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- Der Schutz der Persönlichkeit im Internet
... Inhalt Abgrenzung Geschützte Rechtsgüter Rechte der Betroffenen Gegendarstellungsanspruch Unterlassungsanspruch Widerruf und Berichtigung Schadensersatzansprüche Personenmerchandising DEFINITIONEN: Tatsachenbehauptung und Schmähurteile Vorab: Einige Definitionen: Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Schmähurteilen ist von höchster Relevanz, denn der Gegendarstellungsanspruch besteht z. B. nur gegen unzutreffende Tatsachenbehauptungen, nicht aber gegen Werturteile oder Meinungsäußerungen. Werturteile ...
- Schmerzensgeld aufgrund unzulässiger Videoüberwachung
... 18 Ca 4036/00 Eine nicht durch vorrangige betriebliche Interessen gerechtfertigte und ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführte Videoüberwachung ist ein die Zahlung eines Schmerzensgeldes rechtfertigender schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. 1. Der Fall A ist bei B als Food-Contoller im Lebensmittellager beschäftigt. Er ist Mitglied des bei der B gebildeten Betriebsrates. Es ist zwischen den Parteien unstreitig, daß zumindest vom 03.01.2000 bis einschließlich 29.02.2000 eine ...
- Haftung des Blog-Betreibers für Beleidigung und Diffamierung
... betriebene Blogs im Web jemand beleidigt wird. Der BGH gibt ihnen aber eine Pflicht und klare Regeln zur Prüfung bei einem berechtigten Anliegen auf. Hostprovider müssen diese Prüfregeln bei dem begründeten Hinweis auf Verletzung von Persönlichkeitsrechten befolgen. Wie zu erwarten war, lassen diese einen weiten Interpretationsspielraum zu. Persönlichkeitsrecht und Blog-Eintrag Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der ...
- unaufgeforderte eMail-Werbung und Newsletter
... Das unaufgeforderte Zusenden von eMail-Werbung verletzt den Empfänger in seinen Persönlichkeitsrechten und begründet einen Unterlassungsanspruch. – „Newsletter“ AG Rostock, Urteil vom 28.01.2003, 43 C 68/02 1. Der Fall Die Antragsgegnerin unterhält eine Website, auf welcher sie über ihre Politik informiert und für sich wirbt. Vor der Wahl zum Deutschen Bundestag bot sich die Antragsgegnerin an, von ihr mit Werbung gestaltete “E-Cards“ an von Dritten benannte E-Mail-Adressen weiterzuleiten. An die Adresse des ...
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Luftbildaufnahmen
... Urteil vom 5. Mai 2000 - 9 U 550/00 Die Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung sowohl einer Luftbildaufnahme eines Hauses unter Nennung des Namens des Inhabers als auch der entsprechenden Wegbeschreibung verletzt des allgemeine Persönlichkeitsrecht des Hausbewohners. Der Fall A hält Bildaufnahmen von Grundstücken Prominenter vor, die er auf Verlangen den Medien zur Verfügung stellt. B ist Fernsehjournalistin und Moderatorin. A veröffentlicht sowohl die Luftbildaufnahme des Hauses der B auf Mallorca unter ...
- Unterhose und Persönlichkeitsrecht
... Familienvater, Spott und Häme im Bekanntenkreis waren ihm sicher. Das Kammergericht in Berlin fand den Fotogag gar nicht lustig, sondern beurteilte die Veröffentlichung des Bildes in Verbindung mit dem Text als schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Intimsphäre (25 U 7198/98). Der reißerische Text vermittle den Eindruck, der Abgebildete wolle sein Intimleben an die "große Glocke hängen": Mit der Freundin, die öfter Reizwäsche trage und die ihn zum Slipkauf aufgefordert habe, "klappe es im Bett ...
- Immer aktuelle Frage: Was darf Satire?
... In der Harald-Schmidt-Show wurde die ehemalige Tagesschausprecherin Stahnke schwer durch den Kakao gezogen. Anlass: Die Sprecherin und Moderatorin hatte Anfang 1999 ihren Vertrag als Nachrichtensprecherin gekündigt und ein wenig großspurig angekündigt, nun eine "internationale Karriere als Filmschauspielerin" anzustreben, was seinerzeit in der Presse sehr viel Beachtung fand. Die Zeitschrift "Gala" veröffentlichte Fotos von ihr in schwarzen Strapsen in der Pose des "Blauen Engels" und verglich sie mit Hollywood ...
- Die Zulässigkeit der Überwachung von Arbeitnehmer-E-Mails
... Kontrollbefugnisse der Arbeitgeber, besonders im Hinblick auf die private Nutzung vom Internet sowie die Kommunikation über E-Mail sind problematisch. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und die Interessen des Arbeitgebers treffen hier aufeinander. 1. Der Fall Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz den Zugang zum Internet sowie insbesondere die betriebsinterne wie -externe Kommunikation über E-Mail zur Verfügung, so stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber ...
- Ältere Gerichtsurteile zum IT-Recht
... Elektronische Häuser- und Gebäudekarten (Bilddatenbanken) anzulegen, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Hauseigentümer nicht, solange kein direkter Zugriff des Benutzers der Datenbank auf die Abbildung eines konkreten Einzelgebäudes möglich ist; die im allgemeinen Interesse liegende Publikation solcher Informationsquellen ist hinzunehmen. (Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 1. Dezember 1999 - 2 K 2911/99) Wenn in einem Tierrechtsmagazin im Internet ein Männchen dargestellt wird, das auf ...
- Provider Blogs Kontrollpflicht Haftung
... Betreiber Kontrollpflichten obliegen, ist nach dem jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Dabei ist eine Abwägung vorzunehmen: Je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden ...
- Schadensersatz wegen Links
... ehrverletzende und beleidigende Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. B stellte auf seiner Homepage eine Linksammlung zum Abruf bereit, über die diese Webseiten zu erreichen waren. Hierdurch fühlte sich Steinhöfel in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte deshalb von B Schadensersatz. Die Entscheidung: B ist zum Schadensersatz verpflichtet. Die Verweisung durch Link auf fremde beleidigende und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen stellt eine unerlaubte Handlung ...
- Emails - Spamming - unverlangte Werbung
... Die bisher vorliegenden Entscheidungen sind uneinheitlich. In der Literatur und jedenfalls anfänglich in der Rechtsprechung zeigte sich der Trend, das Zusenden unverlangter Emailwerbung für unzulässig zu halten. Inzwischen sind hierzu differenzierende und abweichende Entscheidungen ergangen. Nach wie vor ist jedenfalls gewerblichen Adressaten jedoch zu empfehlen, gegen unverlangte Emailwerbung vorzugehen. Im übrigen ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung im Ergebnis auch generell zu einer Unzulässigkeit ...
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