Junges Paar zieht zusammen
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Nur die wenigstens Paare wollen dauerhaft eine Fernbeziehung führen. Doch wer seinen Job kündigt, um zu seinem Partner in eine andere Stadt zu ziehen, musste oft drei Monate lang auf Arbeitslosengeld verzichten. Begründung der Agentur für Arbeit: Der Arbeitnehmer hat die Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund selbst herbeigeführt.

Eine Ausnahme gab es bisher nur für Ehepaare. Für sie gilt die Sperrzeit nicht. Diesen Unterschied hielt das Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen für nicht mehr zeitgemäß: Auch wenn ein unverheiratetes Paar zum ersten Mal zusammenzieht, kann das ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein (Urteil vom 12. Dezember 2017, Az. L 7 AL 26/16).

Im konkreten Fall bekommt die Klägerin das Arbeitslosengeld jetzt nachgezahlt. Es sei denn, die Agentur für Arbeit geht in die nächste Instanz. Dann müsste das Bundessozialgericht über die Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren verhandeln. Wir bleiben für Sie an dem Fall dran.

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Britta Beate Schön
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Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

1 Kommentar

  1. Besser wäre es, der Gesetzgeber definiert klar, was er will. Denn Gerichte sind nicht dafür da, Gesetze zu ändern. Das bleibt bei unklaren Formulierungen aber eben nicht aus. Deshalb muss der Gesetzgeber endlich Gesetzestexte klar definieren und bestimmen, was übrigens auch das Grundgesetz fordert (Bestimmtheitsgebot).

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