Sturm Herwart
Credit: Marcin Bielecki / PAP / dpa

Mit mehr als 100 Kilometer pro Stunde fegte der Sturm Herwart am Wochenende über weite Teile von Nord- und Ostdeutschland hinweg. Bahnfahrer waren besonders von den Folgen betroffen: Umgestürzte Bäume blockierten die Gleise. Züge fuhren über Stunden nicht weiter oder fielen ganz aus. Wenn Sie nicht so ans Ziel kamen wie geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Wollten Sie am verganenen Wochenende mit einem ICE, IC oder EC reisen und haben Sie Ihre Fahrkarte gar nicht genutzt, können Sie sie bis zum 26. November umtauschen oder sich die Kosten erstatten lassen. Diese Möglichkeit steht Bahnkunden offen, die ihr Ticket für den 29. Oktober gelöst hatten und allen, die am 30. Oktober ihre Zugfahrt von oder nach Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein nicht angetreten sind. Trifft dies auf Sie zu, dann gehen Sie in ein Reisezentrum der Deutschen Bahn. Wenn Sie die Fahrkarte vorlegen, erhalten Sie das Geld zurück. Alternativ können Sie den Fahrschein am 3. oder 4. November einsetzen. Dabei können Sie die Züge frei wählen, so lange Sie an denselben Bahnhöfen starten und ankommen wie ursprünglich vorgesehen.

Gelangten Sie deutlich später an Ihr Ziel, können Sie einen Teil des Fahrpreises zurückverlangen – egal, mit welchem Bahnunternehmen Sie gereist sind. Nutzen Sie dazu das Formular für Fahrgastrechte. Ab einer Stunde Verspätung erhalten Sie einen Viertel des Preises zurück, ab zwei Stunden die Hälfte. Mussten Sie die Zugfahrt wegen des Unwetters abbrechen, können Sie sich den Preis für die Strecke erstatten lassen, den Sie nicht mit dem Zug gefahren sind. Das Ticket muss dabei nicht von einem Schaffner entwertet oder kontrolliert worden sein. Hilfreich kann es sein, wenn ein Mitarbeiter am Info-Schalter im Bahnhof oder im Reisezentrum die Verspätung oder den Ausfall eines Zugs auf dem Fahrschein bescheinigt. Dies ist aber keine Voraussetzung. Senden Sie das Ticket zusammen mit dem ausgefüllten Formular ans Servicecenter Fahrgastrechte.

Mussten Sie die Zugfahrt unterbrechen oder abbrechen, sollte sich das Bahnunternehmen darum kümmern, dass Sie mit einem anderen Fahrzeug ans Ziel kommen oder in einem Hotel übernachten. Hat das Unternehmen keine Lösung angeboten, können Sie sich die Kosten für eine Übernachtung oder die Kosten für ein Taxi, für einen Bus oder eine andere Bahn erstatten lassen. Die Übernachtungskosten sollten angemessen sein; für zusätzliche Fahrtkosten gilt ein Höchstbetrag von 80 Euro. Zur Erstattung nutzen Sie auch das Formular für Fahrgastrechte. Neben der Fahrkarte legen Sie Belege über Ihre Zusatzkosten bei.

 

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

2 Kommentare

  1. „Wichtig ist in allen Fällen, dass ein Schaffner im Zug die Fahrkarte entwertet“. Das führte bei mir zu folgender absurder Situation: Ich hatte über die BahnApp ein Handyticket erworben. Dem Formular fügte ich den Ausdruck der PDF bei. Eine Erstattung wurde abgelehnt mit der Begründung, es läge nicht das Originalticket mit Zangenabdruck vor.
    Erst als ich mitteilte, dass mein Smartphone nicht in die Zange passte, wurde die Erstattung überwiesen.
    Willkommen im digitalen Zeitalter, Deutsche Bahn. Irgendwann im 3.Jahrtausend wird es vielleicht sogar möglich sein, nicht stundenlang am Infopoint anzustehen oder alternativ die (kostenpflichtige) Schneckenpost zu nutzen.

    1. Die Bahn hat heute mitgeteilt, dass eine Entwertung der Fahrkarte nicht notwendig ist, um Kosten geltend zu machen. Das Bescheinigen der Verspätung oder des Ausfalls kann helfen, dass ein Fall schnell erledigt wird, aber auch das muss nicht sein. Unser Text ist entsprechend aktualisiert.

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