Viele Krankenkassen in Deutschland haben zum 1. Januar 2016 ihre Beiträge erhöht. Das ist verständlich, denn die Kosten im Gesundheitswesen sind gestiegen. Ärzte wollen mehr Geld für ihre Arbeit und Pharmakonzerne verlangen mehr für neue Medikamente.

Die Kunden sind auch nicht wehrlos. Sie können direkt nach einer Beitragserhöhung einen Monat lang ihre Krankenkasse wechseln. Dieses Wechselrecht haben Kunden ohne Beitragserhöhung nur alle 18 Monate. Ein solcher Wechsel kann finanziell sehr attraktiv sein. In Baden-Württemberg zahlt ein Durchschnittsverdiener mit 3.000 Euro Bruttogehalt beim Wechsel von der teuersten in die billigste Krankenkasse Monat für Monat 45 Euro weniger Beiträge.

Und doch sind die gesetzlichen Regelungen ärgerlich. Ein Kunde, der kurz vor Weihnachten die Mitteilung bekommt, dass seine Krankenkasse die Beiträge erhöht, sich sehr beeilt und tatsächlich noch vor dem Jahresende eine neue Kasse findet, muss trotzdem noch für Januar und Februar 2016 die erhöhten Beiträge zahlen. Das sind in unserem Beispiel 90 Euro mehr als notwendig!

Wer den schnellen Kassenwechsel in der Weihnachtszeit nicht hinbekommen hat, der kann jetzt erst zum 1. April der neuen Kasse beitreten, bezahlt also in unserem Beispiel für drei Monate je 45 Euro mehr als notwendig.

Dabei wäre eine vernünftige Regel doch so einfach. Die Krankenkassen müssten Beitragserhöhungen so rechtzeitig ankündigen, dass ihr Mitglied wechseln kann und von den neuen erhöhten Beiträgen nicht mehr betroffen ist.

Wenn das ohne gesetzliche Regeln nicht geht, muss halt der Gesetzgeber ran.

Hermann-Josef Tenhagen
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Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.

3 Kommentare

  1. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Zum Rückdatieren kann ich Ihnen nicht raten. Wohl aber dazu, sich nach dem Wechsel an ihre alte Krankenkasse zu wenden, um die Mehrzahlung für einen Monat wegen der Datierung zurückzufordern. Und natürlich mit einer Beschwerde und Bitte um Aufklärung an die zuständige Aufsicht. Außerdem freue ich mich, wenn Sie mir den Namen der Krankenkasse mailen könnten und eine Kopie des Schreibens anhängen. Die Mailadresse ist chefredakteur@finanztip.de. Herzlichen Dank Hermann Tenhagen

  2. Von meiner Krankenkasse wurde mir am 15.01.2016 ein Brief zugestellt, wo die Beitragserhöhung auf 16% angekündigt wurde. Datiert war der Brief mit 30.12.2015.
    Mein Vater ist bei der gleichen Kasse und bekam diesen Brief auch am gleichen Tag. Es handelt sich somit um kein Versehen.
    Kann ich nun einfach die Krankenkasse zum 29.02.2016 kündigen, indem ich ein Kündigungsschreiben verfasse und dieses genau so dreist wie die Krankenkasse auf den 31.12.2015 zurück datiere?

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