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ETF Leitfaden
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Short-ETFs

Indexing ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, eine Risikoreduzierung bei Erhalt renditeträchtiger Anlagen zu gewährleisten. Mit Exchange Traded Funds, die auf fallende Märkte setzen, begeben sich Anleger in den Bereich der Spekulation.

Bei einem "normalen" ETF investiert der Anleger in einen Fonds, der den Schwankungen des zugrundeliegenden Index mehr oder weniger eng folgt. Demgegenüber spiegelt der Short ETF die Entwicklungen des Aktienmarktes in umgekehrter Form: Fällt der Index um 10 Prozent, steigt der Short ETF um rund 10 Prozent – und umgekehrt.

Das Fondsmanagement verkauft Aktien, die es geliehen hat, um sie günstiger zurückzukaufen, wenn die Kurse gefallen sind. Nach Rückgabe der Aktien an den Verleiher bleibt dem Fonds die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich der Leihgebühr. Da das Geld der Anleger nicht in Aktien investiert wird und die im Index enthaltenen Aktien leer verkauft werden, werden zusätzlich Zinserträge am Geldmarkt erwirtschaftet. Daher können die Gewinne des Short ETF höher bzw. die Verluste schwächer ausfallen als beim Index.

So bietet zum Beispiel die Deutsche Bank für Pessimisten und Spekulanten auf sinkende Kurse Short-ETFs an. Zunächst werden die uns bekannten Indizes wie DAX und EuroStoxx50 ins Visier genommen. Steigt der Index zum Beispiel um 15%, so sinkt der Short-ETF um 15% und umgekehrt. Es ist mithin eine klare Spekulation auf fallende Kurse und wendet sich eher an institutionelle Anleger mit Trading- und Absicherungsmotiven als an den Privatanleger.

Bei einem Short-Exchange-Traded-Fund wird kein Aktienportfolio erworben. Indirekt wird der Anleger zum "Shortie". Der ETF nimmt Leerverkäufe vor. Es werden also Aktien verkauft, die der ETF nicht besitzt. Der Erlös aus dem Leerverkauf wird am Geldmarkt angelegt und erzeugt somit einen Zinsgewinn. Seigt aber der Aktienindex, sind die Aktien zu einem höheren Kurzwert vom ETF zu kaufen. Das ist eben das Risiko beim Leerverkauf.

Der Preis eines ETF wird täglich festgestellt. Veränderungen bei einem Short-ETF beziehen sich mithin immer auf den Kurs des Vortags bzw. des Tags der letzten Börsennotierung. Beispiel: Der Index sackt am Montag um 3 Prozent und am folgenden Dienstag um weitere 3 Prozentab. Der Kursverlust beträgt nicht glatt 6 Prozent, sondern ist etwas weniger, weil die 3 Prozent vom Dienstag bereits auf den geringern Kurswert vom Montag bezogen werden.

Der indexorientierte Privatanleger wird sich zu Recht fragen: "Aber Indexing dient dem langfristigen Vermögensaufbau und gerade Aktien sollen doch langfristig steigen". Ein Short-ETF ist mithin ein Produkt, um eine Finanzwette abzuschließen und ist kein Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau. Wer derartige Finanzwetten eingehen möchte, ist mit Short-ETFs grundsätzlich besser bedient als mit Reverse-Zertifikaten. Denn Reverse-Zertifikate sind komplex und nicht so transparent wie Short-ETFs.

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ShortDax bei Erwartung fallender Aktienkurse
Den Begriff "Dax" kennt praktisch jeder Anleger am Aktienmarkt. Der Dax ist Top-Index der Deutschen Börse und zeigt die Entwicklung der 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen am deutschen Aktienmarkt und repräsentiert rund 80 Prozent des in Deutschland zugelassenen Börsenkapitals. Steigen diese Aktienkurse, steigt folglich auch der Dax. Genau anders rum ist es beim ShortDax. Fällt der Dax, gewinnt daher der ShortDax an Wert. Die Berechnung der Short-Indizes erfolgt in Prozentpunkten. Beispiel: Fällt der Dax um zwei Prozent, gewinnt er Short-Dax um zwei Prozent. Analog erfolgt die Berechnung beim Renten-Short-Index.

Verbot von ungedeckten Leerverkäufen
Mitte September 2008 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin im Zuge der Finanzkrise für ausgewählte Finanzunternehmen die Vornahme von Leerverkäufen in Deutschland untersagt. Die Sperre für Leerverkäufe galt zunächst nur für bestimmte Unternehmen wie Postbank, Deutsche Bank, Commerzbank und Finanzwerte (Banken und Versicherungen) gelten. Mit dieser Maßnahme war bis zu einer eventuellen Aufhebung für die bestimmten Basiswerte kein Handel mit Short-ETFs möglich.

Mitte Mai 2010 hatte die BaFin "ungedeckte Leerverkäufe (short sellings)" von Anleihen aus Staaten der Eurozone untersagt. Verboten sind danach auch Leerverkäufe von so genannten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Eurozone-Anleihen. Wie bei Short-ETFs rechnen die Anleger bzw. Spekulanten (also die "Shorties") mit fallenden Kursen. Man spricht daher auch von einer Finanzwette auf den Kursverfall. Bei einem Leerverkauf werden Wertpapiere oder Kontrakte veräußert, die der Verkäufer im Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzt. Der Verkäufer geht also "short". Er will sich später wieder zu einem gesunkenen Kurs wieder eindecken.

Besonders problematisch ist es, wenn der "Short Seller" nicht liefern kann. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung qua Gesetz Anfang Juni 2010 alle ungedeckten Leerverkäufe untersagt. Begründung: Ungedeckte Leerverkäufe sind in der Finanzkrise in einem nicht mehr beherrschbaren Maße von Investoren genutzt worden, um Marktentwicklungen zu beeinflussen. Mit dem Alleingang hatte sich Deutschland zwar heftige Kritik von Investoren und den EU-Partnern eingehandelt. Die EU-Kommission will jedoch ebenfalls Vorschläge zur Einschränkung von "short sellings" vorlegen.

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