Schließfächer
Vielleicht haben Sie ein Schließfach geerbt, von dem Sie nichts wissen. Bild: kali9, GettyImages

[Die erste Fassung ist vom Juli 2017, wir haben den Text am 1. November 2019 noch mal komplett überarbeitet und am 4. Februar 2020 ergänzt.]

Mehrere Milliarden Euro liegen auf den Konten Verstorbener – und die Erben wissen nichts davon. Niemand ruft das Geld ab. Die Banken tun nichts, um die Erben zu finden. Wenn Sie also den Verdacht haben, dass da irgendwo noch Geld herumliegt, dann müssen Sie sich schon selbst darum kümmern.

Die Banken sprechen von „nachrichtenlosen Konten“. Schätzungen zufolge liegen in Deutschland 2 bis 9 Milliarden Euro auf solchen Konten. Meist sind die Besitzer tot, manchmal sind die Konten auch nur bei einem Umzug vergessen worden. Die Sparkasse Dortmund zum Beispiel führte zum 1. September 2019 knapp eine Viertelmillion nachrichtenlose Konten. Guthaben: 4,7 Millionen Euro.

Das Geld verfällt nicht. Es liegt solange bei der Bank, bis sich Erben melden. Dann müssen die Institute auch noch Jahrzehnte nach der letzten Kontobewegung das Guthaben auszahlen. Allerdings ziehen sie in dieser Zeit weiter regelmäßig ihre Kontoführungsgebühren ab.

Nach 30 Jahren müssen sie das Geld ausbuchen und als Gewinn versteuern, so verlangen es die Finanzämter. Aber trotzdem müssten die Banken es immer noch auszahlen, falls Sie sich als Erbe melden und Ihre Berechtigung nachweisen können.

Die Briten machen es besser

Ansonsten passiert in Deutschland erstmal nichts mit diesem Geld. Anders macht das zum Beispiel Großbritannien. Nach 15 Jahren buchen die Banken das Vermögen von einem solchen Konto auf eine gemeinnützige Förderbank und verwenden das Kapital für soziale Zwecke.

Dafür ist es in Großbritannien aber auch sehr leicht, so ein Konto aufzuspüren. Es gibt ein zentrales Register im Web („My Lost Account“) mit dem man kostenlos Konten finden kann.

Mit einer Kleinen Anfrage und mit Hinweis auf das britische Vorbild haben die Grünen im Bundestag die Regierung aufgefordert, sich zu dem Thema zu erklären. Gute Initiativen dazu gibt es bereits: Das Netzwerk der sozialen Unternehmer (SEND) fordert ein Melderegister herrenloser Konten bei der staatlichen Förderbank KfW, das den Erben die Suche stark erleichtern würde. Nach einer Frist von zehn Jahren soll das Geld automatisch an einen sozialen Fonds fließen.

Bislang müssen Sie ohne ein solches Register auskommen. Die Bundesregierung plant derzeit keine gesetzlichen Maßnahmen, teilt sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage mit. Auch die Bankenverbände halten sich in dieser Frage bedeckt. Das heißt nicht, dass Sie herrenlose Konten nicht finden können, es ist aber mühsam. Deshalb haben wir alle wichtigen Stellen zusammengetragen, bei denen Sie nachforschen können.

Noch ein Tipp: Manche habe auch Geld im Ausland angelegt. Besonders häufig in der Schweiz oder Luxemburg. Auch dort gibt es Anlaufstellen.

So gehen Sie vor:

1. Konten bei einer Sparkasse

Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können Sie sich per Post an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de.

Senden Sie immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments mit. Die Anfragenden müssen ihre Anschrift mitteilen sowie den letzten kompletten Wohnort des Verstorbenen.

Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter, der sich nach dem letzten Wohnort des Verstorbenen richtet. Hat er Konten bei einer Sparkasse, bekommt der Erbe direkt Post von der zuständigen Sparkasse. Es kann sein, dass die entsprechende Sparkasse für die Recherche eine Gebühr erhebt.

2. Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank

Bei Volks- und Raiffeisenbanken gibt es auf der Website des Verbands einen Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche ist auf ein Bundesland beschränkt.

Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die aber nicht genauer beziffert werden, sondern vom Umfang der Recherchen abhängen. Auch dem Regionalverband gegenüber müssen Sie beweisen, dass Sie Erbe sind, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.

3. Konten bei privaten Banken

Ergeben sich bei Sichtung des Nachlasses Anhaltspunkte, dass der Verstorbene auch Konten bei privaten Banken wie etwa der Deutschen Bank oder der Commerzbank hatte, können Erben sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden. Kann der Erbe seine Berechtigung nachweisen, leitet der Verband ein zentrales, bundesweites Nachforschungsverfahren ein. Findet ein Institut ein Konto, Schließfach oder Wertpapierdepot, setzt es sich direkt mit den Erben in Verbindung. Das Verfahren ist kostenlos.

4. Konten bei öffentlichen Banken und Bausparkassen

Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VOEB) bietet kein Nachforschungsverfahren mehr an. Heute muss man sich als Erbe an die einzelnen Banken wenden.

5. Konten in der Schweiz, Luxemburg und Österreich

Vermuten Sie, dass Ihre verstorbenen Verwandten auch Geld im Ausland angelegt haben, ist die Kontensuche zumindest in der Schweiz und Luxemburg leichter.

Die Schweiz hat das Problem vorbildlich gelöst. Dort können Sie sich an eine zentrale Stelle wenden, nämlich den Bankenombudsmann. Nach Ausfüllen eines Fragebogens mit Kopie von Personalausweis und Erbschein erhalten Sie innerhalb von drei bis vier Wochen eine Auskunft, ob der Erblasser ein Konto in der Schweiz hatte. Aber Vermögenswerte, welche seit 60 Jahren ohne Kontakt zwischen Kunde und Bank sind, müssen von Gesetzes wegen an den schweizerischen Staat abgeliefert werden.

In Luxemburg gibt es eine Unterstützung des Bankenverbandes: Für 60 Euro bekommen Sie von der Luxemburger Bankenvereinigung (ABBL) einen Musterbrief, alle Adresslabels und weitere Informationen. Die suchen zwar nicht für Sie, helfen aber bei der Suche.

In Österreich ist die Kontensuche für Private über den österreichischen Bankenverband nicht möglich. Die geben nur Auskunft, wenn sie eine Anfrage von einem Gericht bekommen. Die Bankhäuser geben dann direkt Auskunft an den Gerichtskommissär bzw. dem Abhandlungsgericht. Das hilft Ihnen meist wenig.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

46 Kommentare

  1. Was passiert eigentlich mit den Depots? Bei Smartbroker, TradeRepublic, Consors usw. Die ändern ja auch gerne mal ganz schnell ihre Bankverbindung usw….

    Ich hatte gehofft dass das zentral gemeldet wird. Sonst ist mein ganzes Sparen im Falles meines unerwarteteten Ablebens futsch, aus den Augen aus dem Sinn!

    Grüße
    Peter

  2. Ich finde das Thema Erben sehr interessant und rede gerade viel mit meinen Eltern darüber. Gut zu wissen, wie man herrenlose Konten auffinden kann, um mögliche Vermögenswerte nicht ungenutzt zu lassen. Ganz besonders praktisch sind die aufgezeigten Schritte zum Suchen.

  3. Die Tipps dafür sind wirklich gut. Im besten Fall hat der Verstorbene ein Testament erstellen lassen. Dann ist die Erbschaftsfrage viel einfacher.

  4. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema herrenlose Konten finden. Interessant, dass die Banken wohl hinsichtlich des Erbrechts nicht verpflichtet sind, den Erben ausfindig zu machen. Ich werde mich mal auf die Suche begeben, ob meine Oma noch weitere Konten hatte.

  5. Hallo, meine Tante lebte bis 2009 in Spanien und zog danach nach Deutschland. In Spanien hatte sie mehrere Konten. Nun sind Unterlagen aufgetaucht, die vermuten lassen, daß dort noch ein Konto existiert. Ich bin ihre Nichte und auch ihre Erbin. Was kann ich tun, um auf die Suche nach dem Konto zu gehen? Außer einer Kto.-Nr. und einer Bezeichnung habe ich nichts.
    Für Ihre Hilfe vielen Dank und freundliche Grüße
    Giesela Braune

  6. Ich habe ein alte Sparbuch Karte der Dresdner Bank von meiner Mutter gefunden, die leider an Alzheimer erkrankt ist und sich nicht an dieses Konto erinnern kann.
    Wie finde ich nun heraus, ob es dieses Konto tatsächlich noch gibt und dort noch Geld lagert?

    1. Wenden Sie sich an die Commerzbank, die Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank ist und erkundigen Sie sich, wer Ihnen Auskunft gibt. Wahrscheinlich müssen Sie eine Vollmacht vorlegen, vielleicht hat Ihre Mutter Ihnen eine Vorsorgevollmacht gegeben.

  7. Erst einmal ein guter Artikel bezüglich der Geisterkonten, denn als Erbenermittler und Privatdetektiv befasse ich mich oft mit solchen schwierigen Fällen. Gerade als Angehörige die den Erbnachlass bekommen sind bezüglich Regelungen meist überfordert und wissen nicht an wen Sie sich wenden sollen. Das wird unsere Generation der 50+ auch in der Zukunft immer mehr beschäftigen , denn auch das digitale Erbe kann monetär verwendet werden. Wer da nicht rechtzeitig vorsorgt, steht meist vor verschlossenen PC, Tablets und Smartphones, auf denen sich Bitcoins befinden können.

  8. Mein Name ist Anna Johan:
    Ich möchte Dr.Saka für eine gute Arbeit danken, nachdem er mir geholfen hat, mich nach 11 Jahren Trennung mit meinem Mann zu versöhnen. Mein Mann hat mich für eine andere Frau verlassen und ich habe mit meinen 2 Kindern alleine gelitten. Ich habe nie an Spiritualität geglaubt, aber wegen Die Liebe, die ich zu meinem Mann habe, habe ich Dr.Saka um Hilfe gebeten, sofort begann er für mich zu arbeiten. Nach 24 Stunden kehrte mein Mann zu mir nach Hause zurück. Was für eine große Überraschung, alles dank Dr.Saka. Dieser Mann ist real und mächtig. Wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrer Beziehung oder Ehe haben, kontaktieren Sie Dr.Saka in seinem WhatsApp- und Viber-Chat: (+27634201775). Kontaktieren Sie ihn, wenn Sie ein Problem haben. Ich versichere Ihnen, dass Sie lächeln und Ihr Glück wie ich zurückbekommen werden.

  9. Guten Tag
    Oh meine Mutter ist vor anderthalb Jahren verstorben.
    Wie kann ich Bankauszüge bei der Sparkasse beantragen. Ich habe einen Erbschein, und wohne in den USA.

  10. Mein Schwiegervater ist schon vor 10 Jahren verstorben, er hat uns einen Schliessfachschlüssel gegeben, für ein Schliessfach in Luxemburg. Wir waren auch dort , sind aber irgendwie nicht weitergekommen, es muss wohl ein Schliessfach sein ohne Namen . Wir haben nur eine Zahlenkombi und Schlüssel es wird wohl ein Nummernkonto sein. Wo wir aber nicht wissen wo es ist, haben aber auch schon Banken angeschrieben und auch Anworten erhalten. Haben dann aber auch aufgegeben.Vielleicht hat ja jemand so an Tipp. Schöne Grüße

  11. Wir sind momentan dabei die Verlassenschaften eines verstorbenen Familienmitgliedes zu sichten. Dabei gestaltet sich die Suche doch schwerer als gedacht. Da wir aus Österreich kommen und privat keine Daten abfragen können, werden wir uns wohl an einen Experten wenden.

  12. Guten Tag,
    es wäre nett, wenn mir weiterhelfen könnten.
    Mein Vater ist vor 1,5 Jahren verstorben. Laut seines Testamentes bin ich als auch meine Brüder enterbt worden. Wir wissen, dass mein Vater Konten im Ausland hat. Die einzige Erbin (die Ehefrau) dementiert, das irgendwo noch Konten im Ausland bestehen (könnten). Eines der Kinder der Ehefrau hat vor Jahren einen höheren Geldbetrag ins Ausland geschafft. Es besteht die Vermutung, das die Geldbeträge verschwiegen bzw. unterschlagen werden.

    Nun haben in Deutschland enterbte Kinder ein Anrecht auf den Pflichtanteil. Laut Gesetz haben Enterbte aber keinerlei Möglichkeiten, Informationen bzw. eine Art Suchauftrag der möglichen Banken zu beauftragen.
    Wie finde ich einen Weg, um Anfragen bei den Banken durchzuführen?
    Es wäre nett, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
    Vielen Dank im Voraus.

  13. Anfrage zu einem möglicherweise bestehenden Konto

    Sehr geehrte Damen und Herren
    in der Nachlasssache bezüglich Renate Daxberger ,geb.Gropp stellt sich für mich
    als Erben die Frage,ob ein Konto von meiner verstorben Frau besteht.
    sollte dies der Fall sein ,dann bitte ich Sie, mir baldmöglichst Mitteilung zu machen.
    Für ihre Bemühungen bedanke ich mich im Vorraus
    .Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried Daxberger

  14. Ich brauche Rat und Hilfe für einen etwas anders liegenden Fall. Es handelt sich aber ebenfalls um Kontenforschung.
    Ein Vater eröffnet auf den Namen seines Sohnes eines oder vermutlich sogar mehrere Konten und zwar als dieser noch minderjährig war. Er wirtschaftet auf diesen Konten ohne Wissen des Kindes. Jetzt ist der Junge volljährig und selbst auf Nachfrage weigert sich der Vater ihm Auskunft und Rede und Antwort zu stehen. Seitens des Vaters herrscht auch ein latenter Hang zur Kleinkriminalität und dem Nutzen von vermeintlichen Grauzonen. Eine Anfrage bei der Schufa war schon erfolglos, da sich nach Anmeldung bei der Schufa, keines dieser Konten auffinden ließ. Der Junge möchte doch einfach nur wissen wie viele Konten seit seiner Geburt auf seinen Namen existieren um selbst zu entscheiden, wie er vorgehen möchte. Gibt es irgendeinen Weg genau das herauszufinden?

  15. Guten Tag,

    Unser Problem ist, dass unser Großvater Gott sei Dank noch lebt aber er so Dement jst, dass er nicht mehr sagen kann welches Vermögen er wo hat. Gibt’s es hier von iwem Hilfeleistung, weil er sich iwie an ein Konto in Österreich errinern kann. Nur uns ist nicht klar ob das er sich es nur einbildet oder wirklich was dran ist. Wir leben in Bayern. Daher ist es schwer einzugrenzen in welch einem Land oder Bundesland man die Suche beginnen lassen soll.
    Jemand Erfahrung?

  16. Bei mir verhält es sich etwas komplizierter.

    Meine Urgroßtante (US Amerikanerin) verstarb vor 16 Jahren. Meine Mutter und zwei andere Personen sind zu gleichen Teilen laut Testament Erben.
    Vor etwa zwei Wochen erhielten die Erben Kenntnis davon dass in den USA wohl noch zwei Konten der Urgroßtante vorhanden sind. In den USA hat jeder Staat eine Stelle an die nachrichtenlose Konten übermittelt werden.
    Nun muss für die Übertragung des Erbes ein sogenannter Claim ausgefüllt werden.
    Meiner Ansicht nach ist die Antragstellung sehr unübersichtlich und es würde mich interessieren ob es irgendwelche Stellen gibt die für solche Fälle Unterstützung anbieten.

    1. Das würde mich auch interessieren, die verstorbene Mutter meiner Freundin hat Ihr Aktien von Apple hinterlassen, wir haben bis heute keinen Weg gefunden diese Aktien aufzuspüren oder einen zu finden der uns helfen konnte.

  17. Ich habe den Vorstand tatsächlich angeschrieben. Zuerst erhielt ich nur ein Standardschreiben für Beschwerden und das ich die entsprechende Abteilung dazu anschreiben soll.

    Am Tag darauf habe ich eine E-Mail eines Vorstandsstabs Mitarbeiters erhalten der mit mir telefonieren wollte.

    Ich habe nun Auskunft erhalten und kann diese Bank auch abhaken.

    Vielen Dank für den Tipp!

  18. Hallo,

    ich habe die Bankenverbände wie oben beschrieben angeschrieben.
    Außerdem habe ich vereinzelt Banken angeschrieben und mich stets mit eine Kopie des Erbescheins und der Sterbeurkunde legitimiert.

    Alle Banken von denen ich bisher Rückmeldung erhalten habe, haben mir auch Auskunft erteilt.

    Eine bestimmte Bank jedoch besteht darauf, dass ich mit den entsprechenden Dokumenten im Original und persönlich erscheine. Diese Bank möchte mir weder per Mail noch auf dem Postweg Auskunft darüber geben, ob überhaupt ein Konto besteht/bestand. Sie bezieht sich dabei auf Datenschutz und das andere Banken hier anders vorgehen.

    Meine Frage: Ist die Bank gesetzlich verpflichtet mir zumindestens Auskunft darüber zu geben, ob ein Konto besteht? Wenn ja, wo ist dies festgehalten?

    Wenn die Bank dazu nicht verpflichtet ist, so müsste ich in ein anderes Bundesland reisen nur um mir eine potentielle Absage einzuholen.

    1. Am besten erkundigen Sie sich beim zugehörigen Bankenverband. Die haben ja gemeinsame Vorgaben und können die renitente Bank vielleicht auf Trab bringen.

      1. Ich habe soeben Genossenschaftsverband angerufen (Baden-Würtemberg).

        Dieser konnte mir leider auch nur mitteilen, dass die Genossenschaftsbank für sich selbst handelt und es keine Vorgaben gibt.

        Damit bin ich wohl gezwungen persönlich bei der Bank zu erscheinen.

        1. Das ist wirklich ärgerlich. Manchmal hilft noch ein Schreiben an den Vorstand einer Firma, wenn man etwas erreichen will…

          1. Ich habe den Vorstand tatsächlich angeschrieben. Zuerst erhielt ich nur ein Standardschreiben für Beschwerden und das ich die entsprechende Abteilung dazu anschreiben soll.

            Am Tag darauf habe ich eine E-Mail eines Vorstandsstabs Mitarbeiters erhalten der mit mir telefonieren wollte.

            Ich habe nun Auskunft erhalten und kann diese Bank auch abhaken.

            Vielen Dank für den Tipp!

  19. Birgt das Ganze nicht auch ein Risiko? Könnten da nicht auch Verbindlichkeiten (auch aus Steuern, etc.) auftauchen und der nun identifizierte Erbe in Haftung genommen werden?

  20. Wie ist die Situation im Hinblick auf Konten-Suche in einem Behinderten-Testament für den gesetzlich erforderlichen Testamentsvollstrecker? Eine Aufzählung diverser Banktypen des Erblassers noch zu dessen Lebzeiten ist unüblich, weil noch veränderlich. Was könnte Finanztip.de dazu empfehlen?

  21. Unser Problem als Erbengemeinschaft ist, dass wir zwar von einem Luxemburger Konto seit einigen Jahren wissen und auch, dass das Geld zurückgeholt werden kann, wir aber nicht wissen wie, da wir erst nach einem 3/4 Jahr über die Erbschaft informiert wurden und viele Dokumente nicht auffindbar sind. Die Luxemburger Bank bestätigt alles, sagt aber das der Erbschein nicht ausreicht. Wir finden dies höchst fragwürdig, da man uns nicht in dieser Sache nicht weiterhilft.
    Von welcher Summe wir reden, ganz zu schweigen.
    Der Verweis von Ihnen auf eine Luxemburger Hilfestelle ist gut, aber leider alles in englischer, französischer oder luxemburger Sprache.

    1. Zu einem Luxemburger Konto: Wenden Sie sich an die Botschaft von Luxemburg: https://berlin.mae.lu/ge/Adresse-und-Oeffnungszeiten-der-Botschaft. Die müssten bei der Übersetzung behilflich sein und ihnen erläutern, was die Bank tatsächlich als Nachweis verlangt, damit sie Ihnen glaubt, dass Sie Erbe sind. Und eigentlich sollte die Luxemburger Bank auch den deutschen Erbschein anerkennen.
      Helfen würde auf jeden Fall ein sogenanntes europäisches Nachlasszeugnis. Das könnten Sie beim Nachlassgericht beantragen und gilt auf jeden Fall als Nachweis in Luxemburg.

  22. Welche Möglichkeiten habe ich verschollene Konten meines verstorbenen Schwagers in den USA ausfindig zu machen?

  23. Das Bundeszentralamt für Steuern kann für alle in Deutschland bestehenden Konten die wesentlichen Daten abfragen. So kann beispielsweise in der Zwangsvollstreckung nach der ZPO der Gerichtsvollzieher (unter recht engen Voraussetzungen, insbesondere der Verweigerung der Abgabe eines eidesstattlich versicherten Vermögensverzeichnisses) beauftragt werden, die Daten über das Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Die Kosten liegen bei unter € 100,00. Allerdings ist eine Abfrage durch Privatpersonen nicht möglich (https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kontenabruf/kontenabruf_node.html). Dies ist aus Datenschutzgründen nachvollziehbar, wenn es um fremde Daten geht. Geht es um eigene Daten (zu denen auch die ererbten Konten gehören), überzeugt dies jedoch nicht. Dies wäre der einfachste und günstigste Weg, die Daten zu erhalten. Vielleicht ein Anlass, hier einmal journalistisch nachzuhaken?

    1. Mit dem Kontenabrufverfahren der BaFin verhält es sich genauso. Bestimmte Behörden bekommen die Auskunft im Kontenabrufverfahren ganz einfach und es sind deutschlandweit alle Konten und teilweise sogar Schließfächer aufgeführt, die eine Person errichtet hat oder hierauf verfügungsberechtigt ist/war. Ein Top-Ansatzpunkt, um überhaupt betroffene Banken deutschlandweit identifizieren zu können. Anfrage bei der BaFin, ob denn dies nicht auch für Privatpersonen in Nachlassverfahren möglich sei. Antwort: Nein, nur für Behörden in gewissen Verfahren, aber nicht für Privatpersonen.

      Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt in Deutschland Behörden, bei denen liegen alle auf einen Namen erstellten Konten vor, aber diese geben Erben keine Auskunft darüber. Lieber alle Verbände und vielleicht sogar Einzelfilialen extra – und teils gegen nicht gerade kleine Gebühren (z.B. VR-Verbund mit 100 Euro nur für die Nachforschung, unabhängig vom Erfolg) abklappern, anstatt zentral auf gesicherte Daten zugreifen. Ein Schildbürgerstreich.

      Der nächste Schildbürgerstreich ist es, dass viele Banken und Verbände einen Erbschein oder Testament als Legitimation sehen möchten. In meinem Fall gibt es kein Testament und Erbschein gibt es noch nicht, weil noch Erben ermittelt werden müssen und auch noch gar nicht feststeht, ob der Nachlass nicht heillos überschuldet ist. Also gibt es keinen Erbschein, also geben viele Verbände und Banken keine Auskünfte, also wird auch keiner guten Gewissens das Erbe annehmen (wollen). Die Katze beißt sich in den Schwanz und die Bank gewinnt am Ende vermutlich fast immer 🙁

      Es wirkt wie eine schlechte Komödie oder eine Geschichte aus einer Bananenrepublik. Traurig.

  24. Vielen Dank für diesen Artikel, wie verhält es sich jedoch mit „herrenlosen Wertpapieren“
    herausgegeben von deutschen Banken in den 30er-Jahren ?

  25. Ob die erhobenen Gebühren vertretbar sind, hängt auch vom Einzelfall ab. Will ich als Begünstigter eines reinen Sparkontos alle Kontobewegungen kennenlernen, so dürfte das lediglich die jährliche Gutschrift der Zinsen (ja ,die hat`s mal gegeben) und die Kontoführungsgebühr betreffen. Also nicht teuer; dazu tritt eine Bearbeitungsgebühr & auch eine Kostenerstattung von Ausdrucken aus elektronisch gespeicherten Daten (bzw. Fiches) ist nicht unkorrekt.
    Hier wurden nur Konten in Nachlässen, genauer vererbten Kontenguthaben, verhandelt. Wie sieht es aber mit geschenkten Guthaben auf Sperrkonten mit Codenamen aus, die nicht mehr nachvoolziehbar – also unbekannt – sind? Auch diese Fälle sind nicht selten. Wenn der Schenker verstorben ist, ist eine Auflösung nur über die Bank möglich. Ist sie dazu verpflichtet und welche Nachweise sind gegebenenfalls zu erbringen? Für einenHinweis wäre ich Ihnen sehr verbunden.

  26. Danke für den Artikel. Bin gespannt, ob er bei einem Vortrag von Digitale Existenz zu „Digitales Erbe“ zitiert wird. Möglicherweise ist der Beitrag etwas älter. Insofern wäre es interessant zu wissen, ob die von @Kalkofe, 9.11.17, und @Otto, 22.10.17, angegebenen Kosten immer noch gültig sind.

    1. Die genannten Gebühren beziehen sich auf das Ausdrucken von Kontoauszügen, nicht aufs Aufspüren von Konten.

  27. Naja, die Banken wollen immer mit verdienen, auch wenn’s um herrenlose Konten geht. Da müsste eben der Gesetzgeber etwas tun die Banken in solchen Fällen zu verpflichten automatisch tätig zu werden. Ebenso wie bei Schwarzgeld oder betrügerischer Kontonutzung. Da wird den Bank auch auferlegt dies zur Sachaufklärung weiter zu melden, Ansonsten kann die Bank selber zumindest wegen Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Warum kann man nicht auch ähnliche Vorschriften bei herrenlosen verwaisten Konten einführen? Auch die BaFin könnte solche Vorschriften erlassen.

  28. Der Artikel ist schön und gut, allerdings verlangen die Banken teils horrende Gebühren wenn ein Konto gefunden wurde.
    Mir liegt ein Schreiben einer Sparkasse vor, die 1.000€!!! Gebühren für Kontoauszüge der letzten 10 Jahre verlangt. Das kann doch nicht rechtens sein!!!

    1. Ich musste für das Ausdrucken der Kontoauszüge vom Konto meines verstorbenen Vaters bei der Sparkasse Wetzlar für die letzten 4 Jahre fast 400 Euro bezahlen.

  29. Guten Tag,
    ihr Hinweis dass Nachforschungen beim Bankenverband -Priavtbanken – für Kontenermittlunng im Erbfall kostenlos sind, ist etwas verwirrend.
    Bei einer Anfrage beim Bankenverband -Privatbanken- wurden mir im Vorfeld bis zu 100,00 € an Kosten genannt, je nach Aufwand. Dann habe ich von dieser Art der Nachforschung abgesehen.

  30. Danke für den Artikel. Gibt es auch eine Möglichkeit Lebensversicherungen aufzuspüren?
    Mein verstorbener Mann hatte seine LV bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt, anscheinend ist die Police verloren gegangen.
    MfG

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.