Paypal
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Viel Verwirrung gibt es derzeit um ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch zu Paypal. Darin geht es um die Frage, ob ein Käufer grundsätzlich nichts mehr zahlen muss, sobald er erfolgreich den Paypal-Käuferschutz beantragt hat. Die Bundesrichter stellten am Mittwoch fest, dass der Verkäufer trotzdem das Recht hat, den Kaufpreis weiter einzufordern, und dafür auch gegen den Käufer zu klagen.

Ist das nun das Ende des Paypal-Käuferschutzes? Nein. Beim Käuferschutz geht es um Schutz vor Betrug. Denn online wird oft Vorkasse verlangt. Gerade zu den Anfangszeiten von Ebay haben dubiose Verkäufer Geld genommen, aber keine Ware geschickt. Der Verkäufer war anschließend nicht mehr greifbar, das Geld futsch. Paypals Käuferschutz hat den Ebay-Handel erst richtig ins Rollen gebracht.

Der BGH stellte schlicht fest, dass der Kaufvertrag der Hauptvertrag ist, die Zahlungsmethode ist nur eine sogenannte Nebenabrede. Deshalb kann Paypal die Rechte des Verkäufers nicht aushebeln.

Vor Betrug schützt der Käuferschutz von Paypal, Paydirekt, Giropay und in ähnlicher Form auch von Kreditkarten noch immer: Sobald der Kunde begründen kann, dass das Geschäft nicht wie vereinbart ablief, bekommt er das Geld zurück. Falls der Verkäufer dann immer noch meint, dass ihm der Kaufpreis zusteht, muss er dem Geld hinterherrennen und hat das Prozessrisiko, nicht der Käufer. Und darum geht es ja beim Käuferschutz.

Das ist übrigens auch gut für Privatpersonen, denn auf Ebay und Co. sind sie oft auch Verkäufer.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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