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Auch die Wahl der Bezugsquelle, d.h. Direktbank oder freier Fondsvermittler hilft Kosten beim Zeichnen von Fondsanteilen zu sparen. Die Stiftung Warentest erklärt die verschiedenen Bezugsquellen beim Investmentfondskauf. Eine Alternative ist auch der Erwerb so genannter No-Loads-Fonds. Gemeint sind damit Fonds, die unabhängig von der Bezugsquelle ohne Aufschlag oder Rücknahmeabschlag vertrieben werden.
Kosten bei Erwerb der Fondsanteile
Neben dem Ausgabeaufschlag, der bei aktiven Aktienfonds zumeist zwischen 3 und 5 Prozent und bei Rentenfonds auch an die 3 Prozent betragen kann, fallen Nebenkosten beim Erwerb der Fondsanteile an. Wer Fondsanteile bei Banken kauft, muss die üblichen Spesen für den Ankauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlen. Beim Verkauf von hauseigenen Fonds (oder Fonds verbundener Unternehmen) verzichten die Banken zumeist auf die Erhebung dieser Transaktionskosten. Auch bei Fondsgesellschaften werden sie zumeist nicht erhoben.
Kosten der Verwahrung der Fondsanteile
Für die Verwahrung der Fondsanteile im Bankdepot wird teilweise eine Depotgebühr verlangt. Bei freien Fondsvermittlern und auch bei Discountbanken ist die Depotführung ab einer bestimmten Anlagesumme zumeist kostenfrei. Aktiensparpläne werden sehr häufig von allen Banken kostenfrei verwahrt.
So genannte Switchgebühren fallen ggf. beim Wechsel in einen anderen Fonds der gleichen Gesellschaft an. Wenn der Fondswechsel als Erwerb einer neuen Fondsanlage angesehen wird, können die üblichen Kosten bei Erwerb von Fondsanteilen anfallen.
Kosten der Vermögensverwaltung - Servicegebühr
Die Kosten für Vermögensverwaltung dürfen nicht als Kosten der Verwahrung angesehen werden, weil der Vermögensverwaltung ein gesonderter Vertrag zugrunde liegt. Banken, Fondsshops und freie Finanzberater bieten dies als Service gegen eine jährliche Servicegebühr - bezogen auf den aktuellen Depotwert - an. Das Argument der Banken und Berater lautet: "Wir verdienen nur dann gut, wenn wir auch den Depotwert deutlich steigern. Nur durch Ihren Vermögensaufbau verdienen wir". Die Aussage ist richtig, soweit sie sich auf das Delta der Steigerung bezieht. Eine Servicegebühr von zum Beispiel 0,5 Prozent auf den Depotwert ist aber faktisch eine jährliche Bestandsprovision auf den Abschluss. Denn bei den meisten Vereinbarungen fällt diese Gebühr auch an, wenn der Depotwert nicht gesteigert wird.
Interne Kosten - Total Expense Ratio (TER)
Die internen Kosten der Fondsgesellschaft sind für den Anleger nur schwer zu erkennen. Sie stehen allenfalls versteckt im jeweiligen Fondsprospekt. Ob die Fondsgesellschaft zusätzlich noch eine erfolgsabhängige Gebühr erhebt, ist ebenfalls aus dem Fondsprospekt zu entnehmen.
Im Rechenschaftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr ist die Gesamtkostenquote des zurückliegenden Geschäftsjahres in Pozent enthalten. Diese Kennzahl wird als Total Expense Ratio (TER) für den jeweiligen Fonds bezeichnet. Je geringer die Kennziffer TER ist, desto günstiger ist die Kostenqoute. Die Angabe des Total Expense Ratio soll dem Anleger bei Investmentfonds die jährlichen Zusatzkosten (nicht Ausgabeaufschlag) seines Fonds in einer Kennzahl wiedergeben. So schreibt der § 41 Investmentgesetz ausdrücklich vor, dass zur Kostentransparenz eine Angabe der Gesamtkostenquote zu erfolgen hat. Europaweit liegt die Total Expense Ratio zumeist in der Bandbreite zwischen 1 und 2 Prozent. Die interne Kostenbelastung bei Hedge Fonds liegt etwas höher (zwischen 1,5 und gut 3 Prozent).
Steuerliche Behandlung der Weitergabe von Provisionen an den Kunden
Nach dem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 soll bei Weitergabe von zum Beispiel Bestandsprovisionen an Kunden gelten:
Investmentgesellschaften zahlen Vermittlungsentgelte an Kreditinstitute für den Vertrieb von Fondsanteilen in Form von sog. Kontinuitätsprovisionen (Bestandsprovisionen). Die Provisionen werden regelmäßig gezahlt und bemessen sich nach dem beim Kreditinstitut verwahrten Bestand an Fondsanteilen.
Erstatten Kreditinstitute ihren Kunden diese Bestandsprovisionen ganz oder teilweise, stellt die Rückvergütung der Bestandsprovision wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, bei denen die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Abs. 1 InvStG einbehalten wird.
Fazit: Neben den einmaligen Kosten fallen Kosten der Verwahrung und interne Kosten innerhalb der Fondsgesellschaft an. Wichtiger als der Blick auf die Kosten ist der Blick auf die Wertentwicklung des Fonds. Höhere interne Kosten können zum Beispiel auch bei besserem Fondsmanagement anfallen. Die Kosten der Vermögensverwaltung (Servicegebühr) sind bei einem Fondsvergleich "außen vor" zu lassen. Ob sich der Erwerber auf eine derartige Servicegebühr einlassen soll, muss er selbst im Hinblick auf die Qualität seines Beraters entscheiden.
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