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Da alle Zahlungen, d.h. Einnahmen wie Ausgaben, mit dem gleichen Zinssatz abgezinst werden, wird unterstellt, dass Geldanlage und Kreditaufnahme zum gleichen Zinssatz erfolgen. Es wird also eine Gleichheit von Soll- und Habenzinsen unterstellt, so dass zum gleichen Zinssatz Gelder angelegt und Kredite aufgenommen werden können. Dies ist eine unrealistische Annahme.
Nun ist es möglich, mit mehreren Zinssätzen zu rechnen. Dies ist rechnerisch kein Problem, beseitigt aber nicht die Unsicherheit der Prognose. Der Anwender muss sowohl den Zinssatz für Geldanlagen als auch für Kreditaufnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten richtig prognostizieren. Was geschieht mit den Periodenüberschüssen? Werden hiermit Kredite (Sollzins) getilgt oder werden diese Beträge angelegt (Habenzins)?
Computer-Programme, die für beliebige Zahlungsströme und Zeitpunkte die Effektivverzinsung berechnen, gewährleisten den "Einbau" aller denkbaren Kalkulationszinssätze in die Zahlungsströme. Beispiel: Eine zwischenzeitige Geldanlage zu einem vom Kalkulationszinsfuß abweichenden Zinssatz führt schlicht zu einer geringeren Einnahme zum Zeitpunkt der Zinsgutschrift. Neben der Unsicherheit über zukünftige Zinssätze tritt häufig die Ungewissheit über den Eintritt der erwarteten Zahlungsströme. Auch die Steuersituation kann sich ändern.
Die Festlegung des Kalkulationszinsfußes ist daher in vielen Fällen mit der Unsicherheit der Prognose behaftet. Es empfiehlt sich, abhängig vom Grad der Finanzierung (Eigen-, Fremd- oder Mischfinanzierung) und den persönlichen Verhältnissen einen einheitlichen Kalkulationszinssatz zu wählen. Um die Auswirkungen von verschiedenen Kalkulationszinssätzen beurteilen zu können, sind die gleichen Berechnungen mit unterschiedlichen Zinssätzen vorzunehmen (Simulationsverfahren, Sensitivitätsanalyse). Für die Festlegung des Kalkulationszinsfußes gilt folgende Regel:
Der Habenzinsfuß ist anzuwenden, wenn die Alternativanlage im Unterlassen der Finanzierung besteht. Dies ist sinnvoll, wenn geprüft werden soll, ob überhaupt eine Finanzierung in Betracht kommt. Bei der Wahl des Habenzinssatzes kann zusätzlich ein Risikozuschlag einbezogen werden. Denn es ist sehr fraglich, ob sich eine Investition bereits lohnt, wenn sich insgesamt ein positiver Kapitalwert ergibt.
In den Risikozuschlag kann auch ein Zuschlag für die Arbeitsleistung einfließen. Denn eine unternehmerische Investition ist im allgemeinen mit mehr Arbeit oder Zeitaufwand verbunden als eine reine alternative Geldanlage. Der Sollzinsfuß ist anzuwenden, wenn eine Fremdfinanzierung bereits vorgegeben ist. In diesen Fällen wird diese Finanzierung mit Alternativfinanzierungen verglichen.
Fazit: Die pauschale Auf- und Abzinsung aller Zahlungsströme mit dem Kalkulationszinsfuß unterstellt die stets gleiche Verzinsung aller positiven und aller negativen Periodenüberschüsse. Diese Pauschalannahme ist eine Vereinfachung und erleichtert die Investitionsberechnungen nach der Kapitalwertmethode. Da viele Investitionsrechnungen mit der Unsicherheit des Eintritts der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben behaftet sind, wird diese Pauschalannahme in unsicheren Planungsrechnungen von vielen Analytikern akzeptiert.
Ist der erzielbare Zinsertrag von Periodenüberschüssen genauso wie die
Zinsbelastung bei negativen Zahlungssalden prognostizierbar, so liegt es im Ermessen des Anwenders, ob eine vereinfachte Investitionsrechnung oder eine genaue Wirtschaftlichkeitsrechnung mit expliziter Einbeziehung der
Finanzerträge und Finanzaufwendungen durchgeführt werden soll. Insbesondere bei vielen Finanzgeschäften (Wertpapiere, Bonds, Darlehen, Leasing-Vereinbarungen usw.) steht die Zahlungsreihe genau fest, so dass alle Haben- und Sollzinsen in die Zahlungsreihe einbezogen werden sollten. In diesen Fällen sind exakte
Renditeberechnungen leicht durchführbar.
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