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- Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft
... Die Nachlasspflegschaft und die Nachlassverwaltung sind Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat ( § 1960 Abs. 1 BGB ). Wenn der Erbe bekannt und nur sein Aufenthaltsort unbekannt ist, kommt es zur Abwesenheitspflegschaft. Sobald der Erbe ermittelt ist, wird die Nachlasspflegschaft aufgehoben ...
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
... mehr Erben bilden die Erben eine so genannte Gesamthandsgemeinschaft. Darunter ist zu verstehen, dass jeder einzelne Gegenstand aus der Erbschaft allen Miterben gemeinschaftlich gehört ( § 2032 BGB ). Als Folge darf ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nicht über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen. Dies bedeutet, dass Miterben nur gemeinsam Vermögensgegenstände des Nachlasses veräussern oder übertragen dürfen. Jeder Miterbe kann zwar über seinen Anteil am Nachlass mit notarieller Beurkundung ( § ...
- Erbausschlagung und Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten)
... 1943 BGB ). Die nachstehenden Hinweise geben umfassende Informationen zur rechtlichen Situation des Erben zur Beschränkung der Haftung des bzw. der Erben. Recht des vorläufigen Erben Der vorläufige Erbe ist nicht berechtigt über Gegenstände aus dem Nachlass zu verfügen. Verfügt der Erbe hingegen vor der Ausschlagung über einen Nachlassgegenstand, so ist dieses Rech ...
- Nachlassinsolvenz und Nachlassinsolvenzverfahren
... Wer ein Erbe annimmt, der muss auch für die Schulden des Erblassers gerade stehen. Dem Erben stehen aber mehrere Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung offen. So kann man die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass selbst beschränken. Folge: Man muss aus dem eigenen Vermögen nichts mehr zuschießen, wenn man eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragt hat. Ein solcher Antrag muss unverzüglich beim Insolvenzgericht gestellt werden, sobald der Erbe definitiv weiß, dass der ...
- Haftet der Erbe auch für Schulden des Erblassers?
... Aktiva wie auch den Passiva. Doch selbst wenn der Erbe die Erbschaft nicht ausgeschlossen hat, gibt es Möglichkeiten, die Haftung gegenüber allen oder auch einzelnen Gläubigern einzuschränken. So ist die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt, wenn eine Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren angeordnet bzw. eröffnet wird. Der Erbe kann etwa auch die Ausgleichung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft ...
- Anordnung der Testamentsvollstreckung
... Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weitgehend vermeiden, dass zwischen den Erben Streitigkeiten über die Nachlassverteilung entstehen. Die Testamentsvollstreckung ist auch ein geeignetes Instrument um die Erfüllung von den im Testament enthaltenen Auflagen sicherzustellen. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden. Insbesondere bei einem hohen Nachlassvermögen, bei mehreren Erben, einer umfangreichen Teilungsanordnung und natürlich bei Auflagen dient die Anordnung einer ...
- Bei Untreue zum Nachteil des Nachlasses erhält ein Nachlasspfleger keine Vergütu
... Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch. Dies zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 5. März 2009, Az: 41 T 6/09, mit der der Antrag eines Nachlasspflegers, ihm mehr als 200.000 Euro für ...
- Vergütung - Testamentsvollstrecker
... In § 2221 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es: Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich also in erster Linie nach dem Willen des Erblassers. Auf die Aufgaben des Testamentsvollstreckers wird in einem weiteren Artikel gesondert eingegangen. Die Bestimmung des Erblassers in seinem Testament, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine ...
- Checkliste - Was ist im Todesfall zu tun?
... Neben der Trauer werden die Hinterbliebenen mit vielen kleinen und großen praktischen Hürden bei einem Todesfall konfrontiert. Bei nahen Angehörigen geht es manchmal sogar darum, das Leben unter den geänderten Umständen neu zu ordnen. Gefragt ist hier eher die praktische Organisation als Kenntnisse aus dem Erbrecht. Außerdem werden andere Rechtsgebiete als das Erbrecht berührt. Beispiel: Was passiert mit der Mietwohnung des Verstorbenen? Eine sehr detaillierte Checkliste von möglichen Aufgaben und Arbeiten nach ...
- Erbengemeinschaft und Aufteilung des Erbes
... Hat der Erblasser mehrere Erben hinterlassen, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Die Erben bilden zusammen eine Gesamthandsgemeinschaft, wonach jeder einzelne zwar Eigentümer wird, aber nur mit den anderen Erben zusammen. Über einzelne Nachlassgegenstände kann der Miterbe daher nicht allein verfügen. Auch nicht über seinen Anteil daran. Denn der Nachlass fällt den Erben als Ganzes ungeteilt zu. Die Erbengemeinschaft ist von Beginn an auf Auflösung gerichtet. Jeder Erbe kann jederzeit die ...
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
... d.h. es ist noch nicht entgültig klar, ob der Erbe auch Erbe bleibt. Solange er noch ausschlagen kann, ist er nur „vorläufiger Erbe“. Die Annahme der Erbschaft beendet diesen Schwebezustand. Muss ich die Annahme der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären? Viele Erben meinen, Sie müßten die Annahme der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht ausdrücklich erklären. Dies ist selbstverständlich möglich. Erforderlich ist es aber nicht. Die Erbschaftsannahme kann vielmehr gegenüber jedem anderen Beteiligten ( ...
- Enterbung - Pflichtteilsanspruch
... Konflikte gehören zur Normalität jeder Familie. Eskalieren diese Konflikte zwischen Eltern und erwachsenen Kindern, so wird oftmals mit einer Enterbung gedroht. Ob dies möglich ist und welche Konsequenzen eine Enterbung hat, ist aber Vielen unklar. Der Erblasser ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, wen er als Erben einsetzt und wen er enterbt. Für eine Enterbung reicht es bereits aus, wenn man in seinem Testament anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. Die Entscheidung ...
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