|
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Man spricht deshalb auch von einer Zinssteuer. Bei einer Abgeltungsteuer wird die Einkommensteuer mit einem feststehenden Steuersatz (hier 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), der unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz ist, erhoben. Damit gilt die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer als gezahlt ("abgegolten").
|
Finanztip.de hat einen ausführlichen
Leitfaden und Ratgeber zur Abgeltungsteuer erstellt. Dieser Steuerratgeber befasst sich mit allen wichtigen Aspekten dieser Form der Einkommensteuer.
Auf der Website des
Bundesministeriums der Finanzen werden ebenfalls die Grundzüge dargestellt.
|