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- Recht der Fahrerlaubnis
... Dieser Artikel ist ein kurzer strukturierter Streifzug mit weiterführenden Links durch das Fahrerlaubnisrecht. Die rechtliche Grundlage bildet vor allem die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die breite Öffentlichkeit kennt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor allem durch die Einführung des EU-Führerscheins und der Festlegung von neuen Führerschein-Klassen. Diese Verordnung regelt aber zum Beispiel auch das "Begleitete Fahren ab 17 Jahren" oder welche Daten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gespeichert werden. ...
- Fahrerlaubnis und Führerschein
... Ohne eine Fahrerlaubnis ist das Fahren im Straßenverkehr in vielen Fällen nicht erlaubt. Das Recht der Fahrerlaubnis regelt im wesentlichen die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung oder kurz FeV - Link zum Bundesanzeiger ). So heißt es im § 4 Abs. 1 FeV : "Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis" (siehe auch § 2 Abs. 1 StVG ). Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen ...
- Ratgeber online zum Straßenverkehrsrecht
... Verkehrsvorschriften" im Straßenverkehrsgesetz ( § § 1 bis 6e StVG ) Teil I des StVG umfasst die gesetzlichen Bestimmungen und Ermächtigungen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, wie Fahrerlaubnis und Führerschein , der Fahrerlaubnis auf Probe , Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen in ...
- Verkehrszentralregister (VZR)
... als Verkehrssünderkartei bezeichnet. § 49 FeV legt fest, welche Daten im Verkehrszentralregister gespeichert werden. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Nach dem Punktsystem ...
- Bei mangelnder Fahreignung kann auch eine später erteilte ausländische EU-Fahrer
... Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Verfahren entschieden, dass dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht aberkannt werden kann, von dieser Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte. Dem Kläger des ersten Verfahrens war im November 2001 ...
- Führerscheintourismus am Ende
... Deutschland entzogen wurde. Die Rechtsprechung und das Bundesverkehrsministerium haben dem so genannten Führerscheintourismus einen Riegel vorgeschoben. Kurz gesagt: Ist der Führerschein in Deutschland entzogen worden, so gilt die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik nicht mehr. Mit der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung werden ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die ...
- Führerschein mit 17 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
... Im Volksmund bekannt als "Führerschein mit 17 Jahren" sieht § 6e StVG i.V.m. § 48a FeV vor, dass eine Pkw-Fahrerlaubnis bundesweit bereits mit 17 Jahren erworben werden kann. Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss ein erfahrener Begleiter mitfahren. Das Gesetz bzw. die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regeln nicht, wo die begleitende Person im Fahrzeug sitzen muss. Sie muss also nicht unbedingt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Für den Fahranfänger gilt eindeutig die 0,0-Promille-Grenze. Wenn ein Fahrer unter ...
- Fahrerlaubnis (Führerschein) auf Probe
... Nach § 2a StVG wird beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit. Wenn gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen ...
- Verkehrssünderkartei in Flensburg: Punktestand
... Verkehrssünderkartei mit Punktekonto bezeichnet. § 49 FeV legt fest, welche Daten im Verkehrszentralregister gespeichert werden. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Jeder Verkehrsverstoß, der im Verkehrszentralregister eingetragen wird, ist nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit Punkten, abgestuft nach der ...
- EU-Fahrerlaubnis bei Führerscheinentzug
... Führerscheintourismus - Bei Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der EU-Fahrerlaubnis ist eine Überprüfung zulässig Der Trick, bei Entzug der Fahrerlaubnis einfach eine neue Fahrerlaubnis in anderen EU-Staaten zu erwerben und mit dieser Fahrerlaubnis aus dem EU-Staat dann in Deutschland wieder Auto zu fahren, ist durch den Beschluss Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 29.08.2006, Az: 1 M 46/06 eingeschränkt worden. Der 1. Senat am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat eine ...
- Fahrerlaubnisentzug bei innerstädtischer Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km
... der Toleranz um 50 km/h überschreitet, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bestätigt, mit dem die Behörde die Fahrerlaubnis des Antragstellers unter Berufung auf die von ihm gezeigte Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr sofort vollziehbar entzogen hatte. Der heute 26-jährige Antragsteller hatte im November 1999 die Fahrerlaubnis erhalten; nach einer Trunkenheitsfahrt war sie ihm aber ...
- In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen
... Eine von einem Deutschen in Polen erworbene Fahrerlaubnis ist von den deutschen Behörden anzuerkennen, auch wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Polen nur einen Scheinwohnsitz hatte ("Führerscheintourismus"). Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Dem Kläger wurde zweimal die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrten entzogen. Die Wiedererteilung scheiterte 2004, weil er das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte medizinisch-psychologische ...
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