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- Ehegattentestament - gemeinschaftliches Testament
... Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet ( § 2267 BGB ). Hilfreich für das rechtliche Verständnis der Fragen zum Ehegattentestament ist die Kenntnis der Anforderungen an ein eigenhändiges Testament und die Besonderheiten der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten . Bei einem Ehegattentestament (Gemeinschaftliches Testament) kann der überlebende Ehegatte eingesetzt werden als Alleinerbe (vgl. Erbrecht des Ehegatten ), als Vorerbe und als Vermächtnisnehmer . Ehegatte als Alleinerbe Ein gemeinschaftliches Testament ist auch ...
- Ehegattenerbrecht: Das Erbrecht des Ehegatten
... Ehepartner sind nicht miteinander verwandt, sondern "nur" miteinander verheiratet. Weil somit der Ehegatte vom Verwandtenerbrecht nicht erfasst wird, gelten für den Ehegatten im Erbfall besondere Regeln. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten ist abhängig von den Verwandten des Verstorbenen und vom Güterstand der Ehe (vgl. § 1931 BGB ). Lebenspartner Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der eingetragene Lebenspartner ebenfalls erbberechtigt. Bei Paare gleichen Geschlechts hat der eingetragene Partner nach ...
- Wodurch unterscheidet sich das Berliner Testament vom gemeinschaftlichen Ehegattentestamen
... Das Berliner Testament ist eine spezielle Unterart des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig und wechselbezüglich als Alleinerben ein. Der überlebende Ehegatte wird zunächst Alleinerbe über den gesamten Nachlass und als Erben des länger lebenden Ehegatten werden in der Regel die gemeinsamen Kinder eingesetzt. Das bedeutet, dass die Kinder zunächst von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Trotzdem haben sie ein Recht auf den Pflichtteil. Um zu verhindern, dass ein Kind ...
- Welche Voraussetzungen bestehen für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament?
... Nichtverheiratete, aber Verlobte, oder unverheiratet Zusammenlebende nur die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu schließen. Letzterer muss notariell beurkundet werden. Das ist beim gemeinschaftlichen Testament nicht erforderlich. Dieses muss von einem der Ehegatten per Hand niedergeschrieben und danach auch vom anderen Ehegatten ergänzend mit unterzeichnet werden. Ort und Datum sollten von jedem Ehegatten dazugeschrieben werden. Es gilt der Grundsatz, dass das gemeinschaftliche Privattestament umso sicherer ist, je ...
- Ehegatten-Testament ungültig: Unterschrift der Ehefrau fehlte
... Ein Mann glaubte, für den Todesfall vorgesorgt zu haben. In einem von ihm eigenhändig verfassten und unterzeichneten Schriftstück hatte er Folgendes bestimmt: Wenn ein Ehegatte vor dem anderen sterben sollte, sollte der überlebende Ehegatte Alleinerbe und die gemeinsamen Kinder dessen Schlusserben sein. Dem Inhalt nach war das in der Wir-Form abgefasste Schriftstück ein gemeinschaftliches Testament, das die gesetzliche Erbfolge aufhebt. (Bei der gesetzlichen Erbfolge bekommt nach dem Tod eines Ehegatten der Partner ...
- Neues Erbrecht 2010 - Pflichtteilsrecht
... Das lange erwartete Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts ist mit Wirkung ab dem 1.Januar 2010 umgesetzt worden. Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts sind: Pflegeleistungen (Pflege von Eltern und Großeltern) werden im Erbrecht besser berücksichtigt. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird auf die Regelverjährung von 3 Jahren (mit wenigen Ausnahmen) angepasst. Ausgleich für ...
- Erbrecht, Ehegatte, Scheidung
... Erbrecht des Ehegatten bei Tod des Erblassers während des Scheidungsverfahrens Eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag), durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde. Gleichbedeutend mit einer Eheauflösung ist es, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe bereits gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Dies regelt § 2077 Abs. 1 BGB . Eine ...
- Widerruf eines Gemeinschaftlichen Testaments
... Errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, so kommt oft die Frage auf, ob die Ehegatten an das Testament gebunden sind oder ob ein einseitiger Widerruf möglich ist. Dieses Frage ist insbesondere nach dem Tod des ersten Ehegatten oft der Ursprung für Streitigkeiten zwischen den Beteiligten. Der Sachverhalt wird sowohl nachstehend als in anderer Form im folgenden Link dargestellt. Verwandt: Wideruf Ehegattentestament Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dieses hat insbesondere im ...
- Berliner Testament - Probleme und Steuernachteil
... Schlusserbeneinsetzung. Diese Verfügung kann beim Schlusserben zu schweren steuerlichen Nachteilen führen. Allerdings räumt das Erbschaftsteuerrecht die Möglichkeit ein, dass der Schlusserbe nach den persönlichen Verhältnissen zum zuerst verstorbenen Ehegatten besteuert wird, soweit noch Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten vorhanden ist. Der Grund für die Errichtung eines Berliner Testaments ist zumeist die berechtigte Sorge um die Versorgung des überlebenden Ehegatten. Beim Berliner Testament kann es durchaus ...
- Widerruf beim Ehegattentestament
... Der Artikel Ehegattentestament - gemeinschaftliches Testament erläutert die rechtliche Situation beim Ehegattentestament. Nachstehend wird der Beschluss des OLG Zweibrücken vom 18.04.2005 - 3 W 15/05, OLGR Zweibrücken 2005, 492 zum Widerruf eines Ehegattentestaments kurz wiedergegeben. Zum Sachverhalt: 9 Jahre nach Abschluss eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten, widerrief die Ehefrau die Erbeinsetzung durch eine notarielle Erklärung. Diese ließ ...
- Ehegattenunterhalt Hausmann Arbeitsaufgabe
... Nach der so genannten Hausmann-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein wiederverheirateter Ehegatte in gegenseitigem Einvernehmen mit seinem neuen Ehepartner zwar die Haushaltsführung und gegebenenfalls die Kinderbetreuung allein übernehmen. Unterhaltsrechtlich entlastet die häusliche Tätigkeit den Unterhaltspflichtigen aber grundsätzlich nur gegenüber den Mitgliedern seiner neuen Familie. Andere Unterhaltsberechtigte verlieren durch den Rollenwechsel ihre Ansprüche nicht. Etwas anderes kann jedoch gelten, ...
- Ehegattentestament: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
... Grundsätzlich kann ein Testament jederzeit geändert oder widerrufen werden. In der Regel wird ein bestehendes Testament durch ein nachfolgendes Testament ersetzt oder insoweit aufgehoben, als das folgende Testament mit dem vorhergehenden Testament in Widerspruch steht. Dabei wird das "ältere" Testament allerdings nur soweit aufgehoben, als der Inhalt im Widerspruch zum "neuen" Testament steht. Im Zweifel können mithin zwei Testamente bestehen, die sich ergänzen. Nach dem Gesetz erfolgt der Widerruf durch Testament ( ...
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