Quelle: ab-in-den-urlaub.de

Das Internetunternehmen Unister, bekannt durch Reiseportale wie ab-in-den-urlaub.de oder fluege.de, geht gerade durch eine schwierige Phase. Thomas Wagner und Oliver Schilling, beide Gründer und Gesellschafter des Unternehmens, sind am 14. Juli 2016 durch einen Flugzeugabsturz in Slowenien ums Leben gekommen. Und am 18. Juli ist die Unister Holding GmbH nach eigenen Angaben in ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegangen.

Das sorgt für Verunsicherung bei vielen Kunden, die eine Reise über eines der Unister-Portale gebucht haben. Finanztip beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

  1. Wie gefährdet ist meine Urlaubsreise, die ich bei ab-in-den-urlaub.de oder einem anderen Reiseportal der Mutterfirma Unister gebucht habe?

Einen Insolvenzantrag hat die Unister Holding GmbH gestellt. Die Portale wie ab-in-den-urlaub.de oder fluege.de werden von Tochtergesellschaften betrieben, die von der Insolvenzanmeldung erst einmal nicht betroffen sind.

  1. Es heißt offiziell, dass das operative Geschäft weiterlaufen soll. Muss ich mir also keine Sorgen machen?

Erst einmal müssen die Kunden sich keine Sorgen machen.  Man weiß natürlich nicht, ob sich die Insolvenz noch ausweitet und auch auf die Tochtergesellschaften Auswirkungen hat.

  1. Welche Ansprüche habe ich als Verbraucher, wenn ich eine Reise bei einem Internetportal buche? Sind diese Ansprüche geringer, als wenn ich in einem richtigen Reisebüro buche?

Nein, die Kunden haben nicht weniger Rechte. Das Internetportal ist ein Reisevermittler wie ein stationäres Reisebüro.

  1. Unister hat ja mehrere Reiseportale im Internet. Woran kann ich erkennen, ob die Firma, bei der ich gebucht habe, überhaupt zu Unister gehört?

Jede Website hat ein Impressum. Dort kann jeder nachlesen, welche Gesellschaft das Portal betreibt. Die wichtigsten Portale, die von Unister-Tochtergesellschaften betrieben werden, sind: fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, reisen.de und hotelreservierung.de.

  1. Habe ich die Reise beim Internetportal gebucht oder hat das Portal nur die Reise vermittelt? Und zahle ich direkt an die Fluggesellschaften?

Die Unister-Gesellschaften sind in der Regel nur Reisevermittler. Bei fluege.de haben die Verbraucher immer an die Unister-Tochtergesellschaft gezahlt, bei ab-in-den-urlaub.de können die Verbraucher wählen, ob sie direkt an den Reiseveranstalter zahlen wollen oder ob die Unister-Tochtergesellschaft den Reisepreis für den Veranstalter einzieht.

  1. Was soll ich tun, wenn ich beim Hotel ankomme und dort ist plötzlich die Reservierung hinfällig?

Damit müssen Reisende nicht rechnen. Wer aber Sorge hat, kann sich vorher beim Hotel vergewissern, dass die Reservierung weiterhin Bestand hat. Das wird auch das Hotel so sehen.

  1. Würden Sie persönlich noch eine Reise antreten, wenn Sie diese bei einem der betroffenen Portale abgeschlossen hätten?

Es gibt keinen Grund, die Reise nicht anzutreten. Selbst wenn Mängel auftreten, ist der Veranstalter in der Haftung und der ist völlig unabhängig von Unister. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die sich seit Jahren intensiv mit Unister beschäftigt, rät aber dennoch, beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft nachzufragen, ob die jeweilige Unister-Tochtergesellschaft das Geld korrekt weitergeleitet hat.

Aktualisiert am 22. Juli 2016:

Nach der Unister Holding GmbH sind weitere Tochtergesellschaften in die vorläufige Insolvenz gegangen. Die Urlaubstours GmbH nimmt deshalb vorerst keine Buchungen mehr an. Bereits gebuchte Reisen werden in Zusammenarbeit mit dem Kundengeldabsicherer Generali Versicherung AG durchgeführt. Ebenfalls von der Insolvenz betroffen sind die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, die Unister GmbH sowie die U-Deals GmbH.

Die Unister Travel Betriebsgesellschaft ist die Muttergesellschaft des Touristikgeschäftes der Unister Group. Unter ihrem Dach sind u.a. Vermittlungsportale für Pauschalreisen und Flugtickets etc. angesiedelt. Das operative Geschäft dieser Portale läuft weiter.

Bei der Unister GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft, die unter anderem kleinere Portale wie Auto.de und Partnersuche.de betreibt.

Die U-Deals GmbH tritt als Anbieterin von zeitlich befristeten Angeboten von Reisearrangements auf. Alle Leistungen, bei denen direkte Vertragsverhältnisse mit Kunden eingegangen werden, hat UNISTER seit Insolvenzanmeldung zum Schutz der Kunden eingestellt.

Jens Tartler
Autor

Stand:

Jens Tartler schrieb bei Finanztip insbesondere über die Themen Energie und Reise. Insgesamt zwanzig Jahre lang arbeitete er als Redakteur für das Handelsblatt und die Financial Times Deutschland. Zuvor studierte er Volkswirtschaftslehre in Köln und den USA. Vertiefende Einblicke in die Branchen Verkehr und Energie gewann Jens Tartler zwischenzeitlich als Pressesprecher eines Unternehmens sowie eines Dachverbands.

17 Kommentare

  1. Es ist gut, dass im Insolvenzrecht so viele Fragen geklärt werden. Wenn man dennoch weitere Fragen hat, kann man auch mit einem Anwalt für Insolvenzrecht sprechen. Ich würde ungern Zahlungen an ein insolventes Unternehmen überweisen.

  2. Guten Tag, ich habe ein anderes Problem, ich werde mit Forderungen der Unister über das Inkassobüro ecollect aus der Schweiz zur Zahlung der von mir verweigerte Vermittlunggebuer/Buchungsbestätigungsgebuer bei Zahlung mit MasterCard benötigt. Dies per Vollmacht des Insolvenzverwalter s von Jan. 2016. Ich finde zur Zeit keine Infos wie man sich hier nun verhalten muss.?

  3. Hallo,
    wir haben den folgenden Fall:
    Wir haben im Mai 2016 ein Hotelzimmer über hotelreservierung.de gebucht, per Kreditkarte bezahlt und dann auch das Zimmer genutzt.
    Jetzt fordert der Hotelbesitzer von uns die Hotelkosten erneut, da er von Unister Travel kein Geld bekommen hat.
    Ist er da im Recht?

    Gruß
    Olaf

    1. Hallo Olaf,

      nach Einschätzung unserer Juristin können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:

      Der Insolvenzverwalter von Unister informiert ausführlich über die Auswirkungen auf die Verbraucher auf dieser Webseite: http://www.unister.de/faq-insolvenz/:

      „In den allermeisten Fällen traten UNISTER-Tochtergesellschaften nur als Vermittler der Leistung auf, etwa als Reisebüro, und bieten nicht selbst diese Leistungen an. In diesem Fall besteht für Verbraucher kein Risiko, unabhängig ob vor oder nach der Insolvenz-Anmeldung gebucht wurde. Die Verträge werden nicht mit einer UNISTER-Gesellschaft, sondern mit den jeweiligen Reiseveranstaltern direkt geschlossen. An diese gehen auch die Zahlungen. Direkte Vertrags- oder Zahlungsbeziehungen zwischen einer UNISTER-Gesellschaft und Kunden gibt es nicht. Inzwischen ist das Geschäft aller Portale auf das Vermittlungsgeschäft umgestellt, so dass für künftige Buchungen Risiken ausgeschlossen sind.

      Der Vertrag ist zwischen dem Hotel und dem Kunden zustande gekommen. Die Zahlung erfolgte nicht an Unister.
      Wenn der Reiseveranstalter das Geld nochmal will, soll er sich an Unister wenden.
      Am besten wenden Sie sich an service@hotelreservierung.de und setzen den Insolvenzverwalter in cc setzen (inso(at)floether-wissing.de).

      Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
      Mit freundlichen Grüßen

      FT-Redaktion

  4. Liebes Finanztip-Team,

    auch ich habe zu dieser Sache eine Frage:

    wenige Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz habe ich mit meiner Freundin einen Flug nach Asien für April 2017 gebucht. Airline ist British Airways. Leider müssen wir den Flug nun aufgrund von persönlichen Gründen stornieren. Aufgrund der Insolvenz sehe ich nun das Problem, dass die Stornierung über Fluege.de erfolgen müsste (so jedenfalls die Auskunft von BA). Wenn wir nun aber über Fluege.de stornieren, so wird die Erstattung von BA doch an Fluege.de erfolgen? Da Fluege.de insolvent ist, sehe ich das Problem, dass eine weitere Erstattung von Fluege.de an uns wohl nicht erfolgen und das Geld in der Insolvenzmasse versickern wird? Wie gehe ich am besten vor, um das Geld doch zu erhalten? Hat vielleicht jemand einen Tipp?

    Viele Grüße

    Matthias

  5. Gerade die Pleite von U-Deals, die hier nur am Rande erwähnt wird, könnte für die Kunden problematisch sein: Hier hat Unister Gutscheine verkauft (sonst waren die Gutscheine ja meist nur eine Art Rabatt). Die Buchung erfolgte dann separat und man konnte mit dem Gutschein im Hotel bezahlen. Dass die Hotels noch U-Deals-Gutscheine akzeptieren, dürfte aber eher unwahrscheinlich sein …
    Quelle: https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=949&page=1

    1. Hallo Robert,

      mit den Gutscheinen gab es schon lange vorher Probleme. Wir erinnern uns an so einige Beiträge zum Thema. Aber ja, die sind jetzt wohl endgültig abzuschreiben.

      Viele Grüße

      Die Finanztip-Redaktion

  6. Sehr geehrte Damen u. Herren,
    ich weiss nicht ob Sie mir einen guten Rat geben können. Dummerweise hatte ich kurz vor der Insolvenz noch eine Hotel-Buchung bei Urlaubstours gemacht. Nun ist der Reisepreis fällig. Ich habe ein ungutes Gefühl zu zahlen, da ich nunmehr das Vertrauen verloren habe. Am liebsten würde ich zurücktreten aber die rufen 80% Stornokosten auf (wo andere 25% nehmen) für einen Termin in 2 Monaten. Gestern kam nun auch noch ein merkwürdiges Schreiben per Mail von urlaubstours.eu, wo man mir versichert, daß die Reise „..garantiert, wie gebucht, stattfinden wird.“
    Merkwürdig finde ich nur, dass der Reisepreis nun auf ein anderes Konto als in der Rechnung ursprünglich angegeben überwiesen werden soll. Außerdem unterschreibt nicht jemand von Urlaubstours oder der Insolvenzverwaltung sondern der Geschäftsführer der „REISEGARANT“ GmbH. Dort habe ich mich schon per Mail hingewandt um mir die Echtheit der Garantiererklärung bestätigen zu lassen. Bislang allerdings ohne Antwort.
    Mag ja sein, daß alles seine Richtigkeit hat, doch nach allem was man so hört ist ein gesundes Mißtrauen sicher angebracht.

    Wie würden Sie mir raten, zahlen oder noch abwarten?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Uwe,

      alles richtig gemacht! Nachfragen schadet nicht. Kleiner Tipp: Bei Reisebuchung erhalten Sie einen Reisepreissicherungsschein. Der garantiert, dass die Reise wie geplant stattfindet.

      Bei Überweisung an eine dritte Partei im Bunde wären wir auch skeptisch. Fragen Sie ggf. nach und lassen Sie sich bestätigen, an wen die Zahlung geht.

      Berichten Sie uns gerne im Forum, wie es weitergeht! Das interessiert sicherlich auch auch andere Leser: http://www.finanztip.de/community/thema/3168-erfahrungen-mit-unister-fluege-de-ab-in-den-urlaub

      Viele Grüße

      Die Finanztip-Redaktion

      1. Sehr geehrte Damen u. Herren,

        vielen Dank für die Antwort. Den Sicherungsschein habe ich natürlich erhalten. Darauf steht aber, daß die Haftungssumme auf 110Mio.€ begrenzt ist. Da man als Kunde ja nie weiß wie groß die Ausfälle bei dem Veranstalter tatsächlich sind, bleibt auf jeden Fall auch damit ein Restrisiko. Außerdem werden nach dem Wortlaut des Sicherungsscheins Zahlungen erst im Folgejahr, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist, erstattet.
        Mittlerweile ist auf der Webseite http://www.urlaubstours.de der Vorgang über das oben berichtete Drittkonto veröffentlicht. Es handelt sich hierbei wohl um ein Treuhandkonto. Im letzten Satz findet sich auch der Hinweis, warum ich wahrscheinlich keine Antwort dazu von der „REISEGARANT“ GmbH direkt zu erwarten habe.
        Da das ganze doch nun einen eher offziellen Eindruck macht, sieht es für mich so aus, als dass ich nun zahlen muß. Etwas flau ist mir dabei schon im Magen. In einigen Wochen kann ich Ihnen berichten ob das Reiseversprechen eingelöst wurde.
        Drücken Sie mir bitte die Daumen.

        Mit freundlichen Grüßen

          1. Ihr Daumendrücken hat bis jetzt nicht geholfen.
            Obwohl ich den Reisepreis auf das Treuhandkonto pünktlich(!) überwiesen habe hat man mir von Urlaubstours schon 2 Mahnungen zukommen lassen und droht nun mit gerichtlichen Schritten. Dabei hatte ich schon nach der ersten Mahnung den Überweisungsbeleg als Beweis meiner Zahlung geschickt aber darauf haben die gar nicht erst reagiert. Ich frage mich was da für Betrüger am Werk sind?
            Der Versicherer „Reisegarant“ hatte mir sogar noch auf Anfrage die Korrektheit des Treuhandkontos bestätigt. Man hätte sich mit dem Insolvenzverwalter geeinigt, daß die gebuchten Reisen über dieses Konto bezahlt und wie geplant durchgeführt werden. Das hatte mich eigentlich ein wenig beruhigt.
            Aber nun ist mein Geld weg und ich soll nochmal bezahlen.
            Toll was in dem Rechtsstaat alles möglich ist. ….

    2. Uns geht es genauso. Sonntags gebucht, Montags die Nachricht von der Insolvenz. Bezahlt haben wir nicht (Urlaubtours wollte bis auf 88 Euro den gesamten Reisepreis von ca. 1800 EUR sofort, was laut Urteil des BGH unzulässig ist, das gilt auch für die zu hohen Stornogebühren – geklagt hatten Verbraucherzentralen). Wir haben inzwischen storniert und warten ab, was kommt (ggf. Anwalt).

      Auch wir sollten das Geld nun auf ein anderes Konto überweisen, wobei der „Geschäftsbrief“, ein in der E-Mail angehängtes, gescanntes PDF und auch bei uns von „Reisegarant“ – nicht einmal die geforderten Pflichtangaben enthielt (kein Absender außer einem Logo, dass jeder kopieren kann, keine Kontaktdaten, keine Angaben zur Gesellschaftsform oder Geschäftsführung, keine Steuernr. etc.). Tatsächlich haben, wie in Meldungen zu lesen war, Urlauber am Urlaubsort nachzahlen müssen, weil Urlaubtours die Reisekosten nicht überwiesen hatte.

      Sicherungsschein: Der Sicherungsschein garantiert, dass die Versicherung für die Durchführung der Reise aufkommt – solange der Veranstalter nicht insolvent ist. Sollte die Reise nicht zustande kommen, bekommen Kunden lediglich ihr Geld zurück. Die schiere Rückerstattung des Geldes ist aber kein Ersatz für entgangenen Urlaub. Kurzfristig neu ansetzen lässt sich der nämlich schon aus Zeitgründen nicht. Der Urlaub 2016 ist dann Geschichte. Hinzu kommt: die Rückerstattung der Reisekosten erfolgt natürlich nicht „per Kopfdruck“, sondern ist – wie ich nach Anruf bei der zuständigen Versicherung (vom Anrufbeantworter) erfahren konnte, mit einem nicht unbeträchtlichen Schreibaufwand/Beibringung von Nachweisen etc. verbunden. „Sicher“ und „kundenfreundlich“ ist doch wohl etwas anderes…

  7. Dies sandte ich vor dem Absturz:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mitte vorigen Jahres wollte ich bei der erneuten Buchung dort einen Gutschein einlösen. Als nach den sechs Wochen nach Reiseantritt immer noch keine EUR 50 Gutschrift da war, habe ich erinnert, dann gemahnt und wieder erinnert. Überwiegend wurde meine Mails ignoriert. Am 31.08.2015 erhielt ich dann ein Mail, wonach die Buchhaltung beauftragt worden sei. Bis heute ist trotz zahlreichen Erinnerungen an diese Plattform, wie auch an Unister, kein Geldeingang zu verzeichnen.
    Auch bei meiner Reisebuchung im November 2015 gab ich wieder einen anderen Gutschein über EUR 50,00 ein. Statt einer Überweisung erhielt ich eine etwas komplizierte Seite, nach der ich bei der nächsten Buchung eine Überweisung von EUR 110 erwarten durfte. Leider ließen sich die Seiten nicht kopieren. Im März 2016 gaben wir also den Gutscheincode für die EUR 110 ein und erhielten die Nachricht, dass die Zahlung nach dem 28.04.16 erfolgen würde. War aber nicht der Fall.
    Am 14.06.2016 schrieb ich Herrn Wagner per Einschreiben an und bat um Überweisung beider Gutscheine. Am 21.06.16 erhielt ich die Mail-Antwort, dass für den einen Gutschein bereits im Februar 2016 ein Orderscheck an mich gesandt worden sei und wegen des anderen Gutscheins die Buchhaltung beauftragt wurde.
    Vermutlich ist beides gelogen. Weder kam bei mir ein Orderscheck oder sonstwas an, noch erfolgte eine Zahlung.
    Und jetzt ist Herr Wagner tot, mit angeblich vier Millionen in bar abgestürzt. Ob sich jetzt was bei den Firmen ändert?
    Jedenfalls halte ich es für angebracht, dass Sie Ihre Leser nicht in eine Falle locken. Sagen Sie denen ruhig, dass sie nicht mit den Gutschriften rechnen sollen. Die Reisen müssen auch da ohne interessant sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jetzt ein „ungläubiger Thomas“

    1. Hallo Thomas,

      vielen Dank für Ihren Beitrag! Ja, seit gestern (21.07.) wird darüber berichtet, dass Kunden die Gutscheine abschreiben werden müssen. Auch bei der Sicherheit der Buchungen wackelt es. Wir haben den Artikel entsprechend aktualisiert (siehe oben).

      Tauschen Sie sich mit anderen Lesern über diese Situation im Forum aus (gerne einfach den Beitrag kopieren): http://www.finanztip.de/community/thema/3168-erfahrungen-mit-unister-fluege-de-ab-in-den-urlaub Wir würden uns sehr freuen, Sie als Mitglied zu begrüßen!

      Viele Grüße

      Die Finanztip-Redaktion

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