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- Rentenbarwert nach Heubeck
... Rückstellung - Rechnungszins - Sterbetabelle Der Rentenbarwert nach Heubeck dient lediglich dazu, die steuermindernden Rückstellungen zu bilden. Sie zeigen den theoretischen Kapitalbedarf, den das Unternehmen zur Ausfinanzierung der Pension bis zum statistischen Lebensendalter benötigt. Man geht davon aus, dass ab Pensionsbeginn dieser Kapitalbetrag mit 6% netto p.a. angelegt wird, und bis zum statistischen Lebensendalter vollständig aufgezehrt ist. Wenn also der Pensionsberechtigte länger lebt, ist seitens des ...
- Private-Equity-Gesetz - Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
... In Venture Capital- und Private-Equity-Fonds investieren Kapitalanleger insbesondere zum Zweck der Finanzierung junger Unternehmen und des Wachstums mittelständischer Unternehmen, Dabei dient der Fonds als Mittler zwischen den Kapitalanlegern einerseits und den zu finanzierenden Unternehmen (Portfolio-Gesellschaften) andererseits. Von den Fonds werden Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Beteiligungen an den Portfolio-Gesellschaften erworben, um die Anteile an den Gesellschaften später mit entsprechendem Gewinn ...
- Englische Limited (Ltd.)
... beliebige andere EU-Land zu verlegen und damit auch oder gar ausschließlich in diesem anderen Land geschäftlich tätig zu werden. Das verstärkte Interesse an der Limited wird insbesondere damit begründet, dass bei der Limited praktisch kein Mindeststammkapital aufgebracht werden m ...
- Mini-GmbH als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
... Die Gründung einer "besonderen" GmbH ist einfach und preiswert geworden. So kann eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) als so genannte Mini-GmbH bereits mit der Einzahlung von nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Daher stammen auch die Bezeichnungen "Mini-GmbH" und "Ein-Euro-GmbH". Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Mit MoMiG wird die Rechtsform der GmbH für Gründer deutlich attraktiver und die GmbH lässt sich einfacher ...
- GmbH-Reform: mehr Gläubigerschutz bei Insolvenz
... Fast sechs Jahre wurde über die GmbH-Reform intensiv beraten. Am 19. September 2008 hat der Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt. Drei wesentliche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der GmbH-Reform: Zum einen soll die Existenzgründung für junge Unternehmer erleichtert werden, zum anderen will sie den Gläubigerschutz verbessern - den Missbrauch von Gläubigerschutzvorschriften durch Gesellschafter im Insolvenzfall aber verhindern. Ein ...
- Pensionszusage - Geschäftsführer
... Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer oft der einzige Weg, um die Übernahme für den Erwerber attraktiv zu machen. In der Regel ist ein Erwerber nicht bereit, die Pensionszusage zu übernehmen. Zum einen ist meistens das dafür erforderliche Kapital nicht vorhanden und zum anderen müsste der Erwerber zusätzlich noch das Risiko tragen, dass eine Inanspruchnahme der Pension länger als statistisch vorgesehen (Langlebigkeitsrisiko) zu erwarten wäre. Dadurch, dass im Unternehmen keine oder keine ...
- Stille Beteiligung als Finanzierungsform
... Mezzanine Finanzierung als Stille Beteiligung Die Mezzanine-Finanzierungen werden zumeist durch stille Beteiligungen realisiert. Sie wird auch stille Gesellschaft genannt, da sie gesellschaftsrechtlicher Natur ist. Sie ist gesellschaftsrechtlicher Natur und wird deshalb auch stille Gesellschaft genannt. Es handelt sich um einen Unterform der BGB-Innengesellschaft. Der Investor wird bei dieser Form der Unternehmensfinanzierung als "Stiller" bezeichnet. Diese Bezeichnung folgt aus dem zentralen Merkmal der stillen ...
- Basel II – Checkliste für Bankgespräch / Kreditlinie
... Kreditvergabebedingungen einstellen. Die Bankenkrise aus 2008 und 2009 verschlimmert die Bedingungen für Unternehmer, um Kredite zu erlangen. Kurz gesagt bedeutet Basel II, dass zur Hinterlegung eines Kreditrisikos verschärfte Bestimmungen für die Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten in Kraft treten. Früher nach den Bestimmungen von Basel I, mussten unabhängig von der Einschätzung des Risikopotenzials des Kreditnehmers acht Prozent der Kreditsumme als Eigenkapital hinterlegt werden. Nach den Bestimmungen ...
- Kapitalerhöhung Komplementär-GmbH
... Eine Komplementär-GmbH sollte nach dem KG-Vertrag eine Haftungsvergütung in Höhe von 5 bis 6 Prozent ihres eigenen Stammkapitals erhalten. In einem Rechtsstreit setzte sich die Kommanditgesellschaft (KG) gegen eine Erhöhung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH von 50.000 Euro auf 1,1 Mio. Euro erfolgreich zur Wehr. Der Bundesgerichtshof gab der KG Recht und führte hierzu Folgendes aus: Hängt die Höhe der einer Komplementär-GmbH für die Haftungsübernahme zu zahlenden Vergütung nach dem Gesellschaftsvertrag einer ...
- Kapitalanlage, Aufklärungspflicht, Täuschung, Prüfbericht
... Kapitalanlage: Schadensersatz bei falschen Prüfberichten Die Investoren eines Kapitalanlagemodells müssen sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Testaten eines im Auftrag der Anlagegesellschaft eingeschalteten Wirtschaftsprüfers verlassen können. Bricht ein Kapitalanlagesystem zusammen und wurden Investoren durch falsche Testate zu Geldanlagen verleitet, haftet der Wirtschaftsprüfer für den entstandenen Schaden. Hat es der Wirtschaftsprüfer übernommen, die Einzahlung der Anleger und die Mittelverwendung ...
- Betriebliche Altersversorgung im insolvenzreifen Unternehmen
... Überschuldung und betriebliche Altersversorgung Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt. Entscheidend ist, dass sich dies weder aus der Handels- noch aus der Steuerbilanz unmittelbar ablesen lässt. Beispielsweise müssen für den Wertansatz stille Reserven aufgelöst werden. Bei den Aktiva, also den Vermögensposten werden Abschläge regelmäßig im Umlaufvermögen vorgenommen. Bei den unfertigen Erzeugnissen sind Abschläge von 50 % und ...
- Vorratsgesellschaften - Haftung GmbH
... Redaktioneller Hinweis: • siehe Artikel mit neuer Rechtsprechung zum Thema Bundesgerichtshof erweitert Haftung der Erwerber einer GmbH Für ganz eilige Firmengründer war es bisher üblich, statt der Gründung einer Kapitalgesellschaft eine bereits bestehende sogenannte Vorratsgesellschaft zu erwerben. Dabei handelt es sich um eine GmbH oder eine AG, die bereits im Handelsregister eingetragen ist, jedoch seit ihrer Gründung keinen aktiven Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Hauptgrund für diese Verfahrensweise: Die ...
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