Foto Onlineshopping
Credit: Marco Piunti / iStock.com

Egal ob Smartphone, Schuhe oder Heckenschere – viele Produkte lassen sich am Bildschirm nur schwer beurteilen. Deshalb dürfen Sie online gekaufte Ware in der Regel ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Nur verderbliche Lebensmittel, Hygieneartikel, Zeitschriften und Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Wir haben für Sie zusammengefasst, was beim Öffnen, Testen und Rücksenden Ihres Einkaufes zu beachten ist:

1. Öffnen und anschauen
Sie dürfen die Ware so testen, wie Sie es im Laden tun könnten. Das heißt zunächst: Sie dürfen die Verpackung öffnen. Auch wenn das bei verschweißtem Plastik (Blisterverpackung) nicht wieder rückgängig zu machen ist. Allein versiegelte Datenträger (DVD, CD) dürfen nicht geöffnet werden.

2. Testen, nicht benutzen
Die Rede ist von testen: Sie dürfen Kleidung anprobieren, Geräte in Betrieb nehmen, Bücher durchblättern. Benutzen Sie das Produkt für eine längere Zeit, kann der Händler Ihnen einen Wertverlust in Rechnung stellen. Aber nur, falls die Ware dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde und der Anbieter Ihnen das nachweisen kann.

3. Widerrufen Sie den Kaufvertrag
Sind Sie mit dem Produkt unzufrieden, müssen Sie den Kauf beim Händler widerrufen – das geht per E-Mail, Fax oder Brief. Ein Musterschreiben muss der Händler bereitstellen. Achten Sie bei der E-Mail auf eine Empfangsbestätigung.

4. Zwei Wochen Zeit für den Widerruf
Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem Sie die Ware erhalten haben. Liegt das Paket längere Zeit bei der Post, verschiebt sich die Frist nach hinten. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag oder aufs Wochenende, dann endet die Frist erst am nächsten Werktag. Für den Widerruf per Brief ist der Poststempel entscheidend.

5. Nochmal zwei Wochen für die Rücksendung
Ist der Widerruf draußen, müssen Sie das Paket in den nächsten 14 Tagen losschicken. Die Rücksendung müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen. Viele Onlineshops bieten jedoch aus Kulanz kostenlose Retourscheine an.

6. Am besten als Paket verschicken
Verschicken Sie die Ware am besten als Paket: Der Einlieferungsschein belegt, dass Sie es abgeschickt haben. Für die sichere Verpackung sind Sie verantwortlich. Dafür empfiehlt sich die Originalverpackung – das ist aber keine Pflicht. Geht das Paket trotzdem kaputt oder gar verloren, haftet der Händler.

7. Sonderfall Spedition
Kann die Ware nicht per Paketdienst transportiert werden, muss eine Spedition her – zum Beispiel bei größeren Fahrrädern. Die Spedition müssen Sie nur zahlen, falls der Händler Sie vor dem Kauf auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen hat. Wichtig: Der Händler muss den Rücktransport mit der Spedition organisieren. Komplizierte Packanweisungen wie bei den Matratzen von Lidl sind nicht zulässig.

8. Geld zurück statt Gutschein
Nach dem Widerruf muss Ihnen der Händler in den nächsten 14 Tagen den Kaufpreis zurückerstatten – spätestens, nachdem er die Ware erhalten hat. Den Preis nur in Form eines Gutscheins zu erstatten, ist nicht erlaubt.

Arne Düsterhöft
Autor

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