Das Berliner Start-up Fairr stellt seinen Fondssparplan um – vom Fairriester auf den Fairriester 2.0. Am vergangenen Wochenende hat das Unternehmen seine Kunden angeschrieben und die Vertragsumstellung angeboten. Kunden haben bis zum 12. Dezember 2016 Zeit, den Vertrag umzustellen.

Finanztip empfiehlt den Fairriester bei den Riester-Fondssparplänen seit geraumer Zeit. Daher wollten natürlich auch wir wissen: Warum stellt Fairr den Fairriester um, was genau ändert sich – und was bedeutet das für Fairriester-Sparer?

Zunächst schon mal in Kürze:

Unserer Einschätzung nach bringt die Umstellung auf den Fairriester 2.0 keine Nachteile mit sich, sondern sichert Kunden eine Rentengarantie jetzt auch „sauber“ von vornherein vertraglich zu (und nicht etwa über eine Zusatzvereinbarung). Der neue Vertrag ermöglicht es Kunden außerdem, die Hinterbliebenenabsicherung für die Auszahlphase bereits in der Ansparphase des Vertrags festzumachen. Der Kunde erhält durch die Umstellung also zusätzliche Garantien und Gestaltungsmöglichkeiten für die Auszahlphase.

Ob er diese dann tatsächlich wahrnimmt, kann er später entscheiden. Denn Riester-Sparer können den Anbieter bei Beginn der Rentenphase wechseln.

Im Detail betrachtet:  

Was steckt hinter der Umstellung?

Als Fairr vor 2 Jahren an den Markt kam, hatte es den Riester-Fondssparplan – wie andere Anbieter auch – ohne Rentengarantie angeboten. Erst später trat das Unternehmen in Verhandlungen mit Lebensversicherern, mit dem Ziel, eine Garantierente anzubieten. Seit einem Jahr etwa ist MyLife der Partner von Fairr, bzw. dessen Partnerbank Sutor. MyLife garantiert seither einen festen Rentenfaktor. D.h. Fairriester-Sparer bekommen bspw. aus 100.000 Euro angespartem Kapital bei Rentenbeginn monatlich mindestens eine garantierte Rente von 300 Euro (bei Rentenfaktor 30).

Der Rentenfaktor variiert je nach Geburtsjahrgang und Renteneintrittsalter. Er hängt ab von den Kosten des Versicherers, der einkalkulierten Lebenserwartung und dem gültigen Garantiezins der Lebensversicherer.

Im Fairriester 2.0 möchte Fairr den garantierten Rentenfaktor (aktuell mit dem Garantiezins von 1,25 %) jetzt vertraglich festhalten. Offiziell gilt dies als neuer Vertragsbestandteil. Daher musste das Unternehmen den Vertrag neu zertifizieren lassen. 

Hinterbliebenenabsicherung

Mit dem garantierten Rentenfaktor verbunden ist dann die Frage der Hinterbliebenenabsicherung – das heißt die Frage, ob etwa der Ehepartner oder ein anderer naher Verwandter die Rentenzahlungen aus dem Restkapital erhalten soll, wenn der eigentliche Vertragspartner in der Rentenphase verstirbt. Normalerweise legen Sparer im Fondssparplan die Hinterbliebenenabsicherung erst zum Rentenbeginn fest. Dann werden auch die Rentenkonditionen festgelegt.

Im Fairriester 2.0 können Sparer bereits in der Ansparphase (also direkt bei Vertragsschluss oder später) eine Form der Hinterbliebenenabsicherung wählen. Die Absicherung mindert die zuvor vereinbarte Garantierente um ca. 0,5 % (wenn die Rente an den Hinterbliebenen bis max. 10 Jahre nach Rentenbeginn bezahlt wird) oder um ca. 10 Prozent (im Falle, dass das Restkapital als Rentenzahlung an den Hinterbliebenen geht).

Wann lohnt ein Wechsel zu Fairriester 2.0?

Fairriester-Sparer der ersten Generation sollten zum Fairriester 2.0 wechseln und die Hinterbliebenenabsicherung bei Vertragsschluss vereinbaren, wenn ihnen der garantierte Rentenfaktor und eine Hinterbliebenenabsicherung mindestens auf der Grundlage des heute gültigen Rentenfaktors wichtig ist.

Der Wechsel müsste dann bis zum 12.12.2016 passieren – der Vertragswechsel wäre rechtzeitig noch in diesem Jahr angestoßen. 2017 fällt der Garantiezins auf 0,9 Prozent. Das würde Abschläge beim garantierten Rentenfaktor bedeuten.

Fairriester-Sparer der ersten Generation können auch dann in diesem Jahr zum Fairriester 2.0 wechseln, wenn sie sich zumindest die Möglichkeit offenlassen wollen, irgendwann später in der Ansparphase ggf. eine Hinterbliebenenversicherung zu vereinbaren.

Sollten Sie diese Option irgendwann einmal wählen, würde dann allerdings der heute zugesicherte Rentenfaktor durch den dann gültigen ersetzt werden. 

Von diesen Fragen abgesehen, hat einen Umstellungsvorteil, wer bereits ein gewisses Guthaben angespart hat. Bei einem Wechsel zu Fairriester 2.0 ist das übertragene Kapital die neue Beitragsgarantie.

Wer kann im alten Vertrag bleiben?

Im Fairriester 1.0 kann ggf. bleiben, wer sich a) jetzt nicht mit Papierkram beschäftigen möchte und sicher weiß, dass er nie eine Hinterbliebenenabsicherung braucht. Dann gilt der bereits jetzt (Stand 2015/2016) auf der Website garantierte Rentenfaktor (ohne Hinterbliebenenabsicherung). Diesen Rentenfaktor will Fairr voraussichtlich Anfang 2017 in einer Zusatzvereinbarung schriftlich zusichern.

Oder wer sich b) die Frage der Hinterbliebenenabsicherung bis zuletzt offenlassen will und optimistisch ist, dass die Verrentungskonditionen bei Rentenbeginn nicht schlechter sind als heute.

Ein solcher Sparer könnte zu Beginn der Rentenphase nach Versicherern Ausschau halten, die ihm die besten Konditionen für Rente und Hinterbliebenenabsicherung anbieten.

Keine Nachteile des Riester 2.0?

Es gibt einige kleinere Nachteile, die mit der Umstellung einhergehen.

Voraussetzung für eine Vertragsumstellung ist, dass Sparer noch mindestens 12 Jahre haben, bis sie in Rente gehen. Der Fairriester 2.0 gilt nämlich als neuer Vertrag und muss mindestens 12 Jahre laufen.

Die Möglichkeit, nur einen Teil des angesparten Kapitals für eine selbst genutzte Immobilie (Wohn-Riester) zu entnehmen, fällt jetzt weg. Im Falle einer vollständigen Entnahme endet der Vertrag und wird aufgelöst.

Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

22 Kommentare

  1. Edit: Ich kann ja nur vollständig den Betrag fürs Wohnriester entnehmen… Soll ich dann nach der Entnahme wieder einen neuen Riester-Vertrag abschließen?

  2. Hallo,

    ist es möglich den fairriester 2.0 für den Kauf einer Immobilie zu nutzen bzw. als Wohnriester zu verwenden?

    Vielen Dank!

  3. Hallo Frau Zinnecker,

    Finanztip empfiehlt ja fairr-Riester für den Riester-Fondssparplan.
    Wenn ich mit der vollen Förderquote von 2100€ über 40 Jahre rechne und dabei eine konservative Rendite von 5% pro Jahr annehme, komme ich auf ein Endkapital von 266.000€.

    Fairr verlangt jedes Jahr mind. 0,5% dieser Gebühren. Das ergibt über die kompletten 40 Jahre eine Gebühr von mehr als 19.000€ + mehr als 1.000€ Depot-/Kontogebühren. (Bei 6% Rendite des Depots p.a. sind es dann schon 23.000€ + 1.000€)

    Weiterhin will dann in der Verrentung die MyLife nochmals 0,5% der Endsumme also ~1500€ und nochmals monatlich 1,5% (nochmals mehrere tausend Euro über 15-30 Jahre).

    Ich weiß dass Riester-Verträge allgemein sehr teuer sind, sieht man ja an dieser Überschlagsrechnung.

    Aber ist fairr damit wirklich der preiswerteste Anbieter am Markt und so empfehlenswert? 25.000€ Gebühren sind enorm und das sollte doch trotz Garantie der eingezahlten Beträge billiger gehen?
    Vergleichen Sie auch Netto-Tarife die man über Honorarberater bekommt?
    (Die Gebühren für die ETFs und Fonds habe ich bewusst außen vor gelassen, die sind im Marktvergleich bereits sehr gut)

    Vielen Dank!

  4. Ich überlege, vor Beginn der Auszahlungsphase von Union Investment (Fonds) zu fair relax zu wechseln, weil dort die garantierten Zahlungen etwas höher sind. Gibt es bereits einen Test oder eine Empfehlung hierzu?
    Danke im voraus

  5. Hallo Frau Zinnacker,
    Ich habe drei Nachfragen zu fairrrister 2.0: welche fonds stecken eigentlich im neuen fairrrister?
    Wie sicher ist denn mein Kapital bei einem so jungen Untermehmen?
    Wie komme ich denn zu einem Vertrag bzw zu einer kostenguenstigen depot-loesung?

    Vielen dank im voraus

  6. Ich kann die Begeisterung nicht teilen: Ich habe mein Depot auf Fairr 2.0 umgestellt. Das kostete mich ca. 240€. Da hier ein neues Unterdepot eröffnet wurde und der Bestand auch nicht umgebucht, sondern verkauft und neu gekauft wurde. Intention ist wohl ausschließlich durch die Umbuchung Geld zu verdienen. Davon war zuvor keine Rede. In meinen Augen ist das einfach Betrug.

    1. Hallo,

      wir haben von Fairr die Information, dass der Wechsel komplett kostenfrei vonstatten ging. Ich würde Sie bitten, mir die entsprechenden Auszüge zu scannen und zu schicken, so dass wir das nachvollziehen können. Falls etwas schief gelaufen ist, sollte es korrigiert werden.

      Danke + Grüße,
      Sara Zinnecker

  7. Guten Abend,

    als Auszubildender habe ich mich für Fairr entschieden und stehe nun auch vor der Entscheidung auf die 2.0 Version zu wechseln.
    Dazu habe ich noch ein paar Fragen:

    Müssen bei vorzeitiger Kündigung alle staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden?
    Kann nach 12 Jahren der Vertrag gekündigt werden, ohne dass die Zulangen verloren gehen?
    Sollte ich als derzeit 18-jähriger schon an einen Hinterbliebenenschutz denken?

    Vielen Dank

    sebaro

    1. Hallo Sebaro,

      leider ist dem tatsächlich so: Wenn Sie den Riester-Vertrag vor Renteneintritt kündigen (egal, wie lange der Vertrag lief), müssen Sie die Förderung zurückzahlen. Die Idee hinter Riester ist es, eine private Zusatzrente zu haben. Darauf legt der Staat Wert. Das Angesparte muss also in jedem Fall zu einer späteren Rente werden. Alternativ können Sie die Förderung auch erhalten, wenn Sie das Guthaben zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie einsetzen oder zu einem anderen Riester-Vertrag wechseln.

      Eine Kündigung sollten Sie versuchen, zu vermeiden. Bevor Sie kündigen, überlegen Sie, ob Sie die monatlichen Raten ggf. eine Weile herabsetzen, im Zweifel auf Null. Dann fiele auch die Förderung für eine Weile weg. Aber Sie können die Raten jederzeit auch wieder nach oben anpassen.

      In Ihrem Alter scheint die Rentenphase noch weit weg, sehr verständlich. Und auch die Frage Hinterbliebenenabsicherung ist sicherlich nicht die drängendste. Jedoch: Sie haben auch keinen Nachteil, wenn Sie sich bei Fairr die diesjährigen Konditionen sichern. Damit loggen Sie einfach eine Mindestgarantie ein – für Rente und Hinterbliebenenabsicherung.

      Beste Grüße,
      Sara Zinnecker

  8. Vielen Dank für die ausführliche Klarstellung, die Ihre Antwort an Martin enthält. Ein letzter Punkt ist mir noch unklar: Ist es auch nach dem Wechsel zu fairriester 2.0 noch möglich, sich einen alternativen Partner für die Auszahlungsphase (Rentenbeginn bis 85, Rentenversicherung ab 85) zu suchen?

    1. Guten Abend,

      grundsätzlich ist das möglich, zum Renteneintritt den Anbieter zu wechseln. Wichtig ist dann, sich rechtzeitig verschiedene Angebote einzuholen. Mit der Kündigung 3 Monate vor Vertragsende muss der neue Anbieter schon feststehen.

      Momentan gibt es noch keinen rechten Wettbewerb von Anbietern um die Riester-Rentner … aber wir hoffen mal stark, dass der noch kommt.

      Übrigens können Sie auch bei Fairr den Auszahlplan mit Rente erst ab 85 vereinbaren, auch wenn Fairr das nicht direkt bewirbt.

      Beantwortet das die Frage?

      Beste Grüße,
      Sara Zinnecker

  9. Was hat fairr davon den Garantiezienssatz für Bestandskunden auf den 1,25% von diesem Jahr festzuschreiben? Bei welchem Szenario würde mit einem Wechsel auf 2.0 am Ende weniger herauskommen, als bei einer Fortsetzung mit bestehenden Bedingungen? Der Blog liest sich als ob der Wechsel praktisch nur Vorteile bringt, das würde aber durchgehend höhere Kosten für fairr bedeuten und wirtschaftlich unsinnig sein.
    Vielen Dank schonmal für eine Rückmeldung, Martin

    1. Hallo Martin,

      erstmal vielen Dank für den Eintrag. Ich sehe gerade, dass ich da ein wenig missverständlich formuliert habe. Fairr schreibt nicht grundsätzlich im Fairriester 2.0 den Rentenfaktor (mit Garantiezins 1,25 %) fest, sondern das gilt für die, die in diesem Jahr noch wechseln. Ich hab das mal angepasst – und im Folgenden noch einmal eine ausführliche Erklärung drangehängt …

      Und zwar: Fairr schreibt nicht den Garantiezins fest, sondern hält den Rentenfaktor vertraglich fest, den die MyLife Lebensversicherung Riester-Kunden heute schon zusichert. Dieser Rentenfaktor zeigt an, wie viel Rente Sie monatlich für 10.000 Euro angespartes Kapital mindestens bekommen werden. In seine Berechnung fließen Garantiezins, Kosten des Versicherers und Sterbetafeln des Versicherers ein. Ein geringerer Garantiezins ab dem kommenden Jahr bedeutet, dass der garantierte Rentenfaktor – also die garantierte Mindestrente – sinkt.

      Das ist die eine Geschichte.

      Die andere Geschichte ist, dass Fairr den Vertrag durch die Umstellung „technisch sauber“ macht und Rentengarantie als auch die Option der Hinterbliebenenabsicherung künftig von Beginn an im Vertrag festschreibt. (Für Altverträge will Fairr den garantierten Rentenfaktor zum Beginn nächsten Jahres auf einem Beiblatt als Vertragsergänzung zusichern.) Im alten Vertrag haben Kunden aber niemals die Option, die Hinterbliebenenversicherung in der Ansparphase festzulegen.

      Anders gesagt: Würde Fairr den alten Vertrag beibehalten, würde der garantierte Rentenfaktor ab dem neuen Jahr ebenso sinken. Für alle Bestandskunden, die umstellen wollen, weil sie auch die Option der Hinterbliebenenabsicherung nutzen wollen, lohnt also, in diesem Jahr umzustellen. Oder eben den alten Vertrag zu behalten und auf die Option Hinterbliebenenabsicherung in der Ansparphase zu verzichten.

      Wir sehen in der Umstellung des Vertrags bei Fairr tatsächlich vor allem „technische Gründe“. Bei Auflage des Fairriesters hatte Fairr noch keinen Versicherungspartner für die Rentenphase. Weil die Fairr-Verträge mindestens 12 Jahre laufen müssen und sich die Versicherung bei Renteneintritt wählen lässt, schien dafür noch Zeit. Allerdings haben alle andere Fondssparplan-Anbieter in der Regel hauseigene Versicherer in der Hinterhand. Einige Kritiker sahen den mangelnden Versicherungspartner als Manko bei Fairr. Das Startup hat darauf dann entsprechend reagiert. Es hat sich MyLife als Partner gesucht und der Versicherer garantiert – unüblich für die Branche – einen Rentenfaktor. Jetzt rüstet es entsprechend die Verträge nach.

      Wir sehen die Umstellung auf den neuen Vertrag auch deshalb nicht als Nachteil, weil Kunden weiterhin freisteht, welchen Versicherer sie am Ende tatsächlich wählen. Es ist also, wie im Text beschrieben: Der Kunde erhält durch die Umstellung also zusätzliche Garantien und Gestaltungsmöglichkeiten für die Auszahlphase. Ob er diese dann tatsächlich wahrnimmt, kann er später entscheiden. Denn Riester-Sparer können den Anbieter bei Beginn der Rentenphase wechseln.

      Ich hoffe, das macht die Sache klarer?

      Wenn nicht, bitte nochmal schreiben.

      Viele Grüße,
      Sara Zinnecker

  10. Sehr geehrte Frau Zinnecker,

    mich würde die gleiche Frage interessieren wie dem Herrn Strels, welche Anbieter es denn noch gibt ausser die Debeka, welche überhaupt kurz vor Rentenbeginn ein übertragenes Guthaben durch einen Anbieterwechsel aufnimmt und dann das Guthaben verrentet? Vor allem gelten dann die Rechnungsgrundlagen im Jahr des Übertrags, nicht die von heute.

    Beste Grüsse

    Marco Mahling

    1. Sehr geehrte Herr Mahling,

      herzlichen Dank für Ihre Fragen. In Bezug auf Ihre erste Frage verweisen wir Sie gerne auf die Antwort an Herrn Strehls (s.oben). Bitte verstehen Sie, dass im Rahmen eines Blog-Artikels nicht alle Fragen im Detail beantworten werden können. Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle auf unsere fachkundige Community verweisen, bei der Sie sicherlich noch den einen oder anderen Rat bekommen können: http://www.finanztip.de/community/

      Mit freundlichen Grüßen
      FT-Moderation

  11. Sehr geehrte Frau Zinnecker,

    können Sie mir bitte mitteilen Anbieter benennen, die überhaupt einen Anbieterwechsel kurz vor Beginn der Rentenphase durchführen? Meines Wissens gibt es nur einen. Und vor allem: Welche Rechnungsgrundlagen gelten dann? Bestimmt auch die von 2016.

    1. Sehr geehrter Herr Strels,

      ich konkretisiere noch einmal die Antwort auf Ihre Fragen:

      Unserer Kenntnis nach gibt es ein paar Versicherer, die einen recht späten Übertritt in die Rentenversicherung ermöglichen (schauen Sie ggf. mal in die Finanztest-Ausgabe 4/16). Grundsätzlich kann ich die Sorge nachvollziehen, dass in der Praxis die freie Wahl des Verrentungspartners nicht so gut funktioniert, weil möglicherweise einige Versicherer die Kunden ablehnen. (Was also, wenn „mein“ Versicherer am Ende die Garantie nicht erfüllen kann / mir schlechte Konditionen anbietet und ich wechseln muss?!)

      Finanztip vertritt aber die Linie, dass sich ein Wettbewerb unter Versicherern für die Verrentungsphase noch entwickeln wird, sobald die ersten Riester-Kohorten auslaufen.

      Was die Rentenkonditionen angeht, so können Sie sich diese bei Vertragsschluss zusichern lassen, wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung oder den Fairr-Fondssparplan wählen. Sollten Sie zur Verrentungsphase wechseln, gelten die dann gültigen Rechnungsgrundlagen.

      Beste Grüße,
      Sara Zinnecker

  12. Vielen Dank für die ausführlichen Informationen zur Wechselmöglichkeit auf Fairr Riester 2.0.

    Verstehe ich das richtig, dass mit der 2.0 Version die Möglichkeit entfällt, teilweise angespartes Kapital in eine selbst genutzte Immobilie für eine Tilgung zu übernehmen, z.B. kurz vor der Rente um eine vollständige Tilgung durchzuführen?
    Wenn ja, zählt diese Form der Anlage (Version 2.0) dann eigentlich weiterhin mit zur Eigenkapitalquote bei einer Immobilienfinanzierung?

    1. Hallo Matt,

      genau, eine Teilentnahme des Guthabens aus dem Fondssparplan ist künftig nicht mehr möglich. Sie können aber weiterhin jederzeit den kompletten aktuellen Riester-Sparbetrag in die Tilgung der Immobilie stecken. Der Riester-Vertrag würde damit enden und das Sparguthaben (von der Bank) zum Eigenkapital gerechnet, das Sie in die Finanzierung mit einbringen. Die Änderung rührt daher, dass eine Teilentnahme mit größerem bürokratischem Aufwand für Anbieter verbunden ist als eine komplette Entnahme. Auch manch andere Anbieter schließen eine Teilentnahme aus.

      Ich hoffe, ich konnte die Frage beantworten. Ansonsten schreiben Sie gern noch einmal.

      Beste Grüße,
      Sara Zinnecker

      1. Hallo Sara,

        wäre diese vollständige Entnahme zu Tilgung einer selbst genutzten Immobilie dann „förderschädlich“?

        Und für den Fall, wenn die Summe der vollständigen Entnahme aus dem Riester die restliche Tilgungssumme übersteigt?

        Besten Dank und einen schönen Start in die Woche,
        Matt

        1. Hallo Matt,

          hier mal die Antwort unseres Baufi-Experten Dirk Eilinghoff zu Deiner Frage:

          Die Verwendung als Altersvorsorge- Eigenheimbetrag ist nicht förderschädlich.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__92a.html

          Theoretisch ist der Fall denkbar, dass die vollständige Auszahlung der entnommene Betrag die Restschuld des Baukredits übersteigt – wahrscheinlich wäre das dann auch eine förderschädliche Verwendung. In der Praxis wird es so sein, dass der Kunde bei Anschaffung der Immobilie bereits einen Riester-Vertrag hat und das Kapital dann einsetzt – oder es im Rahmen einer Anschlussfinanzierung so einsetzt, dass er mit geringerem Kreditbetrag in die folgende Zinsbindungsphase eintritt. Mit zehn oder zwanzigtausend Euro Riester-Kapital kommt man eben (in der Regel) nicht weit.

          Ich hoffe, das hilft weiter.

          Viele Grüße,
          Sara Zinnecker.

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