Fluggäste warten am Gepäckband
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  1. Ist mein Ticket für einen Flug mit Air Berlin noch gültig?

Ihr Ticket bleibt gültig. Air Berlin gibt sich auf seiner Webseite optimistisch und teilt mit, dass alle Flüge stattfinden werden, auch die Flüge der österreichischen Tochtergesellschaft Niki. Bestehende Flugpläne sollen gültig bleiben.

Der Notkredit der Bundesregierung für Air Berlin reicht maximal für drei Monate. Wer in den nächsten Wochen fliegt, hat daher gute Chancen, dass alles klappt. Soll Ihr Flug aber später als in etwa sechs bis acht Wochen stattfinden, könnte es eng werden. Denn es ist fraglich, wie lange es sich Air Berlin tatsächlich noch leisten kann weiterzufliegen.

  1. Kann ich mein Ticket bei Air Berlin nach dem Insolvenzantrag stornieren?

Theoretisch ja, praktisch nein. Betroffene können grundsätzlich ihren Flug stornieren aber das bedeutet leider nicht, dass sie ihr Geld zurückbekommen. Sie haben wie bei jeder Stornierung Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren und eventuell einen Teil des Ticketpreises. Gezahlte Flugpreise gehören allerdings zur Insolvenzmasse. Und daraus werden erst einmal große Gläubiger wie Flughäfen oder Flugzeughersteller bezahlt. Die Kunden werden wahrscheinlich leer ausgehen.

  1. Was passiert, wenn sich mein Flug mit Air Berlin verspätet oder ganz ausfällt?

Eigentlich können Sie dafür bis zu 600 Euro Entschädigung erwarten. Das gilt bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, Annullierung oder wenn Sie die Fluggesellschaft nicht in den Flieger gelassen hat, zum Beispiel weil er überbucht war. Bei einer Insolvenz der Airline müssen Sie diese Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Dort müssen sich die Kunden weit hinten in der Schlange der Gläubiger anstellen. Dass Sie als „kleiner“ Gläubiger Ihre Entschädigung jemals bekommen, ist unwahrscheinlich.

Fluggasthellfer-Portale nehmen nach wie vor Fälle gegen Air Berlin an. Ob sich die Forderungen durchsetzen lassen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Wer selbst vor Gericht gezogen ist und sich noch im Verfahren befindet, wird wohl kein Geld mehr bekommen, selbst wenn er Recht hätte.

  1. Was ist, wenn ich einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht habe?

Das ist gut. Denn dann hat Ihr Pauschalreise-Anbieter das Problem mit Air Berlin und nicht Sie. Die Anbieter sind zum Versicherungsschutz verpflichtet und in aller Regel gegen Flugausfälle versichert und müssen für Ersatz sorgen.

  1. Soll ich jetzt noch ein Ticket bei Air Berlin buchen?

Nein, wir raten davon ab. Für den Fall, dass der Flug nicht stattfindet oder etwas beim Flug schiefläuft, haben Flugreisende praktisch keine Chance, ihr Geld zurück zu bekommen oder Ihre Rechte aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung durchzusetzen (siehe Frage 3).

  1. Bekomme ich meine zu Unrecht gezahlte Stornierungspauschale zurück?

Air Berlin hat seit Jahren vor Gerichten gekämpft: Es geht darum, dass die Airline ihren Kunden eine Strafgebühr für Stornierungen abgeknöpft hat – eine sogenannte Stornierungspauschale. Das Verfahren liegt gerade beim obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Wir gehen davon aus, dass das Gericht die Strafgebühr von Air Berlin für unwirksam erklärt. Nur wird das den Kunden nicht mehr helfen. Denn nach dem Insolvenzantrag fallen die Forderungen der Kunden in die Insolvenzmasse. Und daraus werden zuerst andere Gläubiger bedient. Air-Berlin-Kunden, die ihre Strafgebühr zurückhaben wollen, werden sehr wahrscheinlich leer ausgehen.

Finanztip-Redaktion
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18 Kommentare

  1. Ich habe zwei Flüge vor dem 15. August gebucht. (April 2017) Kreditkarte hat das Geld für beide zurückgebucht. Scheinbar treten diese nun als Gläubiger für mich ein. Mir solls recht sein. 1000€ nicht verloren.

  2. Ich habe vor eine Woche einen Flug Zürich – Brindisi gebucht, und habe mit Kreditkarte bezahlt.
    Ich würde gerne meine Buchung stornieren, kann das möglich sein? Ich habe schon gelesen, dass ich über die Kreditkarte das Geld wieder haben kann, ist es wahr? Bitte Antworten! Grüsse

  3. Hatten eine Woche vor Insolvenz 4 Flügeim März 2018 nach Florida gebucht und per Überweisung gesendet/ bezahlt.Nach bekanntgabe haben wir das Geld zurückgebucht und es ist auf unseren Konto.Kann uns die Airline trotzdem belangen das wir nochmals zahlen müssen,denn ich weiß das ich das Geld nie wieder sehen werde und meine Kinder nicht zu Mickey Mouse können

    1. Hallo Liedtke, ein Anwalt hat davon abgeraten zurückzubuchen aber es juckt mir in den Fingern. Darf ich fragen ob es schon Reaktionen von AirBerlin gab?

    2. Wer bezahlt denn den Anwalt von Airberlin und das Verfahren. Ich denke die haben andere Problem als ein paar euros zurück zu klagen. Von daher alles richtig gemacht 😉

  4. Wir haben für unseren Flug im November/Dezember Sitzplätze direkt bei Air Berlin für 408,– € gebucht. Was passiert mit den Reservierungskosten, wenn eine andere Fluggesellschaft den Flug übernimmt? Um den Flug selbst machen wir uns keine Sorgen, da wir über ein Reisebüro gebucht haben. Aber diese 408,– € für die Reservierung der Plätze würden wir nicht gerne verlieren. Soll ich den Betrag bei der Bank einfach zurück buchen lassen? Was kann mir dann passieren?

  5. Habe die gleiche Frage zur top Bonus Card. Ich kaufe diese Karte immer wegen dem Zusatz Gepäck. Habe einen Flug im September und falls er geht, würde es mich interessieren ob die Leistung mit dem zusätzlichen Gepäck noch besteht. Weiß darüber jemand Bescheid?

  6. Hab das gleiche Problem wie Marion, nur mit Buchung über AirBerlin und Flug bereits Ende Oktober. Wie wahrscheinlich/sicher ist es denn, dass die übernehmende Fluggesellschaft alle gebuchten Flüge erfüllt?

  7. Habe zwei Gabelflüge von Berlin nach Mahé mit Stopover von einigen Tagen in Abu Dhabi gebucht. Die Buchung wurde über Etihad.com vorgenommen, der Zubringer Berlin-Abu Dhabi ist mit Air Berlin. Vertragspartner ist also Etihad. Aber bisher habe ich keinerlei Info erhalten und finden können, was passiert, wenn Air Berlin im Dezember den Flugbetrieb eingestellt hat. Hat da irgendjemand eine Idee? Danke

  8. Ich hatte am 11. August einen Flug für Ende September gebucht. Weil mich die Stornierung des Hotels im Falle des Flugausfalls weit mehr als der Flug kosten würde, habe ich komplett storniert.

    Dass ich den Ticketpreis nicht zurück erstattet bekomme, leuchtet mir ein. Nur, Airberlin verweigert mit Verweis auf das Insolvenzrecht auch die Erstattung der Steuern, Gebühren und Zuschläge. Das erscheint mir nicht schlüssig – habe ich tatsächlich auf diesen Teilbetrag keinen Anspruch?

    Vielen Dank im Voraus für fundierte Antworten.

    1. Hallo Heike, die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt. Warum gehören Steuern und Gebühren in die Insolvenzmasse? Würde mich auch über eine kundige Antwort freuen.
      Beste Grüße
      Sabrina

  9. Muss ich mir Gedanken machen, weil ich einen Eurowings-Flug „operated by Air Berlin“ Ende September gebucht habe?

    1. Nein. Das ist ein Flug von Eurowings, den Air Berlin als Subunternehmer durchführt. Um eventuelle Probleme mit dem Subunternehmer muß sich Eurowings kümmern – nicht der Reisende.

  10. Hatte zwei Tage vor dem Insolvenzantrag 2 Flüge nach Malaga gebucht, die allerdings erst
    im Juni / Juli 2018 stattfinden sollten.
    Am Tag der Insolvenzbekanntgabe per Einschreiben außerordentlich gekündigt auf Grund
    der Insolvenzbeantragung, und da die Durchführung eines geordneten Flugbetriebes zu
    diesem Zeitpunkt derzeit nicht sichergestellt ist.
    Eine Lastschriftabbuchung vom 18.08. habe ich am gleichen Tag zurückgebucht.
    Wer kann die rechtliche Situation beurteilen ?

    1. dieselbe Frage bei mir: ich habe einen innerdeutschen Flug für Weihnachten 2017 gebucht. Ich bin bestimmt nicht der einzige!
      Ich lasse drauf ankommen, ob Air Berlin da im Dezember noch fliegt. Mehr kann ich wohl nicht tun, oder weißt jemand etwas besseres. Ich danke schon jetzt dafür

  11. Eine Reiserücktrittsversicherung hilft nur bei Rücktritt aus versichertem Grund (Krankheit, Unfall, Tod, …), nicht aber bei Problemen der Airline. Auch deckt sie nur vereinbarte Stornokosten, das was man eigentlich vom Veranstalter zurück bekommen müsste aber wegen Insolvenz nicht bekommt ist ebenfalls nicht versichert.

    Ich las das es Überlegungen gibt die Insolvenzversicherungspflicht von Pauschalreisen auf Flugreisen (und hoffentlich auch für andere Verkehrsmittel – siehe Locomore und Deutsche Touring) auszudehnen. Hoffen wir mal daß das nach der Wahl nicht in Vergessenheit gerät. Finanztip sollte sich dafür einsetzen.

  12. Was ist mit einer Reiserücktrittsversicherung.?
    Wäre die nicht bei nicht angetretenen Flügen in Anspruch zu nehmen.?

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