Trittin auf dem Dienstrad
Der grüne Politiker Jürgen Trittin schwingt sich auf sein Dienstrad. Bild: Kay Nietfeld / dpa

Wer zur Arbeit radelt, ist laut ADAC zufriedener als Arbeitnehmer, die mit dem Auto zum Arbeitsplatz pendeln. Studien zeigen außerdem: Radfahrer fallen seltener krankheitsbedingt aus. Das haben nicht nur Politiker wie Jürgen Trittin (siehe Bild oben) und Kanzleramtschef Peter Altmaier (Bild unten) entdeckt. Auch immer mehr Unternehmen geben ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder. Häufig sogar ein E-Bike, denn damit lassen sich auch Strecken von mehr als 10 Kilometern leicht bewältigen. Würde man es privat kaufen, kostet so ein Elektrorad schnell mal 2.000 Euro und mehr. Als Dienstfahrrad wird es erschwinglich, sobald der Chef etwas dazugibt. Und Sie dürfen es auch privat nutzen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie und Ihr Chef das Modell Dienstrad gestalten können. Das ist unsere Empfehlung:

1. Die Vorteile ansprechen
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber darüber, was er davon hat. Fragen Sie, ob er einen gesünderen und motivierteren Mitarbeiter haben will. Die Kosten für das Dienstrad kann Ihr Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen, die Umsatzsteuer zurückholen und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

2. Die Kosten fair teilen
Einigen Sie sich mit Ihrem Chef über die Aufteilung der Kosten. Wenn er das Rad nicht komplett stellt, sollte er zumindest etwas dazutun. Ansonsten könnte es nach der nächsten Betriebsprüfung Ärger mit der Steuer geben. Wenigstens die Versicherungsprämie fürs Rad sollte Ihr Chef übernehmen. Der Teil, den Sie beisteuern, wird von Ihrem Gehalt abgezogen. Das nennt sich Barlohnumwandlung.

3. Das Rad auswählen
Wählen Sie das Fahrrad gemeinsam mit dem Arbeitgeber aus. Es darf auch ein Rennrad oder Mountainbike sein, aber nicht so ausgefallen, dass es ein anderer Mitarbeiter nicht übernehmen kann, falls Sie den Job wechseln. Soll es ein Elektrorad sein, nehmen Sie ein sogenanntes Pedelec, das beim Treten bis Tempo 25 mithilft – schnellere S-Pedelecs gelten rechtlich als Leichtkraftrad. Die sind bei der Steuer etwas teurer.

4. Der richtige Leasingvertrag
Wir empfehlen, das Dienstrad nicht zu kaufen, sondern zu leasen. Üblich sind Verträge über drei Jahre. Das hat mehrere Vorteile: Der Arbeitgeber hat kaum Aufwand, sofern er mit der Abwicklung einen Leasing-Anbieter wie Jobrad oder Eurorad beauftragt. Möglich sind Verträge inklusive Vollkasko-Versicherung, Pannendienst und Wartung. Aber Vorsicht: Leasing-Firmen bieten Ihnen nach drei Jahren das Rad oft für 10 Prozent des Neupreises zum Kauf an. Weil das Rad viel mehr wert ist, verlangt das Finanzamt eine Nachversteuerung. Leasen Sie stattdessen besser ein neues Rad.

5. Den geldwerten Vorteil versteuern
Für die Privatnutzung des Fahrrads müssen Sie monatlich 1 Prozent des Neupreises als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Anders als beim Dienstauto kommt kein Zuschlag für die Fahrten zum Arbeitsplatz hinzu. Dennoch dürfen Sie die Entfernungspauschale von der Steuer absetzen.

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Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

2 Kommentare

  1. Also ein Elektrobike lohnt sich meiner Meinung nach definitiv für einen zufriedenen Arbeitnehmer 🙂 Viele Grüsse

  2. Hallo,
    wie sieht es dann für Freiberufler aus? Kann man ebenso ein teures Rad steuerlich absetzen? – und was wäre „teuer“?

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