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Auszug aus Artikeln zu Verkehrsrecht bei Finanztip.de

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in Rubrik: Verkehr   (0.06 Sekunden) mehr in Suche in Rubriken  
  1. Auflage ein Fahrtenbuch zu führen
    ... zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war". Diese Vorschrift hat überhaupt nichts mit dem Fahrtenbuch für die Steuererklärung zu tun. Bei der Prüfung, ob eine Fahrtenbuchauflage erfolgen soll, muss die Behörde die Verhältnismäßigkeit wahren. Sie kann also nicht beim einmaligen geringfügigen Verstoß das Führen eines Fahrtenbuches verlangen. Weiterhin ist die ...  
  2. Fahrtenbuchauflage Durchsetzung Zwangsmittel
    ... Fahrtenbuchführung trotz Fahrzeugüberlassung Urteil zu: Fahrtenbuchauflage Durchsetzung Zwangsmittel Wurde einem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt und überlässt er sein Fahrzeug einem Dritten zur alleinigen Nutzung, muss er diesen dazu veranlassen, das Fahrtenbuch entsprechend der Auflage fortzuführen. Unterlässt der Halter dies, kann die Auflage durch Verhängung eines Zwangsgeldes gegen ihn vollstreckt werden. Urteil des VGH Mannheim vom 20.09.2005 10 S 971/05 DAR 2006, 168 Finanztip.de   Keine ...  
  3. Fahrtenbuchauflage und Anhörung des Halters als Zeuge
    ... Eine Bußgeldbehörde darf sich vor der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nicht immer darauf beschränken, nur den Halter des Kraftfahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen worden ist, als Betroffenen anzuhören. Sie kann auch verpflichtet sein, den Halter als Zeugen zu vernehmen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof (VerwGH VerwGH Mannheim, Aktenzeichen: 10 S 1499/09 – Urteil vom 04.08.2009) Baden-Württemberg. Zum Fall berichten die Verkehrsanwälte der Arge Verkehrsrecht: Mit dem Pkw der Antragstellerin ...  
  4. Fahrtenbuchauflage Umgehung Fahrzeugwechsel
    ... Gericht erschwert Umgehung einer Fahrtenbuchauflage Urteil zu: Fahrtenbuchauflage Umgehung Fahrzeugwechsel Kann der Fahrer eines Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, weil der Halter bestreitet, selbst gefahren zu sein und er auch nicht bereit ist, die Identität des angeblichen Fahrers bekannt zu geben, kann angeordnet werden, dass er für einen bestimmten Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen hat. Nicht selten versuchen betroffene Autofahrer, die lästige Aufzeichnungspflicht durch die ...  
  5. Fahrtenbuch bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h
    ... Bereits eine erstmalige Geschwindigkeitsüberstreitung von wenig mehr als 20 km/h ist nach Meinung des Verwaltungsgerichts Berlin als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches gerechtfertigt ist, wenn der Fahrzeughalter Angaben zur Person des Fahrers verweigert. Die Polizei ist auch nicht verpflichtet, sich durch weitere Nachfragen an den Halter um die Ermittlung des Fahrers zu bemühen, wenn der Fahrzeughalter unmissverständlich zum Ausdruck gebracht ...  
  6. Fahrtenbuchauflage Verkehrsverstoß Fahrerfeststellung
    ... Fahrtenbuchauflage bei ungeklärter Fahrerfrage Urteil zu: Fahrtenbuchauflage Verkehrsverstoß Fahrerfeststellung Will oder kann ein Fahrzeughalter nicht zur Aufklärung beitragen, wer zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes sein Fahrzeug geführt hat, und standen ihm entsprechende Aufsichtsmöglichkeiten hinsichtlich der Fremdbenutzung des Fahrzeugs zur Verfügung, kann ihm die Verkehrsbehörde für die Dauer von 12 Monaten die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen. Eine Aufsichtsmöglichkeit ist insbesondere im Verhältnis ...  
  7. Fahrtenbuchauflage unbekannter Fahrer
    ... Fahrtenbuchauflage nach gravierendem Verkehrsverstoß durch unbekannten Fahrer Urteil zu: Fahrtenbuchauflage unbekannter Fahrer Kann der Verursacher eines Verkehrsverstoßes beispielsweise wegen Unkenntlichkeit des von der Polizei aufgenommenen Fotos nicht ermittelt werden, hat dies, obwohl niemand für den Verkehrsverstoß bestraft werden kann, für den Fahrzeughalter möglicherweise unangenehme Folgen haben. Handelt es sich nämlich um einen gewichtigen Verkehrsverstoß, ist die Verkehrsbehörde berechtigt, ihm die Führung ...  
  8. Fahrtenbuch Führung Anerkennung
    ... Unvollständige Führung eines Fahrtenbuchs Urteil zu: Fahrtenbuch Führung Anerkennung Zur Ermittlung der privaten Fahrten mit einem Dienstwagen bediente sich ein Arbeitnehmer eines Fahrtenbuchs, in das er jeweils Datum, Fahrziel und den bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand eintrug. Der Bundesfinanzhof erkannte dies nicht an, da zur ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs auch Angaben zu den jeweils aufgesuchten Kunden, Geschäftspartnern oder dem Gegenstand der dienstlichen Verrichtung gehören. ...  
  9. Geschwindigkeitsüberschreitung Fahrtenbuchauflage Verhältnismäßigkeit
    ... Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf BAB Urteil zu: Geschwindigkeitsüberschreitung Fahrtenbuchauflage Verhältnismäßigkeit Beruft sich ein Fahrzeughalter auf sein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht, muss er sich darüber im Klaren sein, dass ihm dies als fehlende Mitwirkung bei der Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers entgegengehalten und die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden kann. Das Saarländische Oberverwaltungsgericht hält die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei ...  
  10. Fahrtenbuchauflage Fahrerflucht
    ... Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht Urteil zu: Fahrtenbuchauflage Fahrerflucht Wird mit einem Kraftfahrzeug ein Unfall mit einem Radfahrer verursacht und begeht der später nicht mehr zu ermittelnde Fahrer Fahrerflucht, kann dem Halter des Unfallwagens die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hält hierbei einen Zeitraum von drei Jahren nicht für unverhältnismäßig. Beschluss des OVG Münster vom 05.09.2005 8 A 1893/05 DAR 2005, 708 Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit ...  
  11. Fahrtenbuchauflage Anhörung
    ... Fahrtenbuchauflage nur bei umgehender Anhörung Urteil zu: Fahrtenbuchauflage Anhörung Die Straßenverkehrsbehörde kann die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Verkehrsverstoß nicht möglich war, obwohl sie diesbezüglich alle angemessenen Mittel ergriffen hat, die der Schwere des Verkehrsverstoßes angemessen waren und erwartungsgemäß Erfolg haben konnten. Zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand gehört es grundsätzlich auch, dass der Fahrzeughalter innerhalb von ...  
  12. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    ... Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) , die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 6 StVG . Die Vorschriften aus der StVZO werden zunehmend in andere Verordnungen überführt. So ist das Zulassungsrecht jetzt in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das Fahrerlaubnisrecht in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Mit der Schaffung einer Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und ...  

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