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Banken haben lange gut daran verdient, neben den Zinsen weitere Extra-Kosten bei der Kreditvergabe zu berechnen. Während Sie als Verbraucher diese Gebühren schon länger zurückverlangen können, gingen Selbstständige bislang leer aus, wenn sie etwa einen Kredit für eine Imbisseinrichtung oder eine Maschine aufgenommen haben. Das Argument der Banken: Geschäftsleute müssten nicht so geschützt werden wie Verbraucher.

Diese Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen endgültig klargestellt, dass Banken auch von Ladenbesitzern, Architekten und sogar Großunternehmern keine Kreditgebühren verlangen dürfen. (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16). Einer der Kläger erhält nun 30.000 Euro zurück. Leider gilt eine dreijährige Verjährungsfrist: Sie können also nur in den Jahren ab 2014 gezahlte Gebühren zurückfordern. Verwenden Sie unseren Musterbrief.

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Finanztip-Redaktion
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