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Familienrecht: Kinder / Ehe / Scheidung / Unterhalt
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- Doppelname Kind EU-Namensrecht
... EU-Namensrecht geht vor Urteil zu: Doppelname Kind EU-Namensrecht Nach deutschem Recht darf ein Kind keinen Doppelnamen führen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn in der in einem anderen EU-Staat ausgestellten Geburtsurkunde für das Kind ein Doppelname eingetragen wurde. Dann muss - so der Europäische Gerichtshof - der Name auch von deutschen Standesbehörden anerkannt werden. Im entschiedenen Fall, handelte es sich um ein Kind, das in Dänemark mit einem deutschen (Frau Paul) und einem dänischen Elternteil (Herr ...
- Namensrecht: Namensrechtsänderungen ab Juli 1998
... Nachdem das Recht des Ehenamens bereits liberalisiert wurde, wurde jetzt auch das Namensrecht für die Kinder angepasst. Bei einer Eheschließung kann auf Wunsch jeder der Partner seinen Namen behalten. Er kann also weiter Huber und sie Schulze heißen. Kommt ein gemeinsames Kind zur Welt, müssen die Eltern innerhalb eines Monats bestimmen, ob es Huber oder Schulze hießen soll. Doppelnamen sind nicht gestattet. Alle übrigen Kinder heißen dann auch einheitlich wie das erste. Es geht also nicht, einen Sohn Huber und den ...
- Gesetzgeberische Beschränkung auf "Ehedoppelname" mit dem Grundgesetz verei
... Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzgeberische Beschränkung auf einen "Ehedoppelnamen" mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Regelung des § 1355 Absatz 4 BGB sieht vor, dass Ehegatten bei der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit Ehenamen bestimmen sollen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Wählen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte nach der ...
- Namensrecht - Kindschaftsreformgesetz
... Die Neuregelung zum 1.7.1998 durch das Kindschaftsreformgesetz betrifft das Namensrecht von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratetet sind (bzw. waren). Steht die Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Nachnamen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt (wie bisher). Haben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, so können sie den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Nachnamen des Kindes wählen (§ 1617 Absatz 1 BGB). Können sie sich nicht einigen ...
- Namensrecht, weiterer Vorname, Familienname
... Namensrecht: Familienname als weiterer Vorname zulässig Ein Kind mit deutscher und amerikanischer Staatsangehörigkeit, das als Geburtsname den Familiennamen des amerikanischen Vaters erhalten hat, kann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als weiteren Vornamen auch den Mädchennamen der deutschen Mutter führen. Das Gericht berücksichtigte hierbei, dass in weiten Teilen der USA der Brauch bestehe, Kindern den Familiennamen zum Vornamen als so genannten Mittelnamen zu erteilen. Ebenso ...
- Namensrecht: Mädchen darf nicht Kiran heißen
... Namensrecht: Mädchen darf nicht Kiran heißen Eltern dürfen ihre Tochter nicht "Kiran" nennen. Das hat das OLG München entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein deutsch-indisches Ehepaar seine neugeborene Tochter "Kiran" nennen wollen. Der Standesbeamte verweigerte jedoch die Eintragung. Begründung: Der Name lasse das Geschlecht des Kindes nicht erkennen und sei deshalb unzulässig. Der Beamte bat die Eltern deshalb, für das Kind einen zweiten - eindeutig weiblichen - Vornamen zu bestimmen. Damit ...
- Das Namensrecht des geschiedenen Ehegatten
... Hat einer der geschiedenen Ehegatten bei der Heirat den Familiennamen des anderen Ehegatten angenommen, so kann er nach der Scheidung wieder seinen früheren Namen annehmen. Das kann der Geburtsnamen sein ("Mädchenname") oder auch ein anderer Name, den man vor der Heirat führte (z.B. den Familiennamen des ersten Ehemanns). Die Namensänderung ist aber erst möglich, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Der Scheidungsrichter ist für diese Namensänderung nicht zuständig. Deswegen wird die Namensänderung auch im ...
- Kindschaftsrecht
... Das Kindschaftsrecht ist zum 1.7.1998 grundlegend geändert worden. Zum Kindschaftsreformgesetz und zum Kindesunterhaltsgesetz gehören die wichtigsten folgenden Regeln: Elterliche Sorge Umgangsrecht Namensrecht Kindesunterhaltsgesetz RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr ...
- Namensrecht Kind: Familienname
... 1. Welchen Familiennamen erhält das Kindes nach der Geburt? a) falls die Eltern miteinander verheiratet sind: Haben die Eltern bei der Geburt des Kindes denselben Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen. Das gilt auch dann, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt bereits geschieden sind. Haben die Eltern verschiedene Familiennamen, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Doppelnamen aus ...
- Kontakt zum Vater abgerissen: Nach Wiederheirat der Mutter sollen Kinder den neuen Ehename
... Eine Ehe ging in die Brüche. Der Vater wollte von seinen beiden Kindern nichts mehr wissen. Schon längere Zeit war der Kontakt abgerissen, ganz ausdrücklich hatte er erklärt, auch künftig keinen Umgang mit ihnen zu wünschen. Als die Mutter wieder heiratete, sollten die Kinder aus erster Ehe den neuen Ehenamen erhalten. Der Vater weigerte sich jedoch, der Namensänderung zuzustimmen. Das von der Mutter eingeschaltete Familiengericht hörte alle Beteiligten an - Kinder, Eltern und das Jugendamt - und setzte sich dann ...
- Ehename Scheidung Fortführung
... Recht auf Fortführung des Ehenamens nach Scheidung Urteil zu: Ehename Scheidung Fortführung Das seit 1998 geltende Ehenamensrecht sieht die Möglichkeit, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Aufhebung der Ehe zu untersagen, nicht mehr vor. Ausnahmen sind nur in krassen Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs denkbar. Ein solcher Fall könnte allenfalls dann vorliegen, wenn das unlautere Verhalten eines Ehegatten gerade darauf abzielt, mit der Eheschließung den Namen des anderen ...
- Maier-Müller oder Müller-Maier?
... ihren Geburtsnamen doch lieber voranstellen. Als das Standesamt die Änderung verweigerte, zog sie vor Gericht. Das Bayerische Oberste Landesgericht ließ sie jedoch ebenfalls abblitzen (1Z BR 40/97). Seit dem Inkrafttreten des "Familiennamensrechtsgesetzes" könne der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename werde, frei wählen: Er/sie könne den Ehenamen übernehmen oder dem Ehenamen seinen/ihren Geburtsnamen voranstellen oder anf ...
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