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- Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuerplanung
... mangelhafte oder nicht vorhandene Vorsorge im Hinblick auf den Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zurückzuführen.Da der Tod auch unvorhergesehen eintreten kann (z.B. durch Verkehrsunfall) sollte frühzeitig an die Regelung der Unternehmensnachfolge gedacht werden. Am Anfang jeder Nachfolgeplanung steht die Frage des richtigen Nachfolgers. Ist in der Familie keine geeignete Person vorhanden, so kommen auch (leitende) Angestellte des Unternehmens oder gegebenenfalls ein qualifizierter firmenfremder als ...
- Erbrecht bei Tod des Gesellschafters
... § 18 Abs. 1 GmbHG ). Für die auf den Geschäftsanteil zu bewirkenden Leistungen haften die Miterben der Gesellschaft solidarisch. In der Regel enthalten aber Gesellschaftsverträge bei aktiver Geschäftsführung des Verstorbenen besondere Nachfolgeregelungen. Sieht der Gesellschaftsvertrag der GmbH vor, den Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters gegen Entschädigung einzuziehen, so darf die Entschädig ...
- Was ist eigentlich ein Erbvertrag?
... Grob gesagt: Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung als Verfügung von Todes wegen, mit der Sie sich gegenüber einem Dritten verbindlich verpflichten, dieser Person Vermögen im Falle Ihres Todes zu übertragen. Im Gegensatz zur Errichtung eines Testaments muss der Erblasser nicht nur testierfähig, sondern auch voll geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und der Erblasser kann den Erbvertrag nur persönlich schließen. Mit einem Erbvertrag bindet sich der Testierende, da er diesen Vertrag in ...
- Checkliste - Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer
... Milliarden Euro Erbschaftsteuer ein. Bisher nutzen nur Wenige, meist nur die Vermögenden, die legalen Tricks der Steuervermeidung und sparen damit bis zu 100 % der Erbschaftsteuer. Die meisten Bürger machen sich hingegen keinerlei Gedanken über ihre Nachfolge - und hinterlassen ihren Nachkommen neben erheblichen finanziellen Belastungen auch Streitigkeiten, welche durch rechtzeitige Planung hätten verhindert werden können. Hier die 10 goldenen Regeln der Nachlassplanung: 1. Goldene Regel: Bestimmen Sie wer nach Ihnen ...
- Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsregelung
... Pflichtteilsansprüche gefährden die Liquidität eines Unternehmens, da sie sofort fällig und in bar zu begleichen ist (vgl. § 2311 BGB ). Hinzu kommt noch, dass der Verkehrswert und nicht der Buchwert Berechnungsgrundlage ist. Zwar haben die Erben nach § 2331a BGB ein Recht auf Stundung, die Voraussetzungen dieser Vorschrift liege aber oft nicht vor bzw. können nur unter erheblichen Aufwand dargetan werden. Es empfiehlt sich daher die bestehenden Möglichkeiten zur Pflichtteilsreduzierung oder -vermeidung zu nutzen. ...
- Sondererbrecht - Hoferbe
... Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durchbrochen. Im Vordergrund der Sonderregelung steht der Erhalt des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. So kann in diesen Fällen nach Länderrecht der Betrieb im Wege der Sonderrechtsnachfolge an nur einen Hoferben übergehen. Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...
- Testament Auslegung Einleitungssatz
... Beginnt ein Testament mit der Einleitung Wenn nicht alles klar ist vor meinem Tode , können Zweifel bestehen, ob der nachfolgende Text rechtlich überhaupt als letztwillige Verfügung zu werten ist. Das Oberlandesgericht Koblenz kam im Wege der Testamentsauslegung zu dem Schluss, dass dem Einleitungssatz offenbar die Vorstellung des Erblassers zugrunde lag, dass eine lebzeitige Verfügung über sein Vermögen jedwede Anordnung von Todes wegen überflüssig mache. Da beim Tod des Erblassers eine Reihe nicht verteilter ...
- Schenkung mit Nießbrauch im Erbschaftsteuerrecht (ErbSt)
... bestellt werden. Im Sinne einer strategischen Steuerplanung stellt der Nießbrauch eine interessante Variante dar, Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sparen, ohne sich selbst aller Rechte begeben zu müssen. Denn der künftige Erblasser überträgt seinem Nachfolger zwar das Eigentum an dem jeweiligen Vermögenswert, behält sich aber lebenslang dessen umfassende Nutzung vor. Einkünfte aus Vermietungen oder Erträge aus Unternehmungen bleiben somit in seiner Hand. Wichtig ist, dass den Betroffenen nicht zu spät einfällt, dass ...
- Pflichtteil: Ausschluss des Pflichtteils / Pflichtteilsverzicht
... Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im § 2333 BGB , wann der Erblasser einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen kann. Die § § 2334 und 2335 BGB , bauen hierauf auf und betreffen den Elternpflichtteil und den Ehegattenpflichtteil. Die Fälle kommen im Alltag nur sehr selten vor. Seit dem 1. Januar 2010 gelten nach dem geänderten Erbrecht neue Regelungen zur Entziehung des Pflichtteils. Nach dem früheren Recht konnte ein Erblasser in seinem Testament einen Angehörigen nur enterben, der ihm, seinem Ehegatten und ...
- Kündigung des Bankkontos durch eine Erbengemeinschaft
... Vertrag über ein Sparkonto mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung des Bankkontos als eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt. Die Urteilsbeschreibung stammt von der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V): In dem vom OLG Brandenburg zu entscheidenden Fall beschlossen drei der insgesamt zehn Miterben die Kündigung des Girokontovertrages und des Sparvertrages der Erblasserin. Den drei Miterben stand je ein Erbteil von einem Viertel, insgesamt also ¾ zu. Sie ...
- Erbschaftsteuer - Regelverschonung bei Unternehmen
... Betriebsvermögen erstellt worden, der versucht, alle wesentlichen Punkte der Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen in verständlicher Form darzustellen. Da die Regelverschonung zwar das Standardmodell darstellt aber zum Beispiel auch bei der Unternehmensnachfolge für ein anderes Modell optiert werden kann, sollten Sie dem Link folgen, zumal der nachstehende Text nur einen Auszug aus dem vorgenannten Artikel im Hinblick auf die Regelverschonung darstellt. ErbSt nach dem 5-Jahres-Modell (Regelverschonung): Die ...
- Hinweise zur Testamentseröffnung
... Hinweise zur Testamentseröffnung Als Testamentseröffnung bezeichnet man das Verfahren, bei welchem den Beteiligten der Inhalt des Testaments sämtliche Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird. Zuständig für dieses Verfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte (Nachlassgericht). In Baden-Württemberg ist hiervon abweichend der verwahrende Notar zuständig. Wie läuft die Testamentseröffnung ab? Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, sobald ihm der Todesfall zur ...
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