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in Rubrik: Erben (0.05 Sekunden)
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- Erbe Pflichtteilsberechtigter Auskunftsanspruch
... Nach § 2314 BGB ist der Erbe verpflichtet, einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den gesamten Nachlass zu erteilen. Auf Verlangen muss das Nachlassverzeichnis in notarieller Form erstellt werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält den Erben zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses in der Regel auch dann noch verpflichtet, wenn er auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat. Auch das notarielle Nachlassverzeichnis muss Angaben zum so ...
- Verwahrung Testament - Zentrales Testaments-Register (ZTR)
... Mit der Schaffung eines bundesweit einheitlichen Testamentsregisters ist gewährleistet, dass Testamente und andere amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden, wie beispielsweise Erbverträge, Zuwendungsverzichts- und Erbverzichtsverträge sowie notarielle Rücktritts- und Anfechtungserklärungen von Verfügungen von Todes wegen, schneller und sicher aufgefunden werden. Inhalt des Testamentsregisters Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden ...
- Erbschein notarielles Testament
... Auszahlung oder Kontoumschreibung vom Erben in der Regel die Vorlage eines Erbscheins. Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass dem Erben auch ohne Vorlage eines Erbscheins Zugriff auf das Konto des Erblassers zu gewähren ist, wenn er ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag vorlegt, aus dem sich seine Legitimation als Erbe ergibt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht die Bank bei Kontoeröffnung in ihren Allgemeinen Bankbedingungen auf die Notwendigkeit der Erbscheinvorlage hingewiesen ...
- Was ist eigentlich ein Erbvertrag?
... einem Dritten verbindlich verpflichten, dieser Person Vermögen im Falle Ihres Todes zu übertragen. Im Gegensatz zur Errichtung eines Testaments muss der Erblasser nicht nur testierfähig, sondern auch voll geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und der Erblasser kann den Erbvertrag nur persönlich schließen. Mit einem Erbvertrag bindet sich der Testierende, da er diesen Vertrag in der Regel nicht frei und einseitig widerrufen kann. Ausnahme: Der Erbvertrag enthält einen Änderungsvorbehalt ...
- Ehegattentestament - gemeinschaftliches Testament
... Ehegatten ( § 2265 BGB ) und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner ( § 10 Abs. 4 Lebenspartnerschaftsgesetz ) können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dabei ist es für die Errichtung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments ausreichend, wenn einer der Ehegatten das Testament privatschriftlich in der vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet ( § 2267 BGB ). Hilfreich für das rechtliche Verständnis der Fragen zum ...
- Checkliste - eigenhändiges Testament
... Vorab: Vermeiden Sie unklare Formulierungen sowie Formfehler und verfassen Sie den Text eindeutig. Das Erbrecht kennt zwei unterschiedliche Formen des ordentlichen Testaments: das öffentliche (notarielle) Testament und das eigenhändige Testament (auch "privatschriftlich" genannt). Das notarielle Testament hat zwar auch einige Nachteile (Kosten der Errichtung und es kann nicht ohne weiteres geändert werden), so dass doch viele Bundesbürger das eigenhändige Testament bevorzugen. Andererseits sind manche Verfügungen ...
- Widerruf beim Ehegattentestament
... eines Ehegattentestaments kurz wiedergegeben. Zum Sachverhalt: 9 Jahre nach Abschluss eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten, widerrief die Ehefrau die Erbeinsetzung durch eine notarielle Erklärung. Diese ließ sie ihrem Ehemann durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. Ein Jahr später errichtete die Ehefrau ein Testament, bei dem der Ehemann nicht mehr bedacht wurde. Der Widerruf gegenseitig abhängiger Verfügungen in einem gemeinschaftlichen ...
- Erbverzichtsvertrag Abfindungsregelung
... Die Wirksamkeit eines notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrages setzt nicht voraus, dass eine zwischen den Vertragsparteien (mündlich) vereinbarte Abfindungszahlung mit in die notarielle Urkunde aufgenommen wird. Beide Vereinbarungen können rechtlich selbstständig nebeneinander stehen. Der Umstand, dass Abfindungsvereinbarungen schon aus Beweisgründen üblicherweise in den Erbverzichtsvertrag aufgenommen werden, berechtigt den Verzichtenden nicht zur nachträglichen Anfechtung des Erbvertrags, wenn ihm die ...
- Schenkung Formerfordernis Vollziehung
... Eine Schenkung ist gemäß § 518 BGB nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet ist. Im täglichen Leben spielt diese Vorschrift weitestgehend keine Rolle, da die Schenkung trotz des Formmangels bei Übergabe des Gegenstands wirksam wird. Der Schenker kann sich dann auch nicht mehr auf die fehlende Beurkundung berufen und das Geschenk zurückverlangen. Ein Mann setzte einen Vertrag auf und schenkte seiner Freundin seinen Porsche. Er unterschrieb das Schriftstück und warf es zusammen mit dem Fahrzeugbrief und -schlüssel ...
- Testament ändern und widerrufen
... Ein Testament kann jederzeit als Ganzes oder auch nur in Teilen oder Anordnungen widerrufen werden (vgl. § 2253 BGB ). Ein solcher Widerruf kann durch ausdrückliche Erklärung oder auch durch ein neu abgefasstes Testament erfolgen. Bei dem Widerruf handelt es sich (auch) um eine letztwillige Verfügung, so dass der Erblasser zu diesem Zeitpunkt testierfähig sein muss und den Widerruf auch nur höchstpersönlich vornehmen kann. Nach dem Gesetz erfolgt der Widerruf durch Testament ( § 2254 BGB ). Ein Widerruf ist faktisch ...
- Berliner Testament - Probleme und Steuernachteil
... In Deutschland ist das "Berliner Testament" weit verbreitet. In diesem Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen, dass der gemeinsame Nachlass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten einem Dritten, z.B. den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Man spricht daher auch von der so genannten Schlusserbeneinsetzung. Diese Verfügung kann beim Schlusserben zu schweren steuerlichen Nachteilen führen. Allerdings räumt das Erbschaftsteuerrecht die Möglichkeit ein, dass der ...
- Nottestamente: Bürgermeistertestament - Drei-Zeugen-Testament - Seetestament
... Das Erbrecht kennt neben dem ordentlichen Testament auch 3 Varianten des außerordentlichen Testaments (Nottestament). Ein so genanntes außerordentliches Testament kann in Fällen aufgesetzt werden, in denen der Erblasser nicht (mehr) in der Lage ist, ein öffentliches Testament vor einem Notar zu errichten. Die Gültigkeitsdauer derartiger Nottestamente ist in der Regel auf 3 Monate begrenzt. Beginn und Lauf der Frist sind allerdings gehemmt, solange der Erblasser außerstande ist, ein Testament vor einem Notar zu ...
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