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Aktualisiert am 17. und 22. November 2017

Etliche Kunden der Mobilfunkmarke Winsim haben seit Mai 2017 bis zu einem Drittel zu viel für ihren Handytarif gezahlt – die Preiserhöhung von 1 bis 2 Euro pro Monat war unrechtmäßig (alle Details zur Preiserhöhung finden Sie im ursprünglichen Beitrag weiter unten). Der hinter Winsim stehende Anbieter Drillisch berechnet betroffenen Kunden wieder den alten, niedrigeren Preis. Für die zu viel bezahlten Handygebühren aus den vergangenen Monaten hat Drillisch den Kunden laut eigener Aussage eine Gutschrift gegeben. Allerdings berichten einige Nutzer in Internetforen, sie hätten die Gutschrift erst auf Nachfrage erhalten.

Screenshot Winsim Servicewelt
Bild: Screenshot Winsim Servicewelt

Falls Sie betroffen sind und keine Gutschrift haben, gehen Sie so vor: Loggen Sie sich in der Winsim-„Servicewelt“ ein (service.winsim.de) und klicken Sie in der Rubrik „Hilfe“ auf „Kontaktformular“. Wählen Sie im Aufklapp-Menü „Anfrage Preisanpassung“ und schicken Sie folgende Nachricht:

Die im März 2017 angekündigte und ab Mai umgesetzte Preiserhöhung war ungültig. Bitte erstatten Sie mir den zu viel bezahlten Betrag von insgesamt XX Euro mit der nächsten Rechnung.

Verbraucherzentrale NRW hat Winsim abgemahnt

Der Mobilfunkanbieter Drillisch hat die Preiserhöhung nicht freiwillig zurückgenommen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte Drillisch abgemahnt und vor Gericht gestellt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main kassierte die Erhöhung schließlich. Begründung: In den AGB behält sich Drillisch zwar vor, die Preise zu erhöhen und dies dem Kunden „in Textform“ mitzuteilen. Eine wirksame Mitteilung liege allerdings nur vor, wenn der Anbieter sicherstellt, dass die Nachricht den Kunden zwingend erreicht und die Preiserhöhung klar erkennbar ist. Dazu reiche eine einfache Nachricht in der „Servicewelt“ nicht aus. Denn der Anbieter könne nicht davon ausgehen, dass Kunden regelmäßig dieses Kundenportal aufrufen und auf neue Nachrichten überprüfen. Auch die zusätzliche E-Mail beziehungsweise SMS sei nicht ausreichend gewesen. Mit Bezeichnungen wie „aktuelle“ oder „neue Informationen“ könne aus Kundensicht ebenso gut Werbung gemeint sein.

„Da sich die Drillisch Online AG grundsätzlich nach Recht und Gesetz verhält, zahlen unsere von der Preisanpassung betroffenen Kunden wieder den bisherigen monatlichen Grundpreis“, teilt das Unternehmen auf Nachfrage von Finanztip mit.

Ursprünglicher Beitrag vom 23. März 2017ː

„Aktuelle Informationen zu Ihrem Tarif“ – eine solche SMS haben Kunden der Mobilfunk-Marke Winsim in den vergangenen Tagen erhalten. Was wie eine belanglose Werbe-Mitteilung klingt, birgt reichlich Zündstoff. Denn wer sich im Kundenbereich einloggt, den passenden Menüpunkt findet und den dann folgenden Text bis zum Ende durchliest, stellt fest: Winsim will im laufenden Vertrag die monatliche Gebühr erhöhen. „Sie brauchen nichts unternehmen. Ihr Vertrag wird automatisch für Sie umgestellt“, heißt es dort.

Preiserhöhung Winsim
(Quelle: Screenshot Winsim)

Bereits ab Anfang Mai 2017 soll der Kunde 1 oder 2 Euro im Monat mehr zahlen. Erst im letzten Satz ist zu erfahren, dass man der Preiserhöhung bis zum 30. April 2017 widersprechen kann. Dieser Blogbeitrag beleuchtet, ob Sie Widerspruch einlegen oder die „Preisanpassung“ akzeptieren sollten.

Billigheimer mit Haken

Die Handytarife des Mobilfunkanbieters Drillisch gehören zu den günstigsten am Markt. Seine Angebote unter zahlreichen Marken wie Smartmobil, Yourfone oder eben Winsim enthalten oft Fallstricke wie eine Datenautomatik, die ohne Zutun des Kunden kostenpflichtiges Surfvolumen nachbestellt. Doch wer die Stolpersteine kennt, kann oft ein Schnäppchen machen. Auch Finanztip empfiehlt Handytarife von Drillisch für Sparfüchse, derzeit die Allnet-Flat LTE 2 GB von Winsim.

Nach unserer Einschätzung ist die aktuelle, einseitige Preiserhöhung für Bestandskunden durch Winsim so nicht gerechtfertigt. Falls Sie Widerspruch dagegen einlegen, führt das dazu, dass der Vertrag unverändert zu den alten, besseren Konditionen weitergeführt wird. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Anbieter nach unserer Auffassung nicht zu. Betroffene Kunden von Winsim sollten zunächst prüfen, wie lange ihr Vertrag läuft.

24-monatige Vertragslaufzeit: Kunden mit Laufzeitvertrag sollten der Preiserhöhung in der Regel widersprechen. Drillisch kann den Vertrag nicht ohne Weiteres mittendrin kündigen, sondern nur zum Ende der Laufzeit – also oft erst in vielen Monaten. Solange läuft der Vertrag zum bisherigen, niedrigeren Preis weiter. Wer nicht bis einschließlich 30. April 2017 widerspricht, zahlt bis zum Ende der Vertragslaufzeit unnötig drauf.

Monatlich kündbarer Vertrag: Kunden mit flexibel kündbaren Verträgen sollten abwägen, ob sie der Preiserhöhung widersprechen. Denn Drillisch kann den Vertrag ebenso wie der Kunde innerhalb der kurzen Frist kündigen. Und selbst mit Preiserhöhung gehören die Winsim-Tarife noch zu den günstigeren Angeboten. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter berechnet Drillisch knapp 30 Euro für die Mitnahme der Rufnummer. Das ist leider so üblich. Wir halten es trotzdem für sinnvoll, zu widersprechen und sich im Falle einer Kündigung durch Winsim nach einem anderen Angebot umzusehen. Dafür sei unser Handytarifrechner ans Herz gelegt.

Winsim behält sich Kündigung vor

Wer im Kundenbereich auf die Schaltfläche zum Widerruf klickt, erhält die Meldung, dass Winsim sich eine Kündigung vorbehalte. Ob Drillisch nach dem Widerspruch tatsächlich den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigt, steht nicht fest. Das hängt womöglich auch davon ab, wie viele Kunden der Preiserhöhung widersprechen. Wenn es besonders viele machen, könnte Drillisch von Kündigungen absehen, denn kein Mobilfunkanbieter will auf einen Schlag Tausende zahlende Kunden verlieren. Das ist natürlich eher Spekulation.

Wiederspruch zurücknehmen Winsim
(Quelle: Screenshot Winsim)

Übrigens können Sie Ihren Widerspruch im Online-Kundenbereich jederzeit zurückziehen. „Sie möchten Ihren Widerspruch zurücknehmen und Ihren verbesserten Tarif nutzen? Dann klicken Sie bitte auf den Button Widerspruch zurücknehmen“, ist dort zu lesen. Allerdings führt die Rücknahme des Widerspruchs nicht zu einem besseren Tarif. Kunden erhalten dann vielmehr identische Leistungen zu einem höheren Preis.

Falls Winsim kündigt

Falls bei Ihnen eine Kündigung von Winsim zum Ende der Vertragslaufzeit eingeht, können Sie Ihren Widerspruch möglicherweise immer noch zurücknehmen, falls Sie nur „geblufft“ haben. Ein Anruf bei der Hotline sollte das klären (06181/707 40 94). Rechtlich ist Drillisch zwar nicht dazu verpflichtet, die Rücknahme Ihres Widerspruchs zu akzeptieren. Aber nochmal: Warum sollte Drillisch Interesse daran haben, zahlende Kunden zu verlieren? Schon gar nicht, wenn die Kunden letztlich doch den höheren Preis akzeptieren.

Was Drillisch nach einem Widerspruch nicht machen kann, ist, die Leistungen einzuschränken. Also beispielsweise das Auslands-Roaming abschalten. Das darf der Anbieter nach Auffassung unserer Rechtsexperten nicht.

Drillisch nimmt Stellung – ein bisschen

Wir haben Drillisch diese vier Fragen zur Preiserhöhung gestellt:

  1. Werden Sie Kunden, die der Preiserhöhung widersprechen, kündigen? Wenn ja: allen Kunden, die widersprechen? Oder machen Sie eine Kündigung von bestimmten Merkmalen oder vom Nutzungsverhalten des Kunden individuell abhängig?
  2. Für Laufzeitverträge länger als einen Monat: Glauben Sie, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kunde der Preiserhöhung widerspricht? Wenn ja: Woran machen Sie das fest?
  3. In Ihrer „aktuellen Information zum Tarif“ schreiben Sie, dass für Winsim verschiedenste Kosten gestiegen seien. Welche Kosten sind das konkret?
  4. Sind außer bei Winsim weitere Preiserhöhungen bei anderen Marken von Drillisch geplant?

Die Antwort aus der Pressestelle lautet wie folgt:

„Drillisch überprüft fortlaufend seine Prozesse und passt seine Preis-Leistung den Marktgegebenheiten an. Das ist ein normaler Vorgang. In diesem Zusammenhang kommt es jetzt bei Winsim-Bestandskunden zu einer Preisanpassung. Wir können aber garantieren, dass auch nach dieser Preisanpassung Winsim-Kunden das beste Angebot im Markt vorfinden und auch nicht schlechter gestellt werden als Neukunden. Kunden, die die Preisanpassung nicht wünschen, haben natürlich das Recht, dieser zu widersprechen. Für Detail-Fragen verweisen wir auf unsere Homepage und unsere Kommunikation unseren Kunden gegenüber.“

Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

53 Kommentare

  1. Vielen Dank für den Hinweis zur Erstattung der unrechtmäßig erhöhten Beträge. Ich hatte bislang noch keine Erstattung von Drillisch erhalten, habe nun aber direkt die Mail mit Ihrem empfohlenen Text rausgeschickt. Nochmals Dank. Lesen der Finantip-Newsletter bildet (ein kleines Vermögen). Beste Grüße Marc Hocks

  2. Bei mir wurde auch bei der Oktoberrechnung der alte Betrag abgebucht,ich glaube das viele Kunden Wiederspruch eingelegt haben ,deshalb die Preisanpassung.

  3. Das beliebige Hinterlegen geänderter Vertragsbedingungen dürfte doch dafür nicht ausreichen, sie dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht zu haben. Es gilt doch nach wie vor die Textform (§ 309 Abs. 13 BGB?), in der sie auch *zugehen* müssen. Ich habe weder eine Email noch SMS erhalten, die aus meiner Sicht irgendeine Gültigkeit entfalten könnte.

    Eine Nachricht mit „zu Ihrem winSIM-Tarif haben wir neue Informationen in Ihrer Servicewelt hinterlegt“ ist ja nicht gerade das, was man hierzu erwartet. Das klingt nicht nach einer Vertragsänderung, sondern mehr nach Verlocken dazu, sich Werbung anzeigen zu lassen.

    Für mich ist das alles sehr unlauter, und entsprechend habe ich heute widersprochen und zusätzlich der Bundesnetzagentur eine Beschwerde geschickt (§43a letzter Satz TKG).

    1. Ich hatte vergessen Wiederspruch einzulegen.In der Oktoberrechnung wurde jedoch jetzt wieder der alte Betrag abgebucht, weiss jemand was da los ist.

  4. Ich hab auch nie eine SMS oder E-Mail zwecks Preiserhöhung bekommen.Der höhere Preis fiel mir erst jetzt auf der Rechnung auf,da ich auch kaum in die Vertragsdaten schaue.Habe mich natürlich gleich an den Kundendienst gewandt.Aber haben mich nur nochmal drauf hingewiesen,daß ich hätte Widerspruch einlegen können,da ich ja benachrichtigt wurde.Und sie hoffen das damit die Missverständnisse ausgeräumt sind,denn Kundenzufriedenheit wäre Ihnen sehr wichtig.Klingt wie ein Hohn,habe natürlich zum Ende der 24 Monate gekündigt.

  5. Nase Voll,nie wieder Drillisch.Qualität wurde immer schlechter.
    Habe Gekündigt weil ich einfach genug habe von dem Anbieter.
    MfG

  6. Hallo !

    Ich bin Kunde bei WinSim mit einem monatlich kündbaren Vertrag und 2 MB-Datenvolumen für
    8,99 Euro/monatlich. Ich hatte der Preiserhöhung um 2 Euro monatlich rechtzeitig online widersprochen.
    Bis zum heutigen Tag (30.6.2017) habe ich von WinSim nichts mehr bezüglich der Preiserhöhung gehört, obwohl die Widerspruchsfrist bereits am 30.4.2017 abgelaufen ist.

  7. Hallo, danke für den Artikel, den ich leider erst heute lese. Einen Link zum Widerspruch sehe ich nun nicht mehr, den Widerspruch kann ich zwar noch machen, aber das Recht ist nicht auf meiner Seite, die Chancen also gering – stimmt dass so!? Eine Mail ist bei mir eingegangen, ein Brief natürlich nicht. Habe ich Matthias richtig verstanden, dass ich trotzdem widersprechen kann, aber PER EINSCHREIBEN!?
    Ich zahle den Tarif, nutzen tut ihn meine Tochter. Gerade erfahre ich von ihr, dass die Qualität der Übertragung seit letztem Sommer auch rapide gesunken ist („WhatsApp geht noch, Videos kann ich nicht mehr anschauen!“). Zu diesem Zeitpunkt hatten wir von 1GB auf 2GB aufgestockt. Seit der Aufstockung nutzt sie weniger vom Volumen als vorher, weil es keinen Spass mehr macht. Richtig ärgerlich das ganze, und ich hatte mal Werbung gemacht für meinen „tollen Anbieter“

  8. Zu Stefan und Matthias, 23. und 29. Mai 2017:
    Auch ich habe erst durch die jüngste Rechnung bemerkt, dass hier eine offensichtlich gesetzeswidrige Erhöhung während meines auf 24 Monate abgeschlossenen Vertrags statt gefunden hat.
    Frage, Matthias: Bist Du rechtskundig? Wie sicher ist Dein Ratschlag, welche Folgen (plötzliche Abschaltung) könnte das haben? Wäre es möglich, die Einzugsermächtigung zu stoppen und nach Ankündigung und Widerspruch den vertraglich fixierten Betrag zu zahlen?

  9. Hmm,
    mal blöd gefragt: Wie sieht das eigentlich aus wenn jetzt ganz, ganz viele WinSim Kunden mal eine SMS an WinSim schicken mit dem Hinweis das sie ab nächsten Monat einfach mal 2 Euro weniger zahlen („verbesserter Vetrag!“), und WinSim gleichzeitig die Möglichkeit einräumen dem postalisch zu widersprechen? Ob die das schaffen da wirklich bei jedem innerhalb von 4 Wochen zu antworten?

    Mal ehrlich, das würde doch nie im Leben vor Gericht Bestand haben, so eine Aktion. Wieso darf sich das dann der Anbieter erlauben? Frechheit, sowas.

  10. Hallo, ich habe heute erst von der Preiserhöhung erfahren, ich wurde hierüber nicht informiert sondern habe diese Information in meinem Online-Konto versteckt gefunden.

    winsim hat meine Sonderkündigung abgelehnt, da die 6 Wochen-Frist verstrichen ist.

    Meine Frage: ist es rechtlich zulässig, dass bei Preiserhöhung der Kunde die „Holschuld“ hat?

    VG;

    1. Ganz einfach. Du setzt ein Schreiben auf (Einwurfeinschreiben) indem du erklärst das die Änderung der Vertragsbedingungen bei dir nicht eingegangen ist. Das verweisen in einem Unterpunkt im Vertragskonto ist nicht ausreichend. Dazu schreibst du das du vorsorglich der Preiserhöhung auf jeden Fall widersprichst. Sie sollen dir dann nachweisen das die Info über die einseitige Preiserhöhung bei dir eingegangen ist. Stillschweigende Zustimmung kann nur erfolgen, wenn dir die Preiserhöhung bekannt ist. Wenn das erst durch die höhere Abbuchung auffällt dann kann man da immer noch widersprechen. Sollten Sie dir aber E-Mail und Brief geschickt haben dann sieht es schlecht aus.

  11. Die ganze Familie und Freunde haben Ende April der versteckten und unverschämten Preiserhöhung widersprochen. Sollte wir tatsächlich alle eine Kündigung unser mtl kündbaren Tarife erhalten, werden wir garantiert keine Tarife mit der Drillischgruppe abschliessen. Zumal die erhoffte besser Empfangsqualität durch den Zusammenschluss von E+ und O2 nicht eingetreten ist!!!

    Alternative steht natürlich bereits fest, und zwar Prepaid-Tarif für 7,99 und 1 GB Volumen ohne die zwangweise Erhöhung Beim Erreichen des Datenlimits und noch dazu im D-Netz. Wir ALLE sehen insoweit einer Kündigung gelassen entgegen.

  12. Also ich habe nicht widersprochen sondern einen Tarifwechsel durchgeführt. Vorher 2GB mit SMS Flat zu 6,99 EUR jetzt ab 01.05 2GB ohne SMS Flat zu 7,99 EUR. Mal sehn wie es bei WIN SIM in den kommenden zwei Jahren weitergeht. Viele Grüße

  13. Wer wie Amar Roaming in der EU nutzt muss sich gut überlegen zu widersprechen.
    Bei den jetzigen Tarifen ist ab Mitte Juni 1, 2 oder 3 GB Internet-Nutzung EU-weit inklusive,
    damit macht Winsim definitiv Verluste falls das oft genutzt wird von Kunden.
    (zum Bsp. die 1GB EU-Traffic für 4 Euro im billigsten Tarif kann kein Provider refinanzieren)
    Aus diesem Grund könnten viele widersprochene Verträge seitens Winsim gekündigt werden im Mai,
    aber ob das wirklich passiert ist natürlich reine Spekulation…

  14. Hallo zusammen,

    ich wollte gerade ebenfalls Widerspruch einlegen.

    Leider kann ich den entsprechenden Button, wie oben gezeigt, nicht mehr finden. Ich vermute mal, dass WinSim diesen verschoben hat. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Wisst ihr, wo der sich nun versteckt?

    Grüße

    T. Mielke

    1. Hallo,

      ich habe gerade eben widersprochen, der Button befindet sich noch an derselben Stelle wie im Screenshot. Einfach darauf achten, dass man sich im richtigen Bereich/auf der richtigen Seite „Mein Vertrag“ befindet.

      Gruß

  15. Hallo
    Ich habe Wiederspruch Eingelegt und warte auf meine Kündigung,die aber nicht kommt.
    Habe mir auch schon einen neuen Tarif ausgesucht.
    Mit absuluther Sicherheit nicht mehr bei Drillisch.
    Die Netzabdeckung wird immer schlechter und der Preis höher.
    MfG Manfred

  16. Danke für den Artikel. Ich würde jetzt gern als WinSim-Kunde Widerspruch einlegen. Nach dem „neuen Tarif“ spar ich mir aber die Roaming gebühren. Weil ich mich aber häufig an bzw. hinter der polnischen Grenze aufhalte finde ich das ganz gut. Ist jetzt WinSim nach der neuen EU Richtlinie dennoch verpflichtet die Roaming-Gebühren abzuschaffen, obwohl ich der Preiserhöhung widerspreche? Es bleibt sonst weiterhin einer der günstigsten oder sogar der günstigste Tarif im Markt auch mit den 2 Euro mehr.

    1. Hallo, wenn Sie widersprechen, behalten Sie den besseren Preis. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben dann ebenfalls unverändert. Also darf Drillisch bei Ihnen dann ab Mitte Juni keine Roaming-Gebühren mehr verlangen.

  17. Habe zwei Verträge mit monatlicher Kündigungsfrist. Wenn ich jetzt der Preiserhöhung widerspreche (um zu sehen was folgt) würde also WinSIM kündigen, mit dann wiederum Kündigungsfrist 1 Monat. Dem könnte ich doch ebenso widersprechen – oder? Was passiert dann, wird das Telefon zur Kündigungsfrist abgeschaltet?

    1. Drillisch kann genauso wie Sie innerhalb der Monatsfrist kündigen. Ob die das machen, kann man nicht sagen. Ich tippe auf nein und würde der Preiserhöhung widersprechen. Aber keine Garantie. Das müssen Sie selbst entscheiden.

    1. Das ist nicht zulässig. Ich schlage vor, Sie wenden sich an den Kundendienst (06181 7074 094). Wenn es dann immer noch Probleme gibt, melden Sie sich bei uns oder stellen den Fall in der Community ein. Dort schreiben auch unsere Rechtsexperten.

  18. Bei uns sind’s 3x 2 euro…u.a 3 gb allnet flat für momentan 11.99
    Da nervt die preiserhoehung schon arg
    Allerdings bin ich nicht sicher ob es günstigere taife gibt?

  19. Hallo,
    wenn man bis zum 31.04.2017 keinen Widerspruch einlegt, ist die Preiserhöhung in diesem Fall stillschweigend ab dem 01.05.2017 als anerkannt anzusehen und ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung somit verwirkt?
    Vielen Dank im Voraus.

    VG
    Günter K.

    1. Hallo Günter,

      wer bis Ende April nicht widerspricht, muss die Preiserhöhung hinnehmen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen sehen unsere Rechtsexperten nicht. Man kann es aber selbstverständlich versuchen.

      Viele Grüße

      1. Hallo Daniel,

        eine einseitig ausgesprochene Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ist aus meiner Sicht nicht hinzunehmen. Es bedarf auch keines Widerspruchs meinerseits. Winsim hat sich an den Vertrag zu halten. Wir haben die Ankündigung der Preiserhöhung nicht mitbekommen. Auf unsere Schreiben, dass Winsim wieder die vertraglich vereinbarte Grundgebühr berechnen soll, wurde mehrfach nicht eingegangen. So widersprechen wir nun jeden Monat der Lastschrift und überweisen den unstrittigen Teil der Rechnung. Mal sehen, wann Winsim dies zu teuer wird. Bisher gab es keinerlei Mahnung… Es nervt aber langsam, und so überlege ich, eine negative Feststellungsklage einzureichen…

  20. Wenn WinSim sich aufgrund des Widerspruchs eine Kündigung vorbehält, habe ich dann nicht auch ein Sonderkündigungsrecht? Immerhin ändert sich der Vertrag, wie bei jeder anderen Versicherung mit Preisanpassung.

    1. Sowohl WinSim, als auch Sie als Kunde koennen fristgerecht zum Ablauf der Vertragsbindung kuendigen. Eine Sonderkuendigung hat WinSim nicht angedroht, geschweige denn ausgesprochen. Hierzu haetten sie auch kein Recht, genau so wenig wie Sie.

      1. winSIM hat sich eine Kündigung im Falle eines Widerspruchs vorbehalten. Wann man dazu eine Antwort erhält, weiß keiner. Mit einem 24-Monatsvertrag habe ich mich zu einem festen Preis und einer festen Laufzeit Vertrag fedtgelegt. Nun ändert sich der Preis, warum sollte ich dann kein Sonderkündigungsrecht wie bwi einer Versicherung haben?!

        1. Du kannst ja einfach widersprechen, dann behältst du deinen Preis mindestens bis zum Ende der Laufzeit. Ob Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben, ist zweifelhaft. Unsere Rechtsexperten sind der Auffassung, dass Kunden in diesem Fall nicht außerordentlich kündigen können. Versuchen kann man es natürlich trotzdem. Ersatzweise aber unbedingt der Preiserhöhung widersprechen.

  21. In meinem Fall winSIM „LTE Mini 1000“ beträgt die Preisanpassung mehr als +50%, von 3,99 auf 5,99€. Das ist wirklich unverschämt. Da habe ich selbstverständlich widersprochen.

    1. Geht mir ebenso, natürlich widersprochen.

      Vertrag mit 3,99€ , Erhöhung um 2,00€ =50%

      Bei Vertragsabschluß Ende 2015 wurde vollmundig geworben :
      Statt 6,99€ dauerhaft reduziert auf 3,99€

  22. Also ich würde nach der Erhöhung ab 01.05. 13,99 € statt 11,99 € für 3 GB zahlen müssen. Da ich eine monatliche Kündigungsfrist habe, habe ich nun zum 30.04. gekündigt. Habe jetzt bei PremiumSim 3 GB für 9,99 € bestellt, auch mit monatlicher Kündigungsfrist. Ich hoffe ja wohl schwer, das sie da nicht auch noch erhöhen. Dann hat sich Drillisch für mich erledigt.

    1. Hi

      Premium sim gehoert auch zu Drillisch. Rufmitnahme werden in diesem Falle keine €20 angerechnet.

      Ist die Frage, wann Drillisch auch diese Tarife anpasst

      1. Beim Wechsel von Drillisch zu Drillisch gibt es bei Premiumsim tatsächlich keinen Bonus für die Rufnummernmitnahme. Winsim berechnet für die Mitgabe der Rufnummer in dem Fall rund 28 Euro statt 30 Euro.

      2. Das weiß ich. Deswegen schrieb ich ja, wenn die dann auch noch erhöhen, hat sich Drillisch für mich erledigt, ist Geschichte. Erst war ich bei Smartmobil. Als sich da nichts mehr bewegte und die Preise nach oben gingen, bin ich zu WinSim gewechselt. Jetzt wird WinSim teurer und ich wechsle zu PremiumSim. Als letztes werde ich vielleicht noch zu DeutschlandSim wechseln. So langsam bekommt man wirklich das Gefühl, das wir von Anfang an veräppelt wurden, Kundenfang. Jetzt haben sie Millionen Kunden und viele davon werden nach Erhöhungen nicht kündigen. Genau darauf wurde hingepeilt.

  23. Was @Ranger BGL mit den Roaming geschrieben hat stimmt!
    Die Drillisch Premiummarke „Yourfone hat den Unterschied bereits mit drin
    Der Guenstige Tarif kann nur „National“ genutzt werden. Alles andere nur gegen Aufpreis.
    Die groesseren Trafife von Yourfone kosten entsprechend und werden nach 12 Monaten oft nochmal teuerer.
    Es lohnt sich schon sich das Kleingedruckte zu lesen.
    Alle anderen Marken von Drillisch werden Wohl oder Uebel mit der Zeit angeglichen werden.
    Lass erstmal das Roaming der EU fallen. Es wird noch viel passieren.

    MfG

  24. Danke für die vielen Detailinfos zum Thema. Ich hatte mich schon bei anderen Infoseiten belesen, aber so umfangreich waren die Informationen nirgends. Finanztip macht wirklich einen super Job!

  25. Erstmnal herzlichen Dank für den zusammenfassenden Text. Wie Winsim mit den Kunden umgeht sieht man an deren (immer noch aktuellem) Angebot von 7,99 € für 2GB LTE. Also nach wie vor der gleiche Preis. Ob das nicht eine Irreführung ist, wenn man dieses Angebot, welches günstiger ist als eine Bestandskunde ab dem 01.05. zahlen sollte, annimmt und sogleich eine SMS mit der Ankündigung einer Preiserhöhung bekommt. Hier sollte mal die Bundesnetzagentur tätig werden. aber die sammeln und schlafen nur…

    1. Bei den neuen Tarifen für 7,99 ist kein Roaming mehr drinnen!
      Altverträge haben sie noch dabei, bei den neuen muss extra fürs Ausland bezahlt werden.

    2. Ich habe diesen Tarif in 2015 für € 14,99 kontrahiert. In 2016 bestand dann die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr in eine billigere Tarifklasse, nämlich € 9,99 zu wechseln, was ich auch getan habe. Den Tarif gab es für Neukunden bereits für noch weniger Euronen, irgendetwas um € 7 oder 8 herum. In diesen hätte ich jedoch nur mit Sonderantrag und höherer Wechselgebühr einsteigen können. Da ich bis dato noch keine Mitteilung über eine Preiserhöhung erhalten habe, vermute ich, dass dje seinerzeit mit Tiefstpreisen geköderten Neukunden jetzt auf den regulären Tarif geliftet werden sollen.

  26. Wir haben drei monatlich kündbare Winsim Verträge, also würden wir schon gerne widersprechen. Wenn Winsim uns dann aber kündigen würde, wäre Winsim trotzdem berechtigt uns die Nummermitnahme in Rechnung zu stellen? Dann hätten wir gleich 90 Euro an der Backe…..

    1. Ja, leider verlangt Winsim fast 30 Euro für die Abgabe der Rufnummer an einen anderen Anbieter. Wechselt der Kunde zu einer anderen Drillisch-Marke, gibt es einen „Rabatt“ von sagenhaften 2 Euro, also kostet es dann knapp 28 Euro je Rufnummer.

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