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- Schrottimmobilien - Immobilienfondsanteile - Haustürgeschäfte
... Der Begriff "Schrottimmobilie" ist mittlerweile auch in der Rechtsprechung weit verbreitet. Viele Banken, Sparkassen, Bausparkassen und freie Finanzberater sowie Anlagevermittler haben in der Vergangenheit minderwertige Immobilien als Kapitalanlage (auch als Steuersparmodell) zu überhöhten Preisen verkauft. Im Fokus der Rechtsprechung stand insbesondere die Badenia Bausparkasse. So schlägt Google sogar "badenia schrottimobilien" als Suchbegriffe vor, bevor diese Wörter vollständig in der Suchmaschine eingegeben ...
- Was gilt bei Haustürgeschäften?
... Verbraucher unterzeichnet wurde. Das alles gilt allerdings nicht, wenn die Vertragsverhandlungen auf Wunsch des Verbraucher geführt wurden oder er direkt bezahlt und der Preis 40 EUR nicht übersteigt. Auf Versicherungsverträge ist das "Haustürwiderrufsrecht" nicht anwendbar. Zum 11.06.2010 ändert sich gemäß § 355 BGB das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Ratgeber Recht: verbraucherrecht ...
- Recht auf Widerruf von Immobilienkrediten an der Haustür
... Der BGH hatte die Rechte von Haus- und Wohnungseigentümern bereits im Jahr 2002 deutlich gestärkt, die ihren Grundbesitz in einer "Haustürsituation" finanziert haben. Mit Urteil vom 9.4.2002 (Az XI ZR 91/99) können Kreditnehmer ihre Kreditverträge unbefristet widerrufen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Die Widerrufsbelehrung ist deutlich zu formulieren und vom Kreditnehmer zu unterzeichnen. Trifft ein solcher Fall zu, kann der Kredit zwar rückwirkend aufgelöst werden. Damit ...
- Kosten für Einbau und Ausbau defekter Ware
... Kürze: Mit den nachstehend beschriebenen Urteilen des EuGH vom 16.06.2011 - C-65/09 und C-87/09 ist der Verbraucherschutz bei der Lieferung defekter Gegenstände ("kappute Ware") gestärkt worden. Denn bislang sieht (jetzt "sah") das deutsche Verbraucherrecht nicht vor, dass Unternehmen und Händler die Montage- und Lieferkosten beim Ersatz beschädigter Ware tragen müssen. Die mit derartigen Rechtsstreitigkeiten befassten deutschen Gerichte haben den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Nach dem EuGH ...
- Verbraucherrecht: Kaufrecht - Kaufvertrag - Ratgeber
... Das wichtigste zum Kaufvertrag Verbraucherrecht - Rechtstipps im Ratgeber Kaufrecht: Wann ist ein Kaufgegenstand mangelhaft? Welche Konsequenzen haben falsche Werbeaussagen des Verkäufers? Was versteht man unter einer Garantie, die der Verkäufer abgibt? Was versteht man unter der so genannten "Ikea-Klausel"? Wer ist "Verbraucher", wer "Unternehmer"? Welche neuen Rechte sind mit der Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft verbunden. Wie lange ist die Gewährleistungsfrist bei neuen und gebrauchten beweglichen Sachen? ...
- Verbraucherrecht: Kaufrecht - Kaufvertrag - Ratgeber
... Das wichtigste zum Kaufvertrag Das Verbraucherrecht umfasst viele Bereiche des täglichen Lebens. Angefangen beim Recht vom Einkauf beim Händler (online als Versandhandelskauf oder an Ort und Stelle) bis hin zum Vertragsrecht (zum Beispiel beim Reisevertragsrecht). Die folgenden Rechtstipps verzweigen zu kurzen Erklärungen und Hinweisen zum Kaufrecht und sollen auf typische Fragen beim Kauf von Waren sehr prägnante Erläuterungen liefern. Wann ist ein Kaufgegenstand mangelhaft? Welche Konsequenzen haben falsche ...
- Verbraucherrecht bei Bürgschaft durch Geschäftsführer
... Verwandt: Verbraucherschutz beim Verbraucherdarlehensvertrag Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Gesetze sind in das BGB übernommen worden: Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305-310 BGB sowie Unterlassungsklagengesetz), Haustürwiderrufsgesetz ( § 312 BGB und § 312a BGB , § 312f BGB , § 355 BGB , § 29c ZPO ), Fernabsatzgesetz ( § 312b BGB und § 312d BGB , § 312f BGB , §§ 355-360 BGB), Teilzeit-Wohnrechtegesetz (§ § 481 bis 487 BGB ) und Verbraucherkreditgesetz (§ § 491 bis 507 BGB , § 655a bis 655e ...
- Was ist, wenn ich bei einem Fahrzeughändler einen Gebrauchtwagen kaufen möchte?
... brauchen Sie dann nicht mehr extra mit Ihrem Händler vereinbaren. Nach diesen Geschäftsbedingungen können Sie z.B. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug zehn Tage nach Überschreitung eines bestimmten Liefertermins immer noch nicht vor Ihrer Haustür steht. Unter Umständen können Sie dann sogar Schadensersatz fordern. Nach den AGBs haben Sie außerdem ein Anrecht auf eine Probefahrt, um mögliche Mängel bereits frühzeitig feststellen zu können. Liegt darüber hinaus ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vor, so stehen ...
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