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Auszug aus Artikeln zu Erbrecht bei Finanztip.de

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  1. Nottestamente: Bürgermeistertestament - Drei-Zeugen-Testament - Seetestament
    ... Das Erbrecht kennt neben dem ordentlichen Testament auch 3 Varianten des außerordentlichen Testaments (Nottestament). Ein so genanntes außerordentliches Testament kann in Fällen aufgesetzt werden, in denen der Erblasser nicht (mehr) in der Lage ist, ein öffentliches Testament vor einem Notar zu errichten. Die Gültigkeitsdauer derartiger Nottestamente ist in der Regel auf 3 Monate begrenzt. Beginn und Lauf der Frist sind allerdings gehemmt, solange der Erblasser außerstande ist, ein Testament vor einem Notar zu ...  
  2. Verwahrung Testament - Zentrales Testaments-Register (ZTR)
    ... Seit dem 1. Januar 2012 ist die Verwahrung von Testamenten zentral sichergestellt. Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden für Deutschland, die vom Notar errichtet werden oder in die gerichtliche Verwahrung gelangen. Mit der Schaffung eines bundesweit einheitlichen Testamentsregisters ist gewährleistet, dass Testamente und andere amtlich verwahrte erbfolgerelevante ...  
  3. Ratgeber für ein richtiges Testament
    ... Das Testament ist der letzte Wille des Erblassers. Es ist verständlich aber in hohem Maße unvernünftig, dass so viele Menschen - auch mit entsprechendem Vermögen - eine innerliche Scheu nicht überwinden, um ein richtiges und in ihrem Sinne "gutes" Testament aufzusetzen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge und damit kommt es so manches Mal auch zu vermeidbaren Streit unter den Erben und ggf. sogar zu einer höheren Erbschaftsteuer. Bei der gesetzlichen Erbfolge entsteht zwischen dem ...  
  4. Anordnung der Testamentsvollstreckung
    ... Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weitgehend vermeiden, dass zwischen den Erben Streitigkeiten über die Nachlassverteilung entstehen. Die Testamentsvollstreckung ist auch ein geeignetes Instrument um die Erfüllung von den im Testament enthaltenen Auflagen sicherzustellen. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden. Insbesondere bei einem hohen Nachlassvermögen, bei mehreren Erben, einer umfangreichen Teilungsanordnung und natürlich bei Auflagen dient die Anordnung einer ...  
  5. Behindertentestament - Vorsorge für ein behindertes Kind
    ... Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Eine typische Gestaltung bildet hierbei die Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung. Durch dieses so genannte Behindertentestament kann weitgehend der Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Erbe verhindert werden. Der Begriff "Behindertentestament" wird im Sprachgebrauch aber auch für allgemeine Testamente oder Erbverträge verwendet, bei denen ...  
  6. Ehegattentestament - gemeinschaftliches Testament
    ... Ehegatten das Testament privatschriftlich in der vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet ( § 2267 BGB ). Hilfreich für das rechtliche Verständnis der Fragen zum Ehegattentestament ist die Kenntnis der Anforderungen an ein eigenhändiges Testament und die Besonderheiten der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten . Bei einem Ehegattentestament (Gemeinschaftliches Testament) kann der überlebende Ehegatte eingesetzt werden als Alleinerbe (vgl. ...  
  7. Ehegattentestament: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
    ... steht. Dabei wird das "ältere" Testament allerdings nur soweit aufgehoben, als der Inhalt im Widerspruch zum "neuen" Testament steht. Im Zweifel können mithin zwei Testamente bestehen, die sich ergänzen. Nach dem Gesetz erfolgt der Widerruf durch Testament ( § 2254 BGB ). Auch ein notarielles Testament kann z. B. durch ein eigenhändiges Testament widerrufen werden. Die einfachste Form, ein bestehendes Testament zu "widerrufen", ist die Vernichtung eines Testamentes. Ein nicht vorhandenes Testament kann auch keine ...  
  8. Checkliste - eigenhändiges Testament
    ... Errichtung und es kann nicht ohne weiteres geändert werden), so dass doch viele Bundesbürger das eigenhändige Testament bevorzugen. Andererseits sind manche Verfügungen von Todes wegen (z.B. von Minderjährige ab 16 Jahren) nur mit einem öffentlichen Testament möglich. Öffentliches Testament Nach § 2232 BGB wird ein Testament zur Niederschrift eines Notars ("öffentliches Testament" oder "notarielles Testament") dadurch errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der ...  
  9. Testament und Testamentseröffnung beim Nachlassgericht
    ... ggf. strafbar, ist ggf. schadensersatzpflichtig und es drohen ggf. auch Zwangsgelder. Im Zweifel kann bei Verstoß ein Grund für Erbunwürdigkeit im Sinne des § 2339 BGB und sogar ein Strafbestand nach § 274 StGB vorliegen. Das "Recht" der Testamentseröffnung Ein beim Nachlassgericht vorliegendes Testament wird im Rahmen einer offiziellen Nachlassverhandlung "von Amts wegen" eröffnet (vgl. auch § 2260 BGB ). Als Testamentseröffnung bezeichnet man daher das Verfahren, bei dem der I ...  
  10. Aufgaben - Testamentsvollstrecker im Erbrecht
    ... Das Institut des Testamentsvollstreckers spielt eine wichtige Rolle im Erbrecht. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers dient der unparteiischen Vollstreckung des Willens des Verstorbenen. Die Bezahlung und Vergütung des Testamentsvollstreckers wird gesondert dargestellt. Aufgaben des Testamentsvollstreckers Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses im Sinne des Erblassers. Hierbei ist zwischen zwei Typen der Testamentsvollstreckung (Abwicklungsvollstreckung und ...  
  11. Checkliste zur Testamentserrichtung
    ... Der allerwichtigste Punkt für die gewillkürte Erbfolge per Testament ist natürlich: Wer soll was, wann zu ggf. welchen Bedingungen von meinem (unserem) Vermögen erhalten? In welcher Form (eigenhändig oder öffentlich) will ich ein rechtlich wirksames Testament errichten und was bezwecke ich damit? Steht im Vordergrund die Absicherung von Familienangehörigen oder was will ich mit der gewillkürten Erbfolge erreichen? Wenn die Motivation für das Aufsetzen eines Testaments geklärt ist, sollte man sich über die Verteilung ...  
  12. Anfechtung eines Testamentes
    ... Mit der Anfechtung eines Testaments soll erreicht werden, dass das Testament rechtlich nie existiert hat. Im Erbrecht ist die Person anfechtungsberechtigt, der die Anfechtung des Testaments oder des Erbvertrages unmittelbar zugute kommt ( § 2080 BGB ). Diese Person hat den Anfechtungsgrund darzulegen. Das Erbrecht nennt im § 2078 BGB die zulässigen Gründe für die Anfechtung des Testaments bzw. des Erbvertrages. Dazu kommt noch die Vorschrift des § 2079 BGB (Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten) ...  

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