Du Deine Entschädigung direkt über Deinen Kundenaccount über die Website oder über die DB-App beantragen.
  • Oder Du füllst das Formular Fahrgastrechte aus und schickst es mit der Post an das DB-Servicecenter. Alternativ gibst Du es am Bahnhof im DB-Reise-Zentrum ab.
  • Lehnt die Deutsche Bahn die Erstattung wegen Verspätung ab, kannst Du die Entscheidung von der Schlichtungsstelle SÖP überprüfen lassen.

Wenn Du mit dem Zug unterwegs bist, solltest Du immer mehr Zeit einplanen. Die alte Redewendung „pünktlich wie die Eisenbahn“ trifft schon lange nicht mehr zu. Denn fast jeder dritte Fernzug der Deutschen Bahn (DB) war im Jahr 2022 verspätet. Du musst aber nicht jede Verspätung einfach hinnehmen, auch nicht bei Streik oder Sturm.

Zug hatte Verspätung: Höhe der Entschädigung?

Was die Deutsche Bahn und andere Bahnanbieter in der Europäischen Union an Entschädigungen zahlen müssen, regelt die EU-Bahngastrechte-Verordnung (EG 1371/2007). Grundsätzlich gilt: Geld zurück gibt es erst ab einer Stunde Verspätung am Zielort. Dann werden 25 Prozent des Fahrpreises dieser Strecke fällig. Ab 120 Minuten verspäteter Ankunft beträgt die Entschädigung 50 Prozent.

Keine Entschädigung bei höherer Gewalt

Seit 7. Juni 2023 gilt eine neue Fassung der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung (EU/2021/782). Dann müssen Bahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände wie Stürme, Starkregenfälle oder andere extreme Wetterereignisse Grund für die Verspätung sind oder das Verhalten eines Dritten wie Betreten der Gleise, Notfälle im Zug oder Sabotage. Ein Streik der Bahnmitarbeiter zählt aber nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Tipp: Du solltest bei jeder Verspätung eine Entschädigung verlangen, denn die Deutsche Bahn hat angekündigt, sie werde im Einzelfall aus Kulanz Gutscheine anbieten, selbst wenn Dir laut Verordnung kein Anspruch auf Entschädigung zusteht. 

Die Entschädigung muss die Bahn auch zahlen, wenn die Verspätung durch mehrere nacheinander benutzte Züge entsteht – zum Beispiel, wenn bei einer Umsteigeverbindung Dein erster Zug Verspätung hat und Du den Anschlusszug verpasst, der nur einmal pro Stunde fährt. Wichtig ist, dass Du die Fahrt als durchgehende Verbindung gekauft hast, die Bahn spricht dabei von einer Reisekette.

Beispiel: Du fährst mit dem ICE von München nach Düsseldorf. Wenn Du erst dort ein Ticket des lokalen Verkehrsverbundes kaufst, um nach Dortmund weiterzufahren, ist das keine durchgehende Verbindung. Die Reisekette ist durchbrochen, die Entschädigungsregel gilt dann pro Ticket.

Verspätung bestätigen lassen?

Eine schriftliche Bestätigung des Zugausfalls oder der Verspätung beim Zugbegleiter oder am DB-Informationsschalter am Bahnhof zu bekommen, ist manchmal schwierig oder nicht möglich. Für eine Erstattung ist sie aber auch nicht erforderlich: Die Bahn dokumentiert die Abfahrts- und Ankunftszeiten ihrer Züge.

Wie bekommst Du Deine Erstattung?

Der bequemste Weg zur Erstattung ist die Online-Entschädigung. Dafür musst Du Dein Ticket über die Bahn-Website oder die Bahn-App gekauft haben. Ist das der Fall, meldest Du Dich mit Deinem Kundenkonto an und klickst dann auf „Alle Buchungen anzeigen“ oder „Meine Tickets“. Anschließend wählst Du „Auftrag bearbeiten“ und dann die Option „Fahrgastrechte“ aus. Dort gibst Du Deine tatsächliche Ankunftszeit an und ob Dir zusätzliche Ausgaben entstanden sind. Dann erscheinen vorausgefüllt Deine persönlichen Angaben. Schließlich gibst Du noch die IBAN für das Konto an, auf das die Bahn die Erstattung überweisen soll, und sendest den Entschädigungsantrag ab. Laut Angaben der Deutschen Bahn solltest Du innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung erhalten.

Nach wie vor kannst Du Deine Erstattung auch schriftlich anfordern. Dafür nutzt Du das Formular des Servicecenters Fahrgastrechte. Du erhältst es entweder vom Zugbegleiter, in einem DB-Reisezentrum oder auf der Website der Deutschen Bahn. Das ausgefüllte Formular kannst Du zusammen mit Deinem Original-Ticket und der Verspätungsbestätigung in einem DB-Reisezentrum abgeben. Oder Du schickst es mit der Post an folgende Adresse: DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.

Das Formular im PDF-Format lässt sich auf dem eigenen Rechner speichern; bei der nächsten Verspätung musst Du dann nicht alle Daten neu eingeben. Die Erstattung funktioniert auch ohne Formular. Dein Brief muss dann Kontakt- und Kontodaten sowie Informationen zur Reise und ebenfalls das Ticket als Anlage enthalten.

Über das Servicecenter Fahrgastrechte kannst Du auch Erstattungen von anderen Zugunternehmen beantragen (Liste der teilnehmenden Eisenbahnunternehmen). Andere Unternehmen musst Du direkt kontaktieren, zum Beispiel Abellio, das unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Züge fahren lässt.

Ausgezahlt werden überall Beträge erst ab 4 Euro. Sammle also gegebenenfalls Verspätungen, um über diese Summe zu kommen. Mehr dazu liest Du weiter unten im Abschnitt Zeitkarten.

Verspätung bei Deutschland-Ticket

Neu: Bist Du mit dem Deutschland-Ticket unterwegs, kannst Du selbst bei einer angekündigten Verspätung von mehr als 20 Minuten seit 15. August 2023nicht in einen IC oder ICE wechseln. Eine Kostenerstattung gibt es nicht mehr. In einem solchen Fall musst Du den nächsten Nahverkehrszug nehmen.

Bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten oder eines Zugausfalls im Nahverkehr, hast Du pro Fall Anspruch auf eine Entschädigung von 1,50 Euro. Wenn Du mehrere Verspätungsfälle während des Monats sammelst und über 4 Euro kommst (Bagatellgrenze), kannst Du die Entschädigung ausgezahlt bekommen, allerdings höchstens 12,25 Euro pro Monat.

Verjährung der Bahngastrechte

Neu: Falls Deine Bahn Verspätung hatte oder Dein Zug ausgefallen ist, hast Du nach der Verordnung nur noch drei Monate statt zwölf Monate lang Zeit, Deine Ansprüche geltend zu machen.

Wichtig: Selbst wenn Du zu spät dran bist mit Deiner Forderung, solltest Du sie nicht auf sich beruhen lassen. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, sehr kulant zu sein und die Anträge auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist noch bis zu einem Jahr nach der betroffenen Fahrt zu bearbeiten. Verlassen solltest Du Dich darauf allerdings nicht. Du bist immer auf das Wohlwollen der Deutschen Bahn angewiesen.

Wenn Du wegen Verspätung strandest

In folgenden Fällen kannst Du auf ein Taxi oder ein anderes Verkehrsmittel umsteigen:

  1. Dein Zug sollte – laut Fahrplan – zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens an Deinem Zielbahnhof ankommen und hat über eine Stunde Verspätung.
  2. Dein Zug fällt ganz aus und ist die letzte Verbindung des Tages. Du kannst Deinen Zielbahnhof nicht mehr bis Mitternacht erreichen.

Wenn Dir die Bahn keine alternative Beförderung, zum Beispiel einen Bus, bereitstellt, bekommst Du die Fahrtkosten für Taxi und Co. in Höhe von bis zu 80 Euro erstattet. 

Neu: Ab 7. Juni 2023 kannst Du eine Erstattung von bis zu 120 Euro bekommen, wenn die Kosten erforderlich waren (§ 11 Abs. 2 EVO).

Im Extremfall steht Dir eine Hotelübernachtung inklusive An- und Abfahrt zu. Bricht Deine Reise an einem größeren Bahnhof ab, wende Dich umgehend an den DB-Informations-Schalter. Nur wenn Dir dort kein Hotel zugewiesen wird oder Du am Bahnhof keinen Ansprechpartner findest, solltest Du Deine Übernachtung selbst organisieren und dann deren Erstattung verlangen.

Das funktioniert auf demselben Weg wie bei Verspätungen – entweder über die App oder mit Formular. Denke daran, Belege für Deine Hotel- oder Taxikosten beizufügen und bewahre Kopien davon auf.

Bekommst Du mit Zeitkarten Entschädigung?

Für Zeitkarten gelten andere Regelungen als für einzeln gekaufte Fahrkarten der Bahn. Grundsätzlich bekommst Du für sie nicht mehr als 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet. Da die Bahn Entschädigungen erst ab 4 Euro auszahlt, musst Du mindestens zwei Verspätungen in der ersten Klasse beziehungsweise drei in der zweiten Klasse vorlegen. Das ist die Bagatellgrenze.

Bei Wochen- und Monatskarten des Nahverkehrs musst Du die Verspätungen auflisten und kannst diese am Ende der Gültigkeit einreichen. Die Entschädigungsverfahren in regionalen Verkehrsverbünden funktionieren unter Umständen noch einmal anders. Informationen dazu findest Du in der Regel auf deren Websites. 

Entschädigung bei Zeitkarten ab 60 Minuten Verspätung

 

2. Klasse

1. Klasse

Zeitkarten im Nahverkehr

1,50 Euro

2,25 Euro

Zeitkarten im Fernverkehr

5 Euro

7,50 Euro

Bahncard 100

10 Euro

15 Euro

Quelle: Deutsche Bahn (Stand: Dezember 2023)

Wichtig: Sobald Dein Zug im Nahverkehr mehr als 20 Minuten zu spät ankommt, kannst Du die Minuten ansammeln. War Dein Zug zum Beispiel an acht Tagen um jeweils 30 Minuten zu spät, kannst Du eine Entschädigung von 6 Euro verlangen. Es lohnt sich mittlerweile auch, die kleinen Verspätungen zu notieren und am Ende des Monats die Minuten zu addieren.

Zugverspätung ist angekündigt: Was tun?

Erst wenn Dein Zug 20 Minuten Verspätung zum Zielbahnhof hat oder ausfällt, hast Du als Fahrgast Ausweichmöglichkeiten: Du kannst einen anderen Zug nehmen und dabei auch eine teurere Verbindung ohne Aufpreis nutzen – die sogenannte Zugbindung ist dann aufgehoben. Du musst allerdings in Vorleistung gehen, Du musst zuerst den Fahrpreis oder Zuschlag zahlen und dann im Nachhinein die Erstattung beantragen.

Beispiel: Der Regionalexpress, mit dem Du fahren wolltest, soll mit 30 Minuten Verspätung an Deinem Ziel ankommen. Wenn auf derselben Strecke auch ein Intercity (IC) fährt, kannst Du mit diesem fahren. Du musst Dir aber dafür zunächst das IC-Ticket kaufen.

Beachte: Wenn Du bereits eine stark ermäßigte Fahrkarte wie ein Länderticket oder das Deutschland-Ticket besitzt, kannst Du die Erstattungsregel seit 15. August 2023 nicht mehr nutzen (§ 3 Abs. 4 EVO iVm § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO).

Ab 60 Minuten angekündigter Verspätung zum Zielbahnhof kannst Du Dein Ticket kostenfrei zurückgeben, auch wenn es zum Beispiel ein „Super Sparpreis“-Ticket ist, das regulär nicht umtauschbar ist. Das ist sinnvoll, wenn Du durch die Verspätung einen wichtigen Termin verpasst hast und damit Dein Reisegrund wegfällt. Allerdings hast Du bei Rückgabe des Tickets keinerlei Ansprüche mehr gegen die Bahn.

Wenn Du erst unterwegs von der Verspätung erfährst, kannst Du Deine Reise abbrechen und mit der nächsten Zugverbindung zu Deinem Startbahnhof zurückkehren. Die Kosten trägt auch in diesem Fall die Bahn.

Neben der Entschädigung steht Dir bei einer angekündigten Verspätung von mehr als einer Stunde auch eine angemessene und kostenlose Verpflegung mit Getränken und Speisen zu, sofern diese im Bahnhof oder Zug verfügbar sind.

Das gilt bei einem Bahnstreik

Ist Dein Zug wegen eines Streiks der Bahnmitarbeiter mehr als 20 Minuten verspätet oder fällt er sogar ganz aus, darfst Du ebenfalls einen beliebigen anderen Zug nehmen. Die Zugbindung gilt dann nicht mehr.

Aber auch in diesem Fall musst Du zunächst den Aufschlag zahlen und Dir nachträglich erstatten lassen, falls Du eine teurere Verbindung als geplant nutzt. Außerdem hast Du Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch nach der neuen Bahngastrechte-Verordnung. Denn ein Bahnstreik ist keine höhere Gewalt.

Falls Du die Fahrt wegen des Bahnstreiks gar nicht mehr antreten willst, kannst Du Dir die Ticketkosten erstatten lassen.

Was für Rail and Fly Tickets gilt

Hast Du ein „Zug zum Flug“ oder Rail and Fly Ticket gebucht und ist Dein Zug verspätet, dann gelten für Dich andere Regelungen. Grund: Du hast das Ticket entweder über eine Fluggesellschaft oder einen Reiseveranstalter gekauft, die Fahrgastrechte im Bahnverkehr kommen also nicht zum Tragen. Hat Deine Bahnverbindung mehr als 60 Minuten Verspätung, erstattet die Bahn 10 Euro für Rail and Fly Tickets der 2. Klasse und 15 Euro für „Zug zum Flug“ Tickets der 1. Klasse.

Wichtig: Die Bahn haftet nicht dafür, wenn Du aufgrund der Zugverspätung Deinen Flug verpasst. Hast Du Deine Reise individuell zusammengestellt, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Pauschalreisende haben dagegen unter Umständen Ansprüche gegenüber ihrem Reiseveranstalter. Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Reiseveranstalter hat die Zugfahrt als eigene Leistung angeboten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Anbieter in seinem Reiseprospekt den Bahntransfer als „Vorteil“ aufführt, ohne ein zusätzliches Entgelt zu nennen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden (29.06.2021, Az. X ZR 29/20).
  2. Du hast die Bahnverbindung so ausgewählt, dass Du rechtzeitig am Flughafen angekommen wärst. Maßgeblich dafür sind die Emp­feh­lungen des Reiseveranstalters.

Gibt es im EU-Ausland eine Entschädigung?

Bahngastrechte gelten für alle Bahnreisende mit einem Zugunternehmen in der Europäischen Union. Freiwillig können Zugunternehmen auch höhere Entschädigungen zahlen. Das macht zum Beispiel der Thalys, der Nordrhein-Westfalen mit Brüssel und Paris verbindet. Bei Verspätungen, die das Unternehmen selbst zu verantworten hat, gibt es schon ab 30 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises zurück, ab einer Stunde den halben und ab zwei Stunden den vollen Fahrpreis – allerdings nur als Gutschein oder in Miles. Wer auf eine Auszahlung besteht, muss sich mit den Entschädigungen der europäischen Bahngastrechteverordnung zufriedengeben.

Hast Du ein internationales Ticket bei der Deutschen Bahn (DB) gekauft, kannst Du bei einer Entschädigung den einfachen Weg über das Servicecenter Fahrgastrechte gehen. Andere Unternehmen musst Du direkt kontaktieren.

Achte bei langen Fahrten besonders darauf, die Reisekette nicht zu unterbrechen. Daher ist es zum Beispiel sinnvoll, eine Reise von Köln nach London komplett bei der Deutschen Bahn zu kaufen, anstatt per Bahnticket nach Brüssel zu fahren und Dir dort ein Eurostar-Ticket nach London zu holen. Verspätungen gelten dann nur pro Ticket und zweimal 30 Minuten ergeben keinen Entschädigungsanspruch.

Wo kannst Du Dich über die Bahn beschweren?

Gibt es bei der Bearbeitung einer Entschädigung Probleme oder hast Du eine Beschwerde wegen Zugausfällen oder Verspätungen, kannst Du Dich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Kommt keine Lösung zustande, ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) der nächste Ansprechpartner. Die Kontaktdaten der SÖP lauten: Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Telefon 030/64 49 93 30. Auf der Website des SÖP findest Du ein Online-Formular Bahn, mit dem Du eine kostenlose Verbraucherschlichtung beantragen kannst.

Die höchste Behörde für Beschwerden über die Deutsche Bahn oder andere Bahnanbieter ist das Eisenbahn-Bundesamt. Die Postanschrift lautet: Heinemannstraße 6, 53175 Bonn.

Wenn Du Schwierigkeiten mit einem Bahnunternehmen im europäischen Ausland hast, kannst Du Dich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.

Welche Alternativen zur Bahn gibt es?

Falls Du absehen kannst, dass Dein Zug nicht fahren wird, kannst Du natürlich versuchen, auf anderem Wege an Dein Ziel zu kommen. Eine Alternative zur Bahn sind Fernbusunternehmen wie Flixbus. Falls Freunde oder Arbeitskollegen das gleiche Ziel haben, könnt Ihr privat eine Fahrgemeinschaft bilden. Wenn Du in Deinem Umfeld keine Mitstreiter findest, kannst Du bei Plattformen wie blablacar nach einer Mitfahrgelegenheit suchen.

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Autoren
Max Mergenbaum

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