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Erbschaft: Erbfall / Testament / Schenkung / ErbSt / Erbfolge     bei Finanztip.de

Auszug aus Artikeln zu Erbrecht bei Finanztip.de

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in Rubrik: Erben   (0.08 Sekunden) mehr in Suche in Rubriken  
  1. Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuerplanung
    ... Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Nach einer Studie der EU sind 10 % der Unternehmensinsolvenzen auf eine mangelhafte oder nicht vorhandene Vorsorge im Hinblick auf den Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zurückzuführen.Da der Tod auch unvorhergesehen eintreten kann (z.B. durch Verkehrsunfall) sollte frühzeitig an die Regelung der Unternehmensnachfolge gedacht werden. Am Anfang jeder Nachfolgeplanung steht die Frage des richtigen Nachfolgers. ...  
  2. Erbschaftsteuer - Regelverschonung bei Unternehmen
    ... Betriebsvermögen erstellt worden, der versucht, alle wesentlichen Punkte der Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen in verständlicher Form darzustellen. Da die Regelverschonung zwar das Standardmodell darstellt aber zum Beispiel auch bei der Unternehmensnachfolge für ein anderes Modell optiert werden kann, sollten Sie dem Link folgen, zumal der nachstehende Text nur einen Auszug aus dem vorgenannten Artikel im Hinblick auf die Regelverschonung darstellt. ErbSt nach dem 5-Jahres-Modell (Regelverschonung): Die ...  
  3. Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsregelung
    ... Pflichtteilsansprüche gefährden die Liquidität eines Unternehmens, da sie sofort fällig und in bar zu begleichen ist (vgl. § 2311 BGB ). Hinzu kommt noch, dass der Verkehrswert und nicht der Buchwert Berechnungsgrundlage ist. Zwar haben die Erben nach § 2331a BGB ein Recht auf Stundung, die Voraussetzungen dieser Vorschrift liege aber oft nicht vor bzw. können nur unter erheblichen Aufwand dargetan werden. Es empfiehlt sich daher die bestehenden Möglichkeiten zur Pflichtteilsreduzierung oder -vermeidung zu nutzen. ...  
  4. Schenkung mit Nießbrauch im Erbschaftsteuerrecht (ErbSt)
    ... Mit der Einführung des neuen Erbschaftsteuerrechts kommt dem Instrument des Nießbrauchs eine neue Rolle zu. So werden vererbte oder verschenkte Häuser, Wohnungen und Unternehmen nach ihrem tatsächlichen Verkehrswert bewertet. Übernimmt der Beschenkte oder Erbe hierbei gleichzeitig Schulden, werden diese letztlich vom Schenkungs- oder Erbschaftsteuerwert abgezogen. Das gilt auch für Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte und selbst dann, wenn diese zwischen Angehörigen bestellt werden. Im Sinne einer strategischen ...  
  5. Neues Erbrecht 2010 - Pflichtteilsrecht
    ... Das lange erwartete Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts ist mit Wirkung ab dem 1.Januar 2010 umgesetzt worden. Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts sind: Pflegeleistungen (Pflege von Eltern und Großeltern) werden im Erbrecht besser berücksichtigt. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wird auf die Regelverjährung von 3 Jahren (mit wenigen Ausnahmen) angepasst. Ausgleich für ...  
  6. Erbrecht bei Tod des Gesellschafters
    ... Wenn zur Erbschaft eine Beteiligung an einem Unternehmen gehört, so sind die besonderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. So kann zum Beispiel im Gesellschaftervertrag einer GmbH vereinbart sein, dass im Falle des Todes eines Gesellschafters dessen Anteil von den übrigen Gesellschaftern eingezogen werden kann. Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft hat dann in der Regel einen Abfindungsanspruch. GmbH-Anteil im Nachlass Der Geschäftsanteil an einer GmbH ist grundsätzlich frei vererblich. In ...  
  7. Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
    ... Ab zwei oder mehr Erben bilden die Erben eine so genannte Gesamthandsgemeinschaft. Darunter ist zu verstehen, dass jeder einzelne Gegenstand aus der Erbschaft allen Miterben gemeinschaftlich gehört ( § 2032 BGB ). Als Folge darf ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nicht über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen. Dies bedeutet, dass Miterben nur gemeinsam Vermögensgegenstände des Nachlasses veräussern oder übertragen dürfen. Jeder Miterbe kann zwar über seinen Anteil am Nachlass mit notarieller ...  
  8. Was ist eigentlich ein Erbvertrag?
    ... Grob gesagt: Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung als Verfügung von Todes wegen, mit der Sie sich gegenüber einem Dritten verbindlich verpflichten, dieser Person Vermögen im Falle Ihres Todes zu übertragen. Im Gegensatz zur Errichtung eines Testaments muss der Erblasser nicht nur testierfähig, sondern auch voll geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und der Erblasser kann den Erbvertrag nur persönlich schließen. Mit einem Erbvertrag bindet sich der Testierende, da er diesen Vertrag in ...  
  9. Was können Verwandte gegen ein Geliebten-Testament unternehmen?
    ... Von einem Geliebtentestament spricht man dann, wenn der Erblasser seine Frau dadurch enterbt, dass er seine Geliebte zur Alleinerbin bestimmt. Das Geliebtentestament ist allerdings nicht per se sittenwidrig. Denn das Gesetz lässt dem Erblasser jederzeit die Möglichkeit, Verwandte und auch den Ehegatten zu enterben. Den nächsten Angehörigen steht dann immer noch das Pflichtteilsrecht zur Seite. Es kommt allerdings stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Ging das Motiv des Erblassers dahin, die Geliebte für die ...  
  10. Was kann der Vertragserbe gegen eine böswillige Schenkung des Erblassers unternehmen?
    ... Grundsätzlich ist der Erblasser zu seinen Lebzeiten auch bei Abschluss eines Erbvertrages oder eines gemeinschaftlichen Testaments nicht gehindert, über sein Vermögen frei zu verfügen. Das gilt allerdings nicht im Falle von böswilligen Schenkungen. Dann kann der Vertragserbe Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung von dem Beschenkten verlangen. War der Beschenkte gutgläubig und hat er etwa an ihn geschenktes Geld in der Zwischenzeit ausgegeben, muss er dieses nicht an den Vertragserben zurückzahlen. Der ...  
  11. Was ist, wenn ein Todesfall eintritt?
    ... Sterbeurkunde, Grabkarte und Bestattungsvorsorgevertrag. Falls Sie geschieden sind, benötigen Sie das Scheidungsurteil. Diese Unterlagen des Verstorbenen sind unverzichtbar, wenn Sie die Formalitäten erledigen müssen. Selbst wenn Sie einen Bestattungsunternehmen damit beauftragen. Ratgeber Recht: Erbrecht   27 03 2002         ...  
  12. Was ist, wenn Formalitäten bzgl. des Todesfalls erledigt werden müssen?
    ... Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung der Formalitäten beauftragen, so müssen Sie lediglich die erforderlichen Unterlagen des Verstorbenen heraussuchen. Sollten Sie diese selber ausführen wollen, so müssen Sie zunächst den Verstorbenen bei der zuständigen Meldestelle abmelden. Bekannte und Verwandte müssen von dem Todesfall benachrichtigt werden, Abbonements abbestellt werden. Gewisse Verträge müssen gekündigt werden, wie z.B. Miete, Versicherungen, Dauer- und Abbuchungsaufträge, GEZ, Gas, Strom, ...  

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