Wer zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag zur Baufinanzierung abgeschlossen hat, kann womöglich das Darlehen rückabwickeln – und Tausende von Euro sparen. Der Grund: Viele dieser Verträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die fehlerhaft sind. Die Kreditnehmer wurden dadurch nicht über die Möglichkeit eines Widerrufs belehrt. Sie können jetzt noch widerrufen und vom aktuell günstigen Zinsniveau bei Immobiliendarlehen profitieren. Verbraucher, die beim Kreditwechsel oder Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können sich diese zurückholen. Das wird durch eine neue Richtlinie allerdings beschränkt. Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen erklärt im Video, warum sich Eigenheimbesitzer mit der Rückabwicklung beeilen sollten.

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4 Kommentare

  1. Auch Verträge nach 2010 enthalten fehlerhafte Belehrungen und sind von der Gesetzesänderung nicht so extrem betroffen. Für solche Belehrungen. Gibt es auch schon Urteile gegen die Sparkassen und andere Banken. Für diese Fälle ist ein Widerruf noch bis März 2017 möglich.

  2. Auch Verträge nach 2010 enthalten fehlerhafte Belehrungen und sind von der Gesetzesänderung nicht so extrem betroffen. Für solche Belehrungen. Gibt es auch schon Urteile gegen die Sparkassen und andere Banken. Für diese Fälle ist ein Widerruf noch bis März 2017 möglich.

    1. Hallo Markus,

      bei Vertragsschluss nach dem 10.06.2010 bis zum 20.03.2016 ist folgendes zu beachten:

      Hier gilt das neue Gesetz nicht, sondern weiterhin das „ewige Widerrufsrecht“. Verbraucher können auch nach dem 21.06.2016 noch ihre Verträge widerrufen.

      Darlehensverträge, die nach Mitte 2010 abgeschlossen wurden, sind auch nicht immer fehlerfrei. Die Fehlerdichte nimmt in diesem Zeitraum jedoch deutlich ab und eine noch detailliertere Prüfung der Vertragsunterlagen wird erforderlich.

      Viele Grüße

      Die Finanztip-Redaktion

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