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- Erbengemeinschaft und Aufteilung des Erbes
... wichtigen Grund verlangen. Auch die Verwaltung des Nachlasses fällt allen Erben gemeinschaftlich zu. Dazu gehört dann aber auch die Verpflichtung, bei allen Massnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind. Die Erbengemeinschaft kann auch Ansprüche, die zum Nachlass gehören, an die Erbengemeinschaft von Dritten zurückverlangen. Soweit der Mitgebrauch anderer Erben nicht beeinträchtigt wird, hat jeder Miterbe das Recht, die Nachlassgegenstände zu gebrauc ...
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
... Ab zwei oder mehr Erben bilden die Erben eine so genannte Gesamthandsgemeinschaft. Darunter ist zu verstehen, dass jeder einzelne Gegenstand aus der Erbschaft allen Miterben gemeinschaftlich gehört ( § 2032 BGB ). Als Folge darf ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nicht über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen. Dies bedeutet, dass Miterben nur gemeinsam Vermögensgegenstände des Nachlasses veräussern oder übertragen dürfen. Jeder Miterbe kann zwar über seinen Anteil am Nachlass mit notarieller ...
- Erbrecht bei Tod des Gesellschafters
... Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. So kann zum Beispiel im Gesellschaftervertrag einer GmbH vereinbart sein, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters dessen Anteil von den übrigen Gesellschaftern eingezogen werden kann. Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft hat dann in der Regel einen Abfindungsanspruch. GmbH-Anteil im Nachlass Der Geschäftsanteil an einer GmbH ist grundsätzlich frei vererblich. In einer Erbengemeinschaft können die Erben ihre Gesellschaftsrechte nur gemeinschaftlich ausüben ( § 18 Abs. 1 ...
- Erbengemeinschaft Nachlassgegenstand Herausgabe
... Nimmt ein Miterbe einen Nachlassgegenstand an sich, um diesen vor Zugriffen anderer Mitglieder der Erbengemeinschaft zu sichern, kann jeder andere Miterbe durch eine einstweilige Verfügung die Rückgabe des Gegenstandes verlangen. Die Sache ist dann wieder in die Verfügungsgewalt der Erbengemeinschaft zu bringen. Häufig ist dies die Wohnung des Verstorbenen. Dem Verfügungsanspruch eines Miterben steht nicht entgegen, dass dieser seinerseits unbefugt Gegenstände aus dem Nachlass in seinen Besitz gebracht hat. Ein ...
- Nachlassforderung Erbengemeinschaft Erfüllung
... Wer eine gegen eine verstorbene Person bestehende Forderung zu erfüllen hat, wird von seiner Verpflichtung nur frei, wenn er an die noch ungeteilte Erbengemeinschaft leistet. Die Erfüllungswirkung tritt hingegen nicht ein, sofern der Schuldner seine Leistung nur an einen Miterben erbringt. Eine Ausnahme kommt nach Treu und Glauben allerdings dann in Betracht, wenn das Verlangen der Zahlung an die Erbengemeinschaft purer Formalismus wäre, weil dies die Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschaft nur vorwegnimmt. ...
- Erbengemeinschaft Vorausvermächtnis Erfüllung
... neben seinem Erbteil zudem mit einem Vermächtnis bedacht, spricht man von einem Vorausvermächtnis. Das Oberlandesgericht Saarbrücken vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass der Miterbe seinen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft aus einem derartigen Vorausvermächtnis grundsätzlich schon vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geltend machen kann. Umgekehrt kann aber auch der Erbengemeinschaft ein Anspruch auf Mitwirkung des bedachten Miterben beim Vollzug des ...
- Klage gegen jeden einzelnen Miterben in eienr Erbengemeinschaft
... Besteht eine Erbengemeinschaft, muss jeder einzelne Erbe verklagt werden, um gegen die Gemeinschaft vorgehen zu können. Dies muss allerdings nicht in einem Prozess geschehen. Auch getrennte Prozesse gegen jeden Einzelnen sind möglich. Hier ein Sachverhalt aus dem Amtsgericht München. Der Eigentümer einer Wohnung in München verstarb im Jahre 2001. Beerbt wurde er von vier Personen. Auch nach seinem Tod lieferten die Stadtwerke weiterhin Gas an diese Wohnung. Eine Bezahlung erhielten sie allerdings nicht mehr. Auch ...
- Kündigung des Bankkontos durch eine Erbengemeinschaft
... Streit in einer Erbengemeinschaft kommt häufig vor. Nicht selten blockieren einzelne Miterben die Aufgaben der Erbengemeinschaft. Eine wichtige Entscheidung hat das OLG Brandenburg mit dem Urteil vom 24.08.2011 - 13 U 56/10 getroffen. Danach kann eine Erbengemeinschaft ein Girokonto bzw. einen Vertrag über ein Sparkonto mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung des Bankkontos als eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt. Die Urteilsbeschreibung stammt von der DVEV (Deutsche Vereinigung ...
- Was ist, wenn die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft Ihren Anteil haben wollen?
... Kreditaufnahme aufgetrieben werden, so muss das Haus teilungsversteigert werden. Die Miterben werden dann aus dem Erlös befriedigt. Um einem solchen Streit vorzubeugen, sollten Sie bereits im Vorfeld einen Fachanwalt einschalten, der in der Erbengemeinschaft versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Ratgeber Recht: Erbrecht 15 03 2002 ...
- Erbengemeinschaft Miterbe Reisekosten Ausgleichsanspruch
... Die Kosten einer üblichen kirchlichen und bürgerlichen Feier gehören zu den Bestattungskosten, weitere Reise- oder Verpflegungskosten jedoch nicht. Ein Miterbe kann daher durch die Geltendmachung dieser Kosten den Nachlass und damit den Ausgleichsanspruch des oder der Miterben nicht mindern. Urteil des AG Hamburg vom 09.01.2008 7c C 13/07 ErbR 2008, 202 Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Erbengemeinschaft Miterbe Verwalter Haftung
... Hat sich ein Miterbe bereit erklärt, die zum Nachlass gehörenden Mietimmobilien zu verwalten, wobei sich seine Tätigkeit im Wesentlichen auf die Vereinnahmung der Mieten für die Gemeinschaft beschränkt (sog. bewahrende Verwaltung), ist er im Verhältnis zu den Miterben nicht verpflichtet, eine rechtlich mögliche Mieterhöhung auszusprechen. Eine Mieterhöhung ist eine lediglich nützliche, nicht aber zur Erhaltung der Sache notwendige Verwaltungsmaßnahme. Der Bundesgerichtshof verneinte daher eine Schadensersatzpflicht ...
- Pachtvertrag Kündigung Erbengemeinschaft
... Vertragsbeendigung zum Ende der (noch nicht verlängerten) Laufzeit kann nur durch eine rechtzeitige Kündigung herbeigeführt werden. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung kann dann problematisch sein, wenn Pächter eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft ist. Der Bundesgerichtshof hält nämlich eine Kündigung des Pachtverhältnisses für eine Verfügung i. S. v. § 2040 Abs. 1 BGB . Diese Vorschrift besagt, dass die Erben über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen können. Eine von nur ...
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