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- Anrechnung einer Schenkung im Erbfall (Zuwendung)
... in die Selbständigkeit oder einer finanziellen Notlage helfen Eltern vielfach ihren Kindern finanziell aus und wenden ihnen teilweise erhebliche Beträge zu. Im Erbfall führt dies leider oft zu Streit zwischen den erbenden Geschwistern, da die Zuwendungen zumeist unterschiedlich hoch sind und es keine klaren Absprachen gibt, ob die Zuwendungen auf das Erbe anzurechnen sind. Ob eine Zuwendung zu Lebzeiten der Erblasser auf das Erbe anzurechnen ist, hängt maßgeblich vom Zweck der Zuwendung ab. So genannte Ausstattungen ...
- Enterbung im Testament
... Der Erblasser kann seine Erben frei auswählen und ist an die gesetzliche Erbfolge nicht gebunden. Das bedeutet nicht, dass bestimmte gesetzliche Erben finanziell nichts von der Erbschaft haben. Sie "erben" nur nicht. Man spricht insoweit auch von einem "Negativ-Testament". Der Erblasser sollte im Testament keine Gründe für die Enterbung aufführen, weil hierdurch ggf. die Chancen für eine erfolgreiche Testamentsanfechtung steigen. Die enterbte Person könnte nämlich aufgrund der Ausführungen Argumente für das ...
- Vermächtnis im Testament
... Der Erblasser kann durch ein Testament einer Person einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne dass diese Person als Erbe eingesetzt wird (Vermächtnis). Die Zuwendung macht den Bedachten (Vermächtnisnehmer) nicht zum Erben, weil der vermachte Vermögensvorteil nicht dinglich an ihn übergeht. Der Vermächtnisnehmer erhält nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben. Gegenstand eines Vermächtnisses kann nahezu alles ein. Beispiel: Zahlung einer lebenslangen Rente, die Einräumung eines lebenslangen Nutzungsrechts ...
- Höhe des Pflichtteils - Pflichtteilsquote?
... Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (vgl. § 2303 BGB ). Man spricht insoweit auch vom "ordentlichen Pflichtteil". Beispiel: Der Erblasser hinterlässt zwei Kinder und bestimmt im Testament, dass seine Tochter das ganze Vermögen bekommen soll, sein Sohn jedoch nichts. Hätte es kein Testament gegeben, dann hätten beide den Vater je zur Hälfte beerbt. Der gesetzliche Erbteil des Sohnes beträgt also ½, der Pflichtteil demzufolge ¼, den er von seiner Schwester in Geld fordern kann. ...
- letztwillige Verfügung, Vermächtnis, Erbschaft, Abgrenzung
... Testamente, Erbverträge) geht oft nicht eindeutig hervor, ob ein Bedachter Vermächtnisnehmer oder Erbe sein soll. Entsprechende Bezeichnungen des Erblassers sind lediglich ein Indiz, denn die Begriffe werden häufig verwechselt. Ein Vermächtnis (Zuwendung eines einzelnen Gegenstands oder Vermögenswertes) kann nämlich durchaus auch eine Erbeinsetzung darstellen. Zur Auslegung, ob ein Testament eine Erbeinsetzung oder eine Vermächtnisbestimmung enthält, hat das Bayerische Oberste Landesgericht folgende Grundsätze ...
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
... Ab zwei oder mehr Erben bilden die Erben eine so genannte Gesamthandsgemeinschaft. Darunter ist zu verstehen, dass jeder einzelne Gegenstand aus der Erbschaft allen Miterben gemeinschaftlich gehört ( § 2032 BGB ). Als Folge darf ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nicht über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen. Dies bedeutet, dass Miterben nur gemeinsam Vermögensgegenstände des Nachlasses veräussern oder übertragen dürfen. Jeder Miterbe kann zwar über seinen Anteil am Nachlass mit notarieller ...
- Enterbung - Pflichtteilsanspruch
... Konflikte gehören zur Normalität jeder Familie. Eskalieren diese Konflikte zwischen Eltern und erwachsenen Kindern, so wird oftmals mit einer Enterbung gedroht. Ob dies möglich ist und welche Konsequenzen eine Enterbung hat, ist aber Vielen unklar. Der Erblasser ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, wen er als Erben einsetzt und wen er enterbt. Für eine Enterbung reicht es bereits aus, wenn man in seinem Testament anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. Die Entscheidung ...
- Anordnung der Testamentsvollstreckung
... Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weitgehend vermeiden, dass zwischen den Erben Streitigkeiten über die Nachlassverteilung entstehen. Die Testamentsvollstreckung ist auch ein geeignetes Instrument um die Erfüllung von den im Testament enthaltenen Auflagen sicherzustellen. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden. Insbesondere bei einem hohen Nachlassvermögen, bei mehreren Erben, einer umfangreichen Teilungsanordnung und natürlich bei Auflagen dient die Anordnung einer ...
- Vorweggenommene Erbfolge: Grundlagen
... Unter dem Begriff "vorweggenommene Erbfolge" wird allgemein die Übertragung von Vermögen durch einen (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben vorgesehene Personen verstanden. Eine vorweggenomme Erbfolge will aus verschiedenen Gründen gut überlegt sein. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Art sein und haben manchmal keinen erbrechtlichen Bezug. Eine vorweggenomme Erbfolge berührt auch häufig andere Rechtsgebiete. So ist häufig auch das Sparen von Erbschaftsteuer ein Grund für die ...
- Tochter will mehr über das Erbe wissen
... Pflichtteilsberechtigten - Eheleute und nahe Verwandte, die die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils beanspruchen können - haben das Nachsehen. Der Gesetzgeber hat ihnen aber eine goldene Brücke gebaut: Unter bestimmten Bedingungen werden unentgeltliche Zuwendungen des Erblassers dem Nachlass hinzugerechnet, was zu einer Erhöhung des Pflichtteils führt. Der Haken für den Pflichtteilsberechtigten ist allerdings, dass er seine Ansprüche nur verfolgen kann, wenn er darüber Bescheid weiß, was der/die Erblasser/in ...
- Bestimmung der Höhe eines Vermächtnisses
... Nach § 2065 Abs. 1 BGB kann der Erblasser eine letztwillige Verfügung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht gelten soll. Nach dieser Vorschrift ist die Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung durch Vermächtnis unwirksam, wenn der Erblasser ohne Angabe eines weiteren Zwecks der Zuwendung die Bestimmung der Höhe des Geldbetrages dem Erben überlassen hat und auch dem Zweck der Einrichtung keine betragsmäßige Begrenzung ...
- Pflichtteilsrecht der Eltern nach vorheriger Abfindung der Kinder
... Ein Mann übertrug vor seinem Tod auf seine beiden Töchter je einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück und an einem Wohnungseigentum im Wert von jeweils umgerechnet 25.000 Euro. Dafür erklärten die Töchter den Verzicht auf ihren Erb- und Pflichtteil. Als der Mann verstarb, verlangte seine Mutter von der Witwe des Verstorbenen ihren Pflichtteil. Das Oberlandesgericht Celle wies jedoch die entsprechende Klage der Mutter ab. Nach § 2309 BGB sind entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers ...
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