Flugzeug Air Berlin
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  1. Ist mein Ticket für einen Flug mit Air Berlin noch gültig?

Ihr Ticket bleibt gültig. Air Berlin teilt mit, dass alle Flüge stattfinden werden, auch die Flüge der österreichischen Tochtergesellschaft . Wer in den nächsten Wochen fliegt, hat daher gute Chancen, dass alles klappt. Soll Ihr Flug aber später als in etwa sechs bis acht Wochen stattfinden, könnte es eng werden. Denn es ist fraglich, wie lange es sich Air Berlin, auch mit Notkredit der Bundesregierung, tatsächlich noch leisten kann weiterzufliegen.

  1. Kann ich mein Ticket bei Air Berlin nach dem Insolvenzantrag stornieren?

Theoretisch ja, praktisch nein. Betroffene können grundsätzlich ihren Flug stornieren, aber das bedeutet leider nicht, dass sie ihr Geld zurückbekommen. Gezahlte Flugpreise gehören zur Insolvenzmasse. Und daraus werden erst einmal große Gläubiger wie Flughäfen oder Flugzeughersteller bezahlt. Die Kunden werden wahrscheinlich leer ausgehen.

  1. Was passiert, wenn sich mein Flug mit Air Berlin verspätet oder ganz ausfällt?

Eigentlich können Sie dafür bis zu 600 Euro Entschädigung erwarten. Das gilt bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, Annullierung oder wenn Sie die Fluggesellschaft nicht in den Flieger gelassen hat, zum Beispiel weil er überbucht war. Bei einer Insolvenz der Airline müssen Sie diese Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Dort müssen sich die Kunden weit hinten in der Schlange der Gläubiger anstellen. Dass Sie als „kleiner“ Gläubiger Ihre Entschädigung jemals bekommen, ist unwahrscheinlich. Das gilt auch für bereits laufende Verfahren.

  1. Was ist, wenn ich einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht habe?

Das ist gut. Denn dann hat Ihr Pauschalreise-Anbieter das Problem mit Air Berlin und nicht Sie. Die Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen Flugausfälle zu versichert und müssen für Ersatz sorgen.

  1. Soll ich jetzt noch ein Ticket bei Air Berlin buchen?

Nein, wir raten davon ab. Für den Fall, dass etwas beim Flug schiefläuft, haben Flugreisende praktisch keine Chance, ihre Rechte aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung durchzusetzen.

Finanztip-Redaktion
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