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- Checkliste - Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer
... Jedes Jahr streicht der Fiskus ca. 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer ein. Bisher nutzen nur Wenige, meist nur die Vermögenden, die legalen Tricks der Steuervermeidung und sparen damit bis zu 100 % der Erbschaftsteuer. Die meisten Bürger machen sich hingegen keinerlei Gedanken über ihre Nachfolge - und hinterlassen ihren Nachkommen neben erheblichen finanziellen Belastungen auch Streitigkeiten, welche durch rechtzeitige Planung hätten verhindert werden können. Hier die 10 goldenen Regeln der Nachlassplanung: 1. ...
- Vermächtnis und Vermächtnisnehmer - Rechte und Pflichten
... Bestimmung getroffen. Ein Vermächtnis kann alles enthalten, was Gegenstand eines schuldrechtlichen Vertrages sein kann (z.B. Geldvermächtnis, Forderungsvermächtnis oder Sachvermächtnis). Mit einem Vermächtnis kann zum Beispiel ein einzelner Vermögensvorteil ("Stückvermächtnis") im Wege der Verfügung von Todes wegen (Testament) durch den Erblasser an den Vermächtnisnehmer vermacht werden, ohne diesen als Erben einzusetzen ( § 1939 BGB ). Die Zuwendung in einem Vermächtnis macht den Vermächtnisnehmer nicht zum Erben. ...
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
... aus der Erbschaft allen Miterben gemeinschaftlich gehört ( § 2032 BGB ). Als Folge darf ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nicht über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen. Dies bedeutet, dass Miterben nur gemeinsam Vermögensgegenstände des Nachlasses veräussern oder übertragen dürfen. Jeder Miterbe kann zwar über seinen Anteil am Nachlass mit notarieller Beurkundung ( § 2033 BGB ) verfügen, nicht jedoch über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen (vgl. auch Regeln zum Erbschaftskauf § ...
- Erbschaftsteuer - Regelverschonung bei Unternehmen
... Vorab: Die Regelverschonung ist eine der kompliziertesten Vorschriften im Erbschaftsteuerrecht. Rufen Sie aus Interesse "oder Spaß" mal den § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen...) und den § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen) auf. Aus diesem Grund ist auf der Finanztip-Website ein spezieller Artikel zur Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen erstellt worden, der versucht, alle wesentlichen Punkte der Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen in verständlicher Form darzustellen. Da die ...
- Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuerplanung
... Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Nach einer Studie der EU sind 10 % der Unternehmensinsolvenzen auf eine mangelhafte oder nicht vorhandene Vorsorge im Hinblick auf den Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zurückzuführen.Da der Tod auch unvorhergesehen eintreten kann (z.B. durch Verkehrsunfall) sollte frühzeitig an die Regelung der Unternehmensnachfolge gedacht werden. Am Anfang jeder Nachfolgeplanung steht die Frage des richtigen Nachfolgers. ...
- Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsregelung
... Pflichtteilsansprüche gefährden die Liquidität eines Unternehmens, da sie sofort fällig und in bar zu begleichen ist (vgl. § 2311 BGB ). Hinzu kommt noch, dass der Verkehrswert und nicht der Buchwert Berechnungsgrundlage ist. Zwar haben die Erben nach § 2331a BGB ein Recht auf Stundung, die Voraussetzungen dieser Vorschrift liege aber oft nicht vor bzw. können nur unter erheblichen Aufwand dargetan werden. Es empfiehlt sich daher die bestehenden Möglichkeiten zur Pflichtteilsreduzierung oder -vermeidung zu nutzen. ...
- Vorweggenommene Erbfolge: Grundlagen
... Rechtsgebiete. So ist häufig auch das Sparen von Erbschaftsteuer ein Grund für die vorweggenommene Erbfolge. Weitere Motive sind zum Beispiel Versorgung des Bedachten und seiner Familie, eine gewünschte Pflichtteilsminderung oder das Erhalten von Familienvermögen. Vorweggenomme Erbfolge - Schenkungen unter Lebenden Schenkungen zur Minderung der zukünftigen Erbschaftsteuer unter Nutzung der 10-Jahres-Frist sind ein beliebtes Mittel, um bereits zu Lebzeiten steuergünstig Vermögen auf die Lieben zu übertragen. Der ...
- Berliner Testament - Probleme und Steuernachteil
... kann beim Schlusserben zu schweren steuerlichen Nachteilen führen. Allerdings räumt das Erbschaftsteuerrecht die Möglichkeit ein, dass der Schlusserbe nach den persönlichen Verhältnissen zum zuerst verstorbenen Ehegatten besteuert wird, soweit noch Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten vorhanden ist. Der Grund für die Errichtung eines Berliner Testaments ist zumeist die berechtigte Sorge um die Versorgung des überlebenden Ehegatten. Beim Berliner Testament kann es durchaus vorkommen, dass der Schlusserbe nur mit ...
- Erbeinsetzung oder Vermächtnis
... häufig gezwungen, unabhängig von den vom Erblasser verwandten Bezeichnungen wie etwa Vermächtnis oder Zuwendung eine Auslegung des Testamentes vorzunehmen, um zu bestimmen, wer Erbe geworden ist. Wollte der Erblasser nur über bestimmte Vermögensgegenstände verfügen, so gelangen die gesetzlichen Erben zur Erbfolge. Alternativ dazu sind eine Erbeinsetzung sämtlicher Bedachten nach Vermögensgruppen oder eine Erbeinsetzung derjenigen Person, die den wesentlichen Teil des Vermögens erhält, und Vermächtnisse für die ...
- Erbeinsetzung oder Vermächtnis
... häufig gezwungen, unabhängig von den vom Erblasser verwandten Bezeichnungen wie etwa Vermächtnis oder Zuwendung eine Auslegung des Testamentes vorzunehmen, um zu bestimmen, wer Erbe geworden ist. Wollte der Erblasser nur über bestimmte Vermögensgegenstände verfügen, so gelangen die gesetzlichen Erben zur Erbfolge. Alternativ dazu sind eine Erbeinsetzung sämtlicher Bedachten nach Vermögensgruppen oder eine Erbeinsetzung derjenigen Person, die den wesentlichen Teil des Vermögens erhält, und Vermächtnisse für die ...
- Testamentsauslegung - Wille des Erblasser
... Leider kommt es immer wieder vor, dass der Inhalt eines Testamentes unklar ist und Anlass zu Zweifeln und verschiedenen Interpretationen gibt, was der Erblasser nun tatsächlich mit seinem letzten Willen gemeint hat. Ein Testament sollte daher so eindeutig abgefasst sein, dass keine Auslegung des Testaments erforderlich ist. Eine Auslegung ist erforderlich, wenn die Anordnungen im Testament unklar sind. Es ist dann der wahre Wille des Erblasser zu erforschen (vgl. § 133 BGB ). Vom Nachlassgericht wird im Zweifel der ...
- Arten der Testamentsvollstreckung
... Grundsätzlich kann der Erblasser durch Testament einen oder sogar mehrere Testamentsvollstrecker ernennen oder anordnen, dass durch eine bestimmte dritte Person ein Testamentsvollstrecker bestimmt wird ( § 2197 BGB ). Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt erst mit dessen Annahme, die dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären oder anderenfalls zu verweigern ist ( § 2202 BGB ). Zur Übernahme des Amts eines Testamentsvollstreckers besteht keine Verpflichtung. Der Artikel Vorteile der Testamentsvollstreckung ...
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