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Liebe Leserin, lieber Leser,

für 20 bis 50 Euro können wir praktisch an jeden Ort in Europa fliegen. Der Nachteil: Umbuchen können wir solche Billigtickets nicht mehr.

Was viele nicht wissen: Auch wenn Sie einen Flug nicht antreten, ist Ihr Geld nicht ganz weg. Sie haben ein Anrecht darauf, wenigstens einen Teil des Ticketpreises zurückzubekommen, und zwar den Teil, den die Fluggesellschaft nicht bezahlen musste, weil Sie nicht an Bord sind. Dazu zählen Flughafengebühren, Steuern und Treibstoffzuschläge. Das kann mehr als die Hälfte des Ticketpreises sein.

Bislang stellen sich da viele Fluglinien quer. Gebühren, Zuschläge und Steuern werden gar nicht oder zu niedrig ausgewiesen. Am Schalter wird man bei dem Thema sowieso abgewimmelt.

Air Berlin hat zusätzlich versucht, mit einer Stornogebühr von 25 Euro die Erstattung zu unterlaufen. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Masche einen Riegel vorgeschoben: Die Richter erklärten Stornogebühren grundsätzlich für unzulässig. Der EuGH verlangt zudem von den Fluggesellschaften, dass sie alle Preisbestandteile exakt aufdröseln, damit der Kunde zurückverlangen kann, was ihm zusteht (Az. C-290/16).

Das kann sogar fast der gesamte Preis sein. Wenn Ihr Platz im Flieger noch an jemand anderen verkauft werden kann, stehen Ihnen 95 Prozent Erstattung zu. Hierzu steht allerdings noch eine höchstrichterliche Bestätigung aus.

Für Sie als Fluggast heißt das: Wenn Sie umplanen müssen, stornieren Sie den Flug, buchen neu und verlangen Sie anschließend Ihr Geld mit unserem Musterschreiben zurück. Alternativ können Sie den Rechtsdienstleister Fairplane/Ticket Refund* beauftragen. Gegen ein Erfolgshonorar von 36 Prozent der Erstattung nimmt Ihnen der Anbieter den Papierkram ab.

Viel Erfolg dabei!

Ihre Finanztip-Redaktion

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3 Kommentare

    1. Ja. In der Regel finden wir alle. Hat diesmal nicht gleich funktioniert. Sorry und Danke für den Hinweis!

    2. Haben wir. Aber wir erwischen die Kommentare nicht immer sofort, weil bei unklaren Kommentaren immer noch mal ein Redakteur drüberschaut.

      Ich möchte Sie dafür um Verständnis bitten.

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