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Auszug aus Artikeln zu Erbrecht bei Finanztip.de

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  1. Erbausschlagung und Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten)
    ... Was tun, wenn Erbschaft überschuldet ist? Ein Nachlass kann überschuldet sein. So kann die Annahme einer Erbschaft durchaus dazu führen, dass der Erbe bzw. die Erben für die Schulden des Erblassers mit dem Privatvermögen haften. Eine derartige Erbschaft ist selbstredend nicht attraktiv für die Erben. Im Erbrecht wird auch zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Erben unterschieden. Der vorläufige Erbe kann die Erbschaft formlos durch schlüssiges Handeln (z.B. Beantragung des Erbscheins usw.) oder durch ...  
  2. Ältere Gerichtsurteile zum Erbrecht
    ... Ein Testament ist nur mit einer den Text abschließenden Unterschrift gültig; es genügt nicht, wenn der Verstorbene am Anfang des Testaments eigenhändig seinen Namen und seine Anschrift - wie auf einem Briefpapier - angegeben hat. (Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 7. Januar 1998 - 5 T 2919/97) Wer gewerblich nach (z.B. weggezogenen) Erben von Verstorbenen sucht, muss versuchen, mit den Erben, wenn er sie gefunden hat, sofort eine Honorarvereinbarung zu treffen; ansonsten hat er gegen diese keinen Anspruch auf ...  
  3. Nachlassinsolvenz und Nachlassinsolvenzverfahren
    ... Wer ein Erbe annimmt, der muss auch für die Schulden des Erblassers gerade stehen. Dem Erben stehen aber mehrere Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung offen. So kann man die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass selbst beschränken. Folge: Man muss aus dem eigenen Vermögen nichts mehr zuschießen, wenn man eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragt hat. Ein solcher Antrag muss unverzüglich beim Insolvenzgericht gestellt werden, sobald der Erbe definitiv weiß, dass der ...  
  4. Anfechtung einer Erbschaftsannahme
    ... Erbscheinantrages die Erbschaft wirksam angenommen worden war. Ferner lagen die Voraussetzungen für eine Anfechtung der Erbschaftsannahme nicht vor. Der Nachlass war auch nach der Korrektur der Immobilienwerte und Feststellung der Steuerverbindlichkeiten nic ...  
  5. Was ist, wenn mein Erbe Verbindlichkeiten enthält?
    ... Solche Verbindlichkeiten müssen Sie erfüllen. Als Erbe treten Sie in die volle Rechtsstellung des Erblassers ein. Wenn der Erblasser z.B. ein Darlehen zu erfüllen hat, so müssen Sie dieses weiterführen. Es ist zudem zu beachten, dass Sie für diese Verbindlichkeiten nicht nur mit dem Erbe haften, sondern auch mit Ihrem persönlichen Vermögen. Vorsorge kann getroffen werden durch die Beantragung eines Nachlassverwalters, eines Nachlassvergleichsverfahrens oder eines Nachlasskonkurses. Sind Ihnen die Verbindlichkeiten ...  
  6. Haftet der Erbe auch für Schulden des Erblassers?
    ... Aktiva wie auch den Passiva. Doch selbst wenn der Erbe die Erbschaft nicht ausgeschlossen hat, gibt es Möglichkeiten, die Haftung gegenüber allen oder auch einzelnen Gläubigern einzuschränken. So ist die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränkt, wenn eine Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren angeordnet bzw. eröffnet wird. Der Erbe kann etwa auch die Ausgleichung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft ...  
  7. Gemischte Schenkung bei Übertragung eines belasteten Grundstückes
    ... des Oberlandesgerichts Düsseldorf dingliche Belastungen des Grundstückes ausnahmsweise dann nicht den Wert der Leistung, wenn der Empfänger bereits persönlicher Schuldner der den dinglichen Belastungen zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verbindlichkeiten ist. Im entschiedenen Fall übereignete die Mutter ihrem Sohn ein Grundstück im Wert von DM 160.000,00. Das Grundstück war mit G ...  
  8. Gemischte Schenkung bei Übertragung eines belasteten Grundstückes
    ... des Oberlandesgerichts Düsseldorf dingliche Belastungen des Grundstückes ausnahmsweise dann nicht den Wert der Leistung, wenn der Empfänger bereits persönlicher Schuldner der den dinglichen Belastungen zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verbindlichkeiten ist. Im entschiedenen Fall übereignete die Mutter ihrem Sohn ein Grundstück im Wert von DM 160.000,00. Das Grundstück war mit G ...  
  9. Was ist, wenn ich geerbt habe?
    ... Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Das bedeutet, Sie werden z.B. einen laufenden Geschäftsbetrieb zunächst in vollem Umfang weiterführen müssen. Sie müssen Vorkehrungen treffen, möglicherweise Gegenstände veräußern. Dies kann jedoch nicht ohne weiteres geschehen. In vielen Behörden oder Banken werden Sie sich als rechtmäßgier Erbe ausweisen müssen. Hierzu reicht meist ein Testament mit Eröffnungsprotokoll. Teilweise wird aber auch ein Erbschein verlangt. Diesem darf dann jeder ...  
  10. Erbengemeinschaft und Aufteilung des Erbes
    ... Hat der Erblasser mehrere Erben hinterlassen, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Die Erben bilden zusammen eine Gesamthandsgemeinschaft, wonach jeder einzelne zwar Eigentümer wird, aber nur mit den anderen Erben zusammen. Über einzelne Nachlassgegenstände kann der Miterbe daher nicht allein verfügen. Auch nicht über seinen Anteil daran. Denn der Nachlass fällt den Erben als Ganzes ungeteilt zu. Die Erbengemeinschaft ist von Beginn an auf Auflösung gerichtet. Jeder Erbe kann jederzeit die ...  
  11. Erbschaft Teilausschlagung
    ... Nach § 1950 BGB kann eine Erbschaft grundsätzlich nur als Ganzes ausgeschlagen werden. So soll verhindert werden, dass sich ein Erbe die besten Erbschaftsgegenstände oder -teile aussucht und den Rest (z. B. Nachlassverbindlichkeiten) anderen überlässt. Der Erblasser kann jedoch eine Teilausschlagung ausdrücklich zulassen ( § 1951 Abs. 3 BGB ). Dieses Recht kann sich auch aus den Gesamtumständen durch Auslegung der letztwilligen Verfügung ergeben. Teilausschlagungen können insbesondere dann möglich sein, wenn es sich ...  
  12. Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft
    ... Die Nachlasspflegschaft und die Nachlassverwaltung sind Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat ( § 1960 Abs. 1 BGB ). Wenn der Erbe bekannt und nur sein Aufenthaltsort unbekannt ist, kommt es zur Abwesenheitspflegschaft. Sobald der Erbe ermittelt ist, wird die Nachlasspflegschaft aufgehoben ...  

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