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Auszug aus Artikeln zu Erbrecht bei Finanztip.de

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  1. Der Erbschein zur Legimation
    ... Testament nicht in das Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen. Den Erbschein braucht der Erbe ggf. auch um Handlungen im Namen des Verstorbenen durchführen zu können. Man spricht insoweit auch vom "Personalausweis des Erben". Besonderheit: Wer im Erbschein als Erbe ausgewiesen ist, kann über den Nachlass frei verfügen. Im Rechtsverkehr sind die Geschäftspartner auch dann geschützt, wenn sich der Erbschein später als unrichtig herausstellen sollte. Dies bedeutet, dass durch den Erbschein gutgläubige Dritte geschütz ...  
  2. Erbschein notarielles Testament
    ... Banken und Sparkassen verlangen nach dem Tod eines Kunden vor einer Auszahlung oder Kontoumschreibung vom Erben in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass dem Erben auch ohne Vorlage eines Erbscheins Zugriff auf das Konto des Erblassers zu gewähren ist, wenn er ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag vorlegt, aus dem sich seine Legitimation als Erbe ergibt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht die Bank bei Kontoeröffnung in ihren Allgemeinen ...  
  3. Sanktionsklausel im Testament
    ... Sanktionsklausel ein: "Sollte gegen mein Testament Einspruch oder Klage erhoben werden, so verfüge ich hiermit, dass diese Person von einem jeglichen Erbe meines Nachlasses ausgeschlossen wird". Nach dem Tod des Erblassers erteilte das Nachlassgericht einen Erbschein entsprechend der testamentarischen Anordnungen des Erblassers. Vier der fünf Miterben waren mit der Erbscheinserteilung nicht einverstanden und schrieben an das Gericht: "Das Testament des Erblassers erkennen wir nicht an. Die Vaterschaft des Erblassers ...  
  4. Umschreibung des Grundbuches
    ... Nachweis der Erbfolge beim Grundbuchamt genügt ein notariell beurkundetes Testament oder ein notariell beurkundeter Erbvertrag samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 Grundbuchordnung). Hierauf muß der Notar, wenn er einen Erbscheinsantrag beurkundet, hinweisen (KG-Beschluß vom 05.10.1998 25 W 4420). Ist das vorgelegte Testament nicht eindeutig, hat es das Grundbuchamt unter Beachtung der gesetzlichen Auslegungsregeln auch dann auszulegen, wenn hierbei rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind. ...  
  5. Umschreibung des Grundbuches
    ... Nachweis der Erbfolge beim Grundbuchamt genügt ein notariell beurkundetes Testament oder ein notariell beurkundeter Erbvertrag samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 Grundbuchordnung). Hierauf muß der Notar, wenn er einen Erbscheinsantrag beurkundet, hinweisen (KG-Beschluß vom 05.10.1998 25 W 4420). Ist das vorgelegte Testament nicht eindeutig, hat es das Grundbuchamt unter Beachtung der gesetzlichen Auslegungsregeln auch dann auszulegen, wenn hierbei rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind. ...  
  6. Was bewirkt ein Erbschein?
    ... Mit einem vom Nachlassgericht erteilten Erbschein wird vermutet, dass derjenige, der in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das im Erbschein angegebene Erbrecht zusteht. Erwirbt also jemand von demjenigen, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, etwa aufgrund eines Kaufvertrags einen Erbschaftsgegenstand, so wird der Erwerber Eigentümer. Der Gegenstand kann selbst dann nicht von den etwaigen anderen Erben zurückverlangt werden, wenn der Inhalt des Erbscheins unrichtig war. Anders ist es nur dann, wenn der ...  
  7. Verwirkungsklausel - Geliebtentestament
    ... Als Lothar P. am 22.12.1995 verstarb, blieb seine Frau Luise P. mit den Kindern Peter und Rolf zurück. Lothar P. hinterließ ein Vermögen, das sich sehen lassen konnte. Aus der Sicht der Witwe und der Kinder stellte es deshalb auch einen gewissen Ausgleich für den erlittenen menschlichen Verlust dar. Unerwartet getrübt wurde die Vorfreude auf die Früchte der Erbschaft allerdings durch das Testament, das kurz nach dem Tode auftauchte. Darin hatte Lothar P. nicht nur zugunsten seiner Geliebten, Petra L., ein ...  
  8. Anfechtung einer Erbschaftsannahme
    ... Eine testamentarische Erbin beantragte beim zuständigen Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins. Zum Nachlass gehörten mehrere, teilweise erheblich belastete Grundstücke und Eigentumswohnungen, deren Wert zunächst auf knapp über 1,2 Millionen DM veranschlagt war. Später wurde der tatsächliche Verkehrswert der Immobilien um 200.000 DM reduziert. Ferner wurde nachträglich eine Steuerschuld des Erblassers in Höhe von 340.000 DM festgestellt. Daraufhin entschloß sich die Erbin, die Erbschaft doch nicht anzunehmen ...  
  9. Hinweise zur Testamentseröffnung
    ... Hinweise zur Testamentseröffnung Als Testamentseröffnung bezeichnet man das Verfahren, bei welchem den Beteiligten der Inhalt des Testaments sämtliche Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird. Zuständig für dieses Verfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte (Nachlassgericht). In Baden-Württemberg ist hiervon abweichend der verwahrende Notar zuständig. Wie läuft die Testamentseröffnung ab? Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, sobald ihm der Todesfall zur ...  
  10. Erbschaft ausschlagen oder annehmen?
    ... Jeder, der von Gesetzes wegen (also aufgrund von gesetzlicher Erbfolge) oder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) zum Erben berufen ist, hat die Möglichkeit, die Erbschaft entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Dieses Thema wird sowohl nachstehend und auch in anderer Form im folgenden umfassenden Artikel dargestellt zu Erbausschlagung und Erblasserschulden erläutert. Folgen Sie bitte dem vorgenannten Link, weil der dortige Artikel auch auf andere Maßnahmen zur Beschränkung der Erbenhaftung ...  
  11. Was ist, wenn ich einen Erbschein beantragen möchte?
    ... ehelichen Güterstand. Es muss allein anhand Ihrer Unterlagen das Verwandschaftsverhältnis mit dem Verstorbenen prüfen können. Es stellt fest, ob Sie gesetzlicher Erbe sind und in welcher Höhe Ihnen der Anteil am Erbe zusteht. Daraufhin wird Ihnen der Erbschein ausgestellt. Sind Sie nicht gesetzlicher Erbe, weil ein Testament oder Ehevertrag be ...  
  12. Was ist, wenn ich geerbt habe?
    ... Gegenstände veräußern. Dies kann jedoch nicht ohne weiteres geschehen. In vielen Behörden oder Banken werden Sie sich als rechtmäßgier Erbe ausweisen müssen. Hierzu reicht meist ein Testament mit Eröffnungsprotokoll. Teilweise wird aber auch ein Erbschein verlangt. Diesem darf dann jeder Geschäftspartner vertrauen. Ein solcher Erbschein wird auf Antrag von Notaren oder Nachlassgerichten gegen eine Gebühr ausgestellt. Diese richtet sich wiederum nach der Höhe des Erbes. Der Erbschein kann u.U. durch ein sog. ...  

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