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Auszug aus Artikeln zu Verkehrsrecht bei Finanztip.de

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in Rubrik: Verkehr   (0.06 Sekunden) mehr in Suche in Rubriken  
  1. Auflage ein Fahrtenbuch zu führen
    ... zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war". Diese Vorschrift hat überhaupt nichts mit dem Fahrtenbuch für die Steuererklärung zu tun. Bei der Prüfung, ob eine Fahrtenbuchauflage erfolgen soll, muss die Behörde die Verhältnismäßigkeit wahren. Sie kann also nicht beim einmaligen geringfügigen Verstoß das Führen eines Fahrtenbuches verlangen. Weiterhin ist die ...  
  2. Fahrtenbuchauflage Durchsetzung Zwangsmittel
    ... Wurde einem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt und überlässt er sein Fahrzeug einem Dritten zur alleinigen Nutzung, muss er diesen dazu veranlassen, das Fahrtenbuch entsprechend der Auflage fortzuführen. Unterlässt der Halter dies, kann die Auflage durch Verhängung eines Zwangsgeldes gegen ihn vollstreckt werden. Urteil des VGH Mannheim vom 20.09.2005 10 S 971/05 DAR 2006, 168 Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...  
  3. Fahrtenbuchauflage Umgehung Fahrzeugwechsel
    ... Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, weil der Halter bestreitet, selbst gefahren zu sein und er auch nicht bereit ist, die Identität des angeblichen Fahrers bekannt zu geben, kann angeordnet werden, dass er für einen bestimmten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen hat. Nicht selten versuchen betroffene Autofahrer, die lästige Aufzeichnungspflicht durch die Nutzung anderer Fahrzeuge zu umgehen. Wie ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zeigt, ist dies jedoch nicht ohne weiteres möglich. Bei der ...  
  4. Fahrtenbuchauflage und Anhörung des Halters als Zeuge
    ... Eine Bußgeldbehörde darf sich vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht immer darauf beschränken, nur den Halter des Kraftfahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen worden ist, als Betroffenen anzuhören. Sie kann auch verpflichtet sein, den Halter als Zeugen zu vernehmen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VerwGH VerwGH Mannheim, Aktenzeichen: 10 S 1499/09 – Urteil vom 04.08.2009) Baden-Württemberg. Zum Fall berichten die Verkehrsanwälte der Arge Verkehrsrecht: Mit dem Pkw der Antragstellerin ...  
  5. Fahrtenbuchauflage nach erstem Verkehrsverstoß
    ... Fahrzeughaltern kann auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen. In der Regel geschieht das meist erst nach mehreren Verstößen, bei denen der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Allerdings kann bereits nach einer erstmaligen, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung die Auflage erteilt werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 12. April 2010 (AZ: 3 L 281/10.NW) hervor, warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Pkw des ...  
  6. Behördliche Auflage ein Fahrtenbuch zu führen schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß
    ... Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits möglich, wenn der Fahrzeughalter seinen ersten Punkt in Flensburg erhält. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrer nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier am 9. März 2011 (AZ: 1 L 154/11), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ...  
  7. Fahrtenbuch bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h
    ... Bereits eine erstmalige Geschwindigkeitsüberstreitung von wenig mehr als 20 km/h ist nach Meinung des Verwaltungsgerichts Berlin als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches gerechtfertigt ist, wenn der Fahrzeughalter Angaben zur Person des Fahrers verweigert. Die Polizei ist auch nicht verpflichtet, sich durch weitere Nachfragen an den Halter um die Ermittlung des Fahrers zu bemühen, wenn der Fahrzeughalter unmissverständlich zum Ausdruck gebracht ...  
  8. Fahrtenbuchauflage unbekannter Fahrer
    ... obwohl niemand für den Verkehrsverstoß bestraft werden kann, für den Fahrzeughalter möglicherweise unangenehme Folgen haben. Handelt es sich nämlich um einen gewichtigen Verkehrsverstoß, ist die Verkehrsbehörde berechtigt, ihm die Führung eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hielt nach einem rücksichtlosen Rechtsüberholen auf der Autobahn eine Fahrtenbuchauflage über 15 Monate für durchaus angemessen. Urteil des VG Braunschweig vom 10.06.2005 6 A 202/05 RdW 2006, 159 Finanztip.de Keine ...  
  9. Fahrtenbuch Führung Anerkennung
    ... Zur Ermittlung der privaten Fahrten mit einem Dienstwagen bediente sich ein Arbeitnehmer eines Fahrtenbuchs, in das er jeweils Datum, Fahrziel und den bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand eintrug. Der Bundesfinanzhof erkannte dies nicht an, da zur ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs auch Angaben zu den jeweils aufgesuchten Kunden, Geschäftspartnern oder dem Gegenstand der dienstlichen Verrichtung gehören. Fehlen diese Angaben, hat die Ermittlung des geldwerten Vorteils durch Privatfahrten ...  
  10. Geschwindigkeitsüberschreitung Fahrtenbuchauflage Verhältnismäßigkeit
    ... sich ein Fahrzeughalter auf sein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, muss er sich darüber im Klaren sein, dass ihm dies als fehlende Mitwirkung bei der Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers entgegengehalten und die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden kann. Das Saarländische Oberverwaltungsgericht hält die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 49 km/h auf einer Bundesautobahn nicht für unverhältnismäßig. Beschluss des OVG Saarland vom 25.05.2007 1 B ...  
  11. Fahrtenbuchauflage Fahrerflucht
    ... Wird mit einem Kraftfahrzeug ein Unfall mit einem Radfahrer verursacht und begeht der später nicht mehr zu ermittelnde Fahrer Fahrerflucht, kann dem Halter des Unfallwagens die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hält hierbei einen Zeitraum von drei Jahren nicht für unverhältnismäßig. Beschluss des OVG Münster vom 05.09.2005 8 A 1893/05 DAR 2005, 708 Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit ...  
  12. Fahrtenbuchauflage Verkehrsverstoß Fahrerfeststellung
    ... Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes sein Fahrzeug geführt hat, und standen ihm entsprechende Aufsichtsmöglichkeiten hinsichtlich der Fremdbenutzung des Fahrzeugs zur Verfügung, kann ihm die Verkehrsbehörde für die Dauer von 12 Monaten die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen. Eine Aufsichtsmöglichkeit ist insbesondere im Verhältnis zwischen dem Fahrzeughalter und seinem für den Verkehrsverstoß in Frage kommenden Sohn gegeben, da hier erheblich größere Einwirkungsmöglichkeiten bestehen als beim Verleihen des Fahrzeugs ...  

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