| Exchange Traded Funds Indexaktien ETF-Ratgeber bei Finanztip.de |
Die Abgeltungsteuer greift bei Gewinnen aus dem Verkauf von Exchange Traded Funds, sofern die ETFs nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden und natürlich auch bei Ausschüttungen oder im Fonds wieder angelegte Erträge nach erfolgter Gutschrift. Bei thesaurienden Exchange Traded Funds werden mithin auch die nicht ausgeschütteten Erträge als "fiktiver" Zufluss besteuert.
Angefallene Kosten, wie Depotgebühren oder Schuldzinsen, können steuerlich nicht in Abzug gebracht werden. Lediglich den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bzw. (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) kann der Anleger als kleines steuerliches "Entgegenkommen" nutzen.
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