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Auszug aus Artikeln zu Erbrecht bei Finanztip.de

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  1. Berliner Testament - Probleme und Steuernachteil
    ... In Deutschland ist das "Berliner Testament" weit verbreitet. In diesem Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen, dass der gemeinsame Nachlass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten einem Dritten, z.B. den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Man spricht daher auch von der so genannten Schlusserbeneinsetzung. Diese Verfügung kann beim Schlusserben zu schweren steuerlichen Nachteilen führen. Allerdings räumt das Erbschaftsteuerrecht die Möglichkeit ein, dass der ...  
  2. Erbrecht bei Tod des Gesellschafters
    ... Wenn zur Erbschaft eine Beteiligung an einem Unternehmen gehört, so sind die besonderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. So kann zum Beispiel im Gesellschaftervertrag einer GmbH vereinbart sein, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters dessen Anteil von den übrigen Gesellschaftern eingezogen werden kann. Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft hat dann in der Regel einen Abfindungsanspruch. GmbH-Anteil im Nachlass Der Geschäftsanteil an einer GmbH ist grundsätzlich frei vererblich. In ...  
  3. Vorweggenommene Erbfolge: Grundlagen
    ... Unter dem Begriff "vorweggenommene Erbfolge" wird allgemein die Übertragung von Vermögen durch einen (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben vorgesehene Personen verstanden. Eine vorweggenomme Erbfolge will aus verschiedenen Gründen gut überlegt sein. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Art sein und haben manchmal keinen erbrechtlichen Bezug. Eine vorweggenomme Erbfolge berührt auch häufig andere Rechtsgebiete. So ist häufig auch das Sparen von Erbschaftsteuer ein Grund für die ...  
  4. Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsregelung
    ... Pflichtteilsansprüche gefährden die Liquidität eines Unternehmens, da sie sofort fällig und in bar zu begleichen ist (vgl. § 2311 BGB ). Hinzu kommt noch, dass der Verkehrswert und nicht der Buchwert Berechnungsgrundlage ist. Zwar haben die Erben nach § 2331a BGB ein Recht auf Stundung, die Voraussetzungen dieser Vorschrift liege aber oft nicht vor bzw. können nur unter erheblichen Aufwand dargetan werden. Es empfiehlt sich daher die bestehenden Möglichkeiten zur Pflichtteilsreduzierung oder -vermeidung zu nutzen. ...  
  5. Was bewirkt eine Wiederverheiratungsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament?
    ... Gefahr relativ gross, dass der überlebende Ehegatte dazu neigt, bei einer Wiederheirat den neuen Partner und eventuell die Kinder gegenüber den Kindern aus erster Ehe zu benachteiligen. Andererseits gilt es zu bedenken, dass sich Wiederverheiratungsklauseln auch als Eheverhinderungsklauseln auswirken können, je mehr der überlebende Ehegatte durch eine einschränkende Wiederverheiratungsklausel wirtschaftlich belastet wird. Auch ist zu bedenken, dass derartige Wiederverheiratungsklauseln formell leicht umgangen werden ...  
  6. Verwirkungsklausel - Geliebtentestament
    ... Als Lothar P. am 22.12.1995 verstarb, blieb seine Frau Luise P. mit den Kindern Peter und Rolf zurück. Lothar P. hinterließ ein Vermögen, das sich sehen lassen konnte. Aus der Sicht der Witwe und der Kinder stellte es deshalb auch einen gewissen Ausgleich für den erlittenen menschlichen Verlust dar. Unerwartet getrübt wurde die Vorfreude auf die Früchte der Erbschaft allerdings durch das Testament, das kurz nach dem Tode auftauchte. Darin hatte Lothar P. nicht nur zugunsten seiner Geliebten, Petra L., ein ...  
  7. Sanktionsklausel im Testament
    ... Ein Mann setzte in einem Testament fünf Personen zu seinen Miterben ein. Am Ende des Testaments fügte er folgende Sanktionsklausel ein: "Sollte gegen mein Testament Einspruch oder Klage erhoben werden, so verfüge ich hiermit, dass diese Person von einem jeglichen Erbe meines Nachlasses ausgeschlossen wird". Nach dem Tod des Erblassers erteilte das Nachlassgericht einen Erbschein entsprechend der testamentarischen Anordnungen des Erblassers. Vier der fünf Miterben waren mit der Erbscheinserteilung nicht einverstanden ...  
  8. Pflichtteilssanktionsklausel Sozialhilfe
    ... Eheleute mit gemeinsamen Kindern nehmen in einem gemeinschaftlichen Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder als Schluss- oder Nacherben einsetzen, nicht selten eine so genannte Pflichtteilssanktionsklausel auf, wonach ein Kind, das nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht, auch nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils nur den Pflichtteil erhalten soll. Eine solche Pflichtteilssanktionsklausel hindert den Träger, der laufend ...  
  9. Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuerplanung
    ... Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Nach einer Studie der EU sind 10 % der Unternehmensinsolvenzen auf eine mangelhafte oder nicht vorhandene Vorsorge im Hinblick auf den Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zurückzuführen.Da der Tod auch unvorhergesehen eintreten kann (z.B. durch Verkehrsunfall) sollte frühzeitig an die Regelung der Unternehmensnachfolge gedacht werden. Am Anfang jeder Nachfolgeplanung steht die Frage des richtigen Nachfolgers. ...  
  10. Pflichtteilsklausel Berliner Testament Vorausvermächtnis
    ... Ein Ehepaar hatte sich in einem so genannten Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben und ihre beiden Söhne als Schlusserben des Letztversterbenden eingesetzt. Zudem enthielt das Testament eine so genannte Pflichtteilsklausel mit dem Wortlaut: Verlangt nach dem Tod des Erstversterbenden von uns eines unserer Kinder den Pflichtteil, so erhält es auch nach dem Tod des Letztversterbenden von uns nur den Pflichtteil. Nach dem Tod des Vaters verlangte keiner der beiden Söhne den ihm an sich zustehenden Pflichtteil. ...  
  11. Wodurch unterscheidet sich das Berliner Testament vom gemeinschaftlichen Ehegattentestamen
    ... Kind beim ersten Erbgang ein Pflichtteil und beim zweiten Erbgang mit dem Tod des letztversterbenden Ehegatten Vollerbe wird und damit gegebenenfalls mehr erbt als die anderen Kinder, behilft man sich in der Praxis mit der sogenannten Jastrow´schen Klausel. Sie besagt, dass ein Kind, das beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt, auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhält. Diese Klausel entfaltet eine gewisse Abschreckungswirkung. Eine Garantie, dass Kinder damit ihren Pflichtt ...  
  12. Erbschaftsteuer - Regelverschonung bei Unternehmen
    ... Vorab: Die Regelverschonung ist eine der kompliziertesten Vorschriften im Erbschaftsteuerrecht. Rufen Sie aus Interesse "oder Spaß" mal den § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen...) und den § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen) auf. Aus diesem Grund ist auf der Finanztip-Website ein spezieller Artikel zur Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen erstellt worden, der versucht, alle wesentlichen Punkte der Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen in verständlicher Form darzustellen. Da die ...  

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