Suche nach ( schenkung-47
Fundstellen )
bei Finanztip.de
in Rubrik: Erben (0.08 Sekunden)
mehr in
Suche in Rubriken
- Vorweggenommene Erbfolge: Grundlagen
... von Erbschaftsteuer ein Grund für die vorweggenommene Erbfolge. Weitere Motive sind zum Beispiel Versorgung des Bedachten und seiner Familie, eine gewünschte Pflichtteilsminderung oder das Erhalten von Familienvermögen. Vorweggenomme Erbfolge - Schenkungen unter Lebenden Schenkungen zur Minderung der zukünftigen Erbschaftsteuer unter Nutzung der 10-Jahres-Frist sind ein beliebtes Mittel, um bereits zu Lebzeiten steuergünstig Vermögen auf die Lieben zu übertragen. Der Schenker sollte jedoch bedenken, dass die eigene ...
- Neues Erbrecht 2010 - Pflichtteilsrecht
... Das lange erwartete Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts ist mit Wirkung ab dem 1.Januar 2010 umgesetzt worden. Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts sind: Pflegeleistungen (Pflege von Eltern und Großeltern) werden im Erbrecht besser berücksichtigt. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird auf die Regelverjährung von 3 Jahren (mit wenigen Ausnahmen) angepasst. Ausgleich für ...
- Schenkung mit Nießbrauch im Erbschaftsteuerrecht (ErbSt)
... des Nießbrauchs eine neue Rolle zu. So werden vererbte oder verschenkte Häuser, Wohnungen und Unternehmen nach ihrem tatsächlichen Verkehrswert bewertet. Übernimmt der Beschenkte oder Erbe hierbei gleichzeitig Schulden, werden diese letztlich vom Schenkungs- oder Erbschaftsteuerwert abgezogen. Das gilt auch für Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte und selbst dann, wenn diese zwischen Angehörigen bestellt werden. Im Sinne einer strategischen Steuerplanung stellt der Nießbrauch eine interessante Variante dar, ...
- Was versteht man unter einer Schenkung auf den Todesfall?
... Erblasser ein Schenkungsversprechen ab und soll das Versprechen für den Fall gelten, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, ist es juristisch bisweilen schwer zu beurteilen, ob auf diese Erklärung das Erbrecht oder die schuldrechtlichen Schenkungsvorschriften Anwendung finden. Hat der Schenker die Schenkung durch Leistung vor seinem Tod vollzogen, dann gilt das Schenkungsrecht unter Lebenden. Fehlt es dagegen an einzelnen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang bzw. die Übergabe des Gegenstandes und stirbt der ...
- Schenkungssteuer Grundstücksschenkung
... Die Schenkungssteuer für eine Grundstücksschenkung kann noch nicht erhoben werden, wenn der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: Tod des Schenkers) Gebrauch machen darf. Dies gilt auch dann, wenn für den Beschenkten bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde. Allein das durch die Auflassungsvormerkung entstehende dingliche Anwartschaftsrecht an dem Grundstück führt nicht zur Entstehung der Schenkungsteuer. Das Finanzamt kann den Beschenkten in einem solchen Fall ...
- Schenkung Formerfordernis Vollziehung
... zusammen mit dem Fahrzeugbrief und -schlüssel in den Briefkasten der Klägerin. Die Frau unterschrieb den Vertrag. Zur Übergabe des Wagens war es wegen der kurz danach erfolgten Trennung jedoch nie gekommen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Schenkung hier noch nicht vollzogen war und wies die Klage der Frau ab. Ein wegen fehlender notarieller Beurkundung unwirksamer Schenkungsvertrag über einen Pkw wird nicht dadurch wirksam, dass der Eigentümer des Fahrzeugs dem Schenkungsempfänger den Fahrzeugbrief und ...
- Grundstücksschenkung an minderjährige Kinder
... Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Eltern ein unbelastetes Grundstück an ihre minderjährigen Kinder verschenken und bei Abschluss des Schenkungsvertrages die Kinder auf Beschenktenseite wirksam vertreten. Eine vormundschaftliche Genehmigung ist hierzu nicht nötig. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts auch dann, wenn das verschenkte Grundstück mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht für einen Dritten und mit einem Verkaufsrecht zugunsten des jeweiligen ...
- Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuerplanung
... Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Nach einer Studie der EU sind 10 % der Unternehmensinsolvenzen auf eine mangelhafte oder nicht vorhandene Vorsorge im Hinblick auf den Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zurückzuführen.Da der Tod auch unvorhergesehen eintreten kann (z.B. durch Verkehrsunfall) sollte frühzeitig an die Regelung der Unternehmensnachfolge gedacht werden. Am Anfang jeder Nachfolgeplanung steht die Frage des richtigen Nachfolgers. ...
- Widerruf des Erben der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung
... entscheiden. Danach war zwar der Bezugsberechtigte im Verhältnis zum Versicherer Anspruchsinhaber geworden, im Verhältnis zu den Erben fehlte es allerdings an einem Rechtsgrund für das Behalten des Anspruchs aus der Lebensversicherung. Ein Schenkungsvertrag zwischen dem Erblasser und dem Dritten ist im Urteilsfall nicht zustande gekommen. Eine Schenkung ist rechtlich ein Vertrag. Die Annahme der Schenkung bedarf somit einer Willenserklärung des Beschenkten, mit der er das Schenkungsangebot annimmt. Vertragsangebote ...
- Was kann der Vertragserbe gegen eine böswillige Schenkung des Erblassers unternehmen?
... Bereicherung von dem Beschenkten verlangen. War der Beschenkte gutgläubig und hat er etwa an ihn geschenktes Geld in der Zwischenzeit ausgegeben, muss er dieses nicht an den Vertragserben zurückzahlen. Der Schutz des Vertragserben vor böswilligen Schenkungen gilt allerdings nicht, wenn der Erblasser ein lebzeitiges Eigeninteresse an der von ihm vorgenommenen Schenkung hatte (zum Beispiel als Gegenleistung für langjährige Pflege, Zuwendungen an pflegebedürftige Verwandte oder auch Hochzeitsgeschenke). Ratgeber Recht: ...
- Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsregelung
... Pflichtteilsansprüche gefährden die Liquidität eines Unternehmens, da sie sofort fällig und in bar zu begleichen ist (vgl. § 2311 BGB ). Hinzu kommt noch, dass der Verkehrswert und nicht der Buchwert Berechnungsgrundlage ist. Zwar haben die Erben nach § 2331a BGB ein Recht auf Stundung, die Voraussetzungen dieser Vorschrift liege aber oft nicht vor bzw. können nur unter erheblichen Aufwand dargetan werden. Es empfiehlt sich daher die bestehenden Möglichkeiten zur Pflichtteilsreduzierung oder -vermeidung zu nutzen. ...
- Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft im Testament
... Der Erblasser ist in der Festlegung der Erben frei. Daher kann er auch sein Vermögen an mehrere Personen in zeitlich versetzter Reihenfolge übertragen. Der Erblasser kann somit einen Erben bestimmen, der aber erst Erbe (Nacherbe) wird, nachdem zunächst eine andere Person (Vorerbe) geerbt hat ( § 2100 BGB ). Der Vorerbe ist praktisch ein "Erbe auf Zeit". Der Vorerbe und der Nacherbe sind beide Rechtsnachfolger des Erblassers. Im Gegensatz zur Erbengemeinschaft erben sie aber nicht gleichzeitig, sondern zeitlich ...
|