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IRR Berechnung und globale Vorgaben in DFZ

Die Datenbank für Zahlungströme rechnet nicht nach der PANGV (Preisangabenverordnung). Nach der PANGV wird jede einzelne Zahlung auf den Auszahlungstermin abgezinst. In dem Arbeitsblatt "DFZ" wird zunächst der Barwert der Zahlungsreihe ermittelt und dieser dann auf den Auszahlungstermin abgezinst . Damit werden - soweit dies im Sachverhalt zutrifft - Monatszinssätze und Jahreszinssätze vermischt. Das so ermittelte Ergebnis wird dann etwas von dem Ergebnis gemäß Preisangabenverordnung abweichen.

Hinweise zu den Eingabefeldern: In der Tabelle des Arbeitsblattes werden die Ergebnisse je einzelnen Datensatz gezeigt. Die Berechnung erfolgt anhand von globalen Vorgaben, die aber in zwei Fällen vom Anwender je Datensatz "überschrieben" werden können. Auf das Eingabefeld "Projektname" wurde verzichtet, weil bei der Speicherung der Datei ein Name frei gewählt werden kann (z.B. Leasingprojekt XYZ). Die globalen Vorgaben umfassen:

Datum Kapitalwert TT.MM.JJJJ
Der Kapitalwert ist die Summe der Barwerte aller Zahlungsströme. Für die Berechnung der Barwerte ist ein Zeitpunkt zu bestimmen. Mit DATUM KAPITALWERT wird der Zeitpunkt für die Abzinsung der Zahlungen festgelegt. Dieser Zeitpunkt braucht nicht mit dem Datum der ersten Zahlung identisch zu sein, sondern kann frei gewählt werden. In vielen Fällen wird dieser Vergleichszeitpunkt allerdings mit dem ersten Zahlungsvorgang identisch sein. Spezifische Aufgabenstellungen können es jedoch erfordern, dass ein anderer Vergleichszeitpunkt zu wählen ist. Sofern einzelne Zahlungsströme ein Datum vor dem Datum Kapitalwert aufweisen, erfolgt ein Hinweis neben dem DATUM KAPITALWERT und diese Zahlungen werden bis zum Datum des Kapitalwertes mit dem Zinssatz Kapitalwert erfasst.

Zinssatz Kapitalwert (IRR)
Im Feld Zinssatz Kapitalwert wird der Diskontierungsfaktor (Abzinsungszinssatz) festgelegt, mit dem die Zahlungsströme auf das Datum des Kapitalwertes abgezinst werden. Fallen Zahlungen vor dem Datum des Kapitalwertes an, so werden diese Zahlungen mit diesem Zinssatz erfasst. Sofern der Zinssatz Kapitalwert durch manuelles Probieren oder durch Zielwertsuche einen Wert annimmt, bei dem die Summe der kumulierten Barwerte (Kapitalwert) bei Null oder nahe Null liegt, steht der interne Zinsfuß fest. Der interne Zinsfuß bezeichnet die "Internal Rate of Return (IRR)" bzw. die Effektivverzinsung aller erfassten Zahlungsströme.

Datum Horizontwert TT.MM.JJJJ
Der Horizontwert ist die Summe der Endwerte aller Zahlungsströme. Für die Berechnung der Endwerte ist ein Zeitpunkt zu bestimmen. Mit DATUM HORIZONTWERT wird der Zeitpunkt für die Aufzinsung der Zahlungen festgelegt. Dieser Zeitpunkt braucht nicht mit dem Datum der letzten Zahlung identisch zu sein, sondern kann frei bestimmt werden. Sofern einzelne Zahlungsströme ein Datum nach dem Datum Horizontwert aufweisen, erfolgt ein Hinweis neben dem DATUM HORIZONTWERT und diese Zahlungen werden mit dem Zinssatz Horizontwert bzw. dem eingefügten Zinssatz der Spalte "Zi" erfasst.

Zinsmethode (1 = taggenau, 2 = 360-Zinstage-Basis)
Bar- und Endwerte der Zahlungsströme werden entsprechend der Vorgabe ( 1 oder 2) ab- bzw. aufgezinst. Die Ergebnis-Unterschiede sind in der Regel nur sehr gering. Es kommen in der Praxis Finanzsachverhalte vor, bei denen in Teilen mal die eine und mal die andere Methode anwendbar ist. Die Vorgabe von 2 für 360 Tage kann in der Regel unverändert bleiben.

Vorgabe Zinssatz Horizontwert
Der Zinssatz Horizontwert ist eine globale Vorgabe, die bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (RWZ) überschrieben werden kann. Dazu wird der neue Jahreszinssatz (nicht unterjähriger Periodenzinssatz) für die jeweilige RWZ in die Spalte "Zi" eingetragen. Der leicht pinkfarbene Hintergrund verdeutlicht diese Möglichkeit. Sofern die Spalte "Zi" eine Zahl enthält, wird diese Zahl für die Berechnung des Endwertes genau dieser RWZ verwendet. Zeilen mit RWZ ohne überschreibenden Zinssatz in Spalte "Zi" werden mit der globalen Vorgabe Zinssatz Horizontwert erfasst.

HINWEIS: Die freie Wahl des Zinssatzes ermöglicht dem fortgeschrittenen Anwender sehr detaillierte und aussagekräftige Untersuchungen der Finanzströme. Nicht so erfahrene Anwender sollten sich aber der Gefahr der Fehlinterpretation des Horizontwertes bei unterschiedlichen Zinssätzen bewusst sein und im Zweifel auf die Überschreibung verzichten.

Vorgabe Zahlungsweise (Za) für RWZ (n = nachschüssig oder v = vorschüssig)
Die Vorgabe der Zahlungsweise für RWZ ist eine globale Vorgabe, die bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (RWZ) überschrieben werden kann. Dazu wird entweder der Buchstabe "v" oder "n" für die jeweilige RWZ in die Spalte "Za" eingetragen. Der leicht pinkfarbene Hintergrund verdeutlicht diese Möglichkeit. Sofern die Spalte "Za" für eine RWZ den Buchstaben "v" bzw. "n" enthält, erfolgt die Berechnung mit vorschüssiger bzw. nachschüssiger Zahlungsweise, unabhängig von der globalen Vorgabe. In allen anderen Fällen erfolgt die Berechnung auf Basis der globalen Vorgabe RWZ n oder v (Za).

HINWEIS: Die freie Wahl der Zahlungsmethode ermöglicht dem fortgeschrittenen Anwender sehr detaillierte und aussagekräftige Untersuchungen der Finanzströme. Nicht so erfahrene Anwender sollten sich aber der Gefahr der Vermischung und Fehlinterpretation der Zahlungsweise bewusst sein und im Zweifel keinen zusätzlichen Eintrag in der Spalte "Za" vornehmen.

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