Geschäftsmann im Dienstwagen
Credit: Geber86 / iStock.com

Wenn Sie einen Dienstwagen fahren, läuft die Versicherung auf Ihren Arbeitgeber. Wechseln Sie dann auf ein eigenes Auto, verlieren Sie den Schadensfreiheitsrabatt und fahren erheblich teurer.

Was viele nicht wissen: Sie können auch die unfallfreien Jahre im Dienstwagen von Ihrer nächsten Versicherung anerkennen lassen. Einige Anbieter machen das aus Kulanz.

Einen Anspruch darauf gibt es leider nicht. Deshalb lohnt es sich, bei Übernahme eines Dienstwagens mit dem Chef vertraglich festzuhalten, Ihre Schadenfreiheitsklasse („SF-Klasse“) hinterher mitnehmen zu dürfen. Das kann auch für den Chef attraktiv sein, falls Sie bereits einen Rabatt haben – und den mit in die Dienstwagen-Versicherung nehmen.

Übrigens: Wenn Sie schon vor Ihrem Dienstwagen ein Auto versichert hatten, können Sie sich später wieder in Ihre alte SF-Klasse einstufen lassen. Die Versicherer setzen dafür unterschiedliche Fristen: Wir haben für Sie eine Liste erstellt. Lassen Sie sich deshalb Ihre unfallfreien Jahre immer von der Versicherung bestätigen, sobald Sie ein Auto abmelden.

 

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Matthias Urbach
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Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

1 Kommentar

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema KFZ-Versicherung. Gut zu wissen, dass man bei manchen Versicherern die unfallfreien Jahre im Dienstwagen anrechnen lassen kann. Ich bin jahrelang Dienstwagen gefahren und wollte mir nun ein privates Auto holen, daher ist dieser Artikel sehr hilfreich für mich.

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