Hand zerreißt Foto
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Scheiden tut weh – im Herzen, aber auch im Geldbeutel. Bislang konnten Geschiedene immerhin darauf hoffen, ihre Scheidungskosten von der Steuer absetzen zu können und dadurch einen Teil des Geldes zurückzuholen. Diese Hoffnung hat der Bundesfinanzhof jetzt zerschlagen für Kosten, die ab 2013 angefallen sind. Die Finanzrichter urteilten, dass Scheidungskosten sogenannte „Aufwendungen für Prozesskosten“ sind – und diese sind bei der Steuer nicht absetzbar.

Die wichtigste Ausnahme: Wenn Sie sich scheiden lassen müssen, weil sonst Ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage auf dem Spiel steht. Falls Sie zum Beispiel mit Ihrem Ehepartner ein Unternehmen leiten, das vor die Hunde gehen würde, weil Sie sich ständig streiten. In solchen Fällen können Sie die Anwalts- und Gerichtskosten Ihrer Scheidung als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer absetzen.

Eine Mini-Hoffnung gibt es auch noch für Rechnungen von vor 2013. Diese Altfälle liegen seit Jahren bei den Finanzämtern und sind noch nicht endgültig entschieden. Wenn Sie die zwei – leider seltenen – Ausnahmen nutzen wollen, finden Sie mehr dazu in unserem Ratgeber.

Finanztip-Redaktion
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