Zusatzbeitrag der Kran­ken­kas­se Diese Kran­ken­kas­sen passen 2024 ihren Zusatzbeitrag an

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Kran­ken­kas­sen dürfen einen Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse.
  • Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag 2024 bei 1,7 Prozent.
  • Wenn Deine Kran­ken­kas­se 2024 den Beitrag erhöht, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

So gehst Du vor

  • Prüfe mithilfe unserer Liste mit den Beitragserhöhungen, ob Deine Kran­ken­kas­se 2024 ihren Beitrag erhöht hat.
  • Willst Du Deine Kran­ken­kas­se wechseln, dann geh zu einer Kasse, die ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen und niedrigem Beitrag bietet.
  • In unserem jährlichen Kran­ken­kas­senvergleich 2024 haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund am besten abgeschnitten.

Viele Versicherte müssen 2024 höhere Beiträge für ihre gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen. Knapp die Hälfte der allgemein zugänglichen Kran­ken­kas­sen hat den Zusatzbeitrag erhöht. Das hat eine Finanztip-Analyse ergeben. Wegen einer geplanten Klinikreform könnten die Beiträge bald nochmal steigen. Mehr dazu erfährst Du im letzten Abschnitt.

Der Wechsel zu einer günstigen Kran­ken­kas­se kann sich daher lohnen. Wir zeigen Dir, welche Kassen besonders günstig sind und wie Du ganz einfach die Kasse wechseln kannst.

Wie hoch ist der Kran­ken­kas­senbeitrag?

Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kran­ken­kas­sen individuell festlegen können.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um festlegt – ist 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Deine Kran­ken­ver­si­che­rung den Zusatzbeitrag in dieser Höhe auch verlangt. Denn jede Kran­ken­kas­se kann die Höhe des Zusatzbeitrags individuell festlegen – abhängig von ihrer finanziellen Situation. Weiter unten in diesem Ratgeber halten wir in einer Liste fest, welche Kran­ken­kas­sen ihren Beitrag geändert haben.

Die Hälfte des Kran­ken­kas­senbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmende (§ 249 SGB V). Rentner und Rentnerinnen teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen zahlen den gesamten Beitrag allein.

Den Zusatzbeitrag zahlst Du allerdings nur auf Dein Einkommen bis zur Bei­trags­be­messungs­grenze; in diesem Jahr sind das 5.175 Euro im Monat. Verdienst Du mehr, steigen die Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge nicht mehr weiter an.

Wie kannst Du beim Zusatzbeitrag sparen?

Die Zusatzbeiträge der Kran­ken­kas­sen unterscheiden sich erheblich. Die Spanne reicht bei den allgemein zugänglichen Kassen von 0,9 bis 2,7 Prozent. Es kann sich also lohnen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Wie sehr, das hängt von Deinem Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist – 100 Euro im Jahr oder mehr können aber durchaus drin sein.

Unser Rechner zeigt Dir, wie viel Zusatzbeitrag Du im Jahr 2024 als Arbeitnehmer sparst, wenn Du von Deiner aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit offenen wechselst. Gib dafür einfach den Namen Deiner derzeitigen Kran­ken­kas­se und Dein Monatsbrutto ein. Einmalzahlungen oder Einnahmen aus einem Nebenjob berücksichtigt unser Rechner nicht.

Bitte aus der Liste auswählen.
Bitte gib eine ganze Zahl von 1,00 bis 999.999,00 ein.

Wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Ersparnis landet auf Deinem Konto. Denn Kran­ken­kas­senbeiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn Du also bei der Kran­ken­ver­si­che­rung sparst, zahlst Du mehr Steuern. Wie stark das die Ersparnis mindert, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.

Dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) wechselt von einer Kran­ken­kas­se mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,7 Prozent) 2024 zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen (0,9 Prozent Zusatzbeitrag). Durch den Wechsel zahlt sie im Jahr rund 144 Euro weniger für ihre Kran­ken­ver­si­che­rung. Nach Steuern reduziert sich ihre Jahresersparnis aber auf rund 104 Euro.

Welche Kran­ken­kas­se in Deinem Bundesland den niedrigsten Zusatzbeitrag verlangt, findest Du in unserer Liste der günstigsten Kran­ken­kas­sen.

Wie wechselst Du die Kran­ken­kas­se?

Normalerweise bist Du nach einem Wechsel der Kran­ken­kas­se die ersten zwölf Monate gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald Deine Kran­ken­kas­se den Zusatzbeitrag erhöht. Du hast dann ein Son­der­kün­di­gungs­recht und kannst Deine Kran­ken­kas­se mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Um die Kündigung musst Du Dich aber nicht selbst kümmern. Melde Dich direkt bei einer neuen Kasse an – die übernimmt die Kündigung für Dich. 

Spätestens muss die Kündigung bis zum Ende des Monats bei der Ver­si­che­rung eingehen, in dem diese das erste Mal den erhöhten Beitrag verlangt. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Deine Kasse also beispielsweise im Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du Dich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und zum 1. April dort Mitglied werden. In den zwei Monaten nach der Kündigung musst Du noch den Zusatzbeitrag Deiner alten Kasse zahlen – also bis zum Beginn Deiner Mitgliedschaft in der neuen Kasse.

Achte unbedingt darauf, wann und wie Dich die Kran­ken­kas­se über den erhöhten Zusatzbeitrag in Kenntnis setzt. Die Kasse muss Dich schriftlich, also per Post, über den neuen Zusatzbeitrag informieren und Dich auf Dein Son­der­kün­di­gungs­recht hinweisen (§ 175 Absatz 4 SGB V). Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, bei Dir eintreffen. Erhöht Deine Kasse also zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, muss sie Dich spätestens am 31. Dezember des Vorjahres darüber informieren. Verpasst die Kran­ken­kas­se diese Frist, kannst Du die Kran­ken­kas­se auch noch später kündigen – also über den 31. Januar hinaus

Der Wechsel ist einfach: Du meldest Dich bei einer neuen Kasse Deiner Wahl an. Diese kümmert sich um die Kündigung bei Deiner alten Kasse und schickt eine Mitgliedsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin. Alles, was Du zum Kassenwechsel sonst noch wissen musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Kran­ken­kas­se kündigen.

Sorgen bei einem Kassenwechsel musst Du nicht haben: Sollte etwas schiefgehen, bleibst Du automatisch bei Deiner alten Kasse versichert. Du kannst dann weiterhin Dein normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Du schon zwölf Monate bei Deiner alten Kasse versichert bist.

Hilf mit!

Unterstütze andere bei der Wahl der richtigen gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung, indem Du Deinen persönlichen Erfahrungsbericht mit anderen Nutzern teilst.

Kran­ken­ver­si­che­rung bewerten

Wohin wechselst Du am besten?

Wenn Du mit den Leistungen oder dem Preis Deiner bisherigen gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung unzufrieden bist, solltest Du Dich nach einer anderen Kran­ken­ver­si­che­rung umschauen.

Als Sparfuchs findest Du in unserer Liste die günstigste Kasse in Deinem Bundesland. Nutzt Du teure Leistungen wie Osteopathie oder Reiseimpfungen, die einige Kassen zusätzlich anbieten, dann kannst Du mit der Wahl einer passenden Kran­ken­kas­se zusätzlich sparen. Überlege Dir also vor einem Wechsel, welche Zusatzleistungen Dir wichtig sind und vergleiche die Angebote.

Wir haben in unserem Kran­ken­kas­senvergleich im Januar 2024 verschiedene Kassen untersucht und ihr Angebot in den Bereichen Service, Familie, Vorsorge, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm, Beitrag und Transparenz bewertet. Am besten abgeschnitten haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.

hkk
HKK
bestes Ergebnis im Kran­ken­kas­senvergleich
  • erreichte 81 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,58 %
  • umfassende Extras besonders bei Sport, Impfungen, Krebsfrüherkennung und alternativer Medizin
  • 1x im Jahr kostenfreie Zahnreinigung bei Partner-Zahnärzte
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie und Transparenz
123
TK
Spitzenreiter beim Serviceangebot
  • erreichte 73 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,8 %
  • umfassendes Serviceangebot und stark bei Transparenz
  • 40 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie und vergünstigter Zahnersatz
Nutzer-Erfahrungen
audibkk
Audi BKK
solider dritter Platz
  • erreichte 69 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,6 %
  • Kasse hat Beiträge in 2024 gesenkt
  • gute Ergebnisse bei Sport und Transparenz
  • 60 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • solide, aber keine herausragenden Leistungen
123
HEK
gute Vorsorgeleistungen
  • erreichte 67 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,9 %
  • gute Ergebnisse bei Vorsorge und Transparenz
  • 10 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Kategorien Zähne und Bonus
Nutzer-Erfahrungen
Logo
Energie-BKK
bei Familie und Krebsvorsorge stark
  • erreichte 67 % in unserem Leistungsvergleich
  • sehr gute Ergebnisse im Bereich Schwangerschaft & Familie und Krebsvorsorge
  • 25 € zweimal pro Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Beitragssatz von 16,19 %
  • weniger stark in den Kategorien Zähne und Bonus
Big direkt gesund
gutes Bonusprogramm
  • erreichte 67 % in unserem Vergleich
  • stark bei Bonus, Impfungen und Sport
  • 50 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Beitragssatz von 16,25 %
  • weniger stark bei Krebsvorsorge

Welche Kran­ken­kas­senbeiträge erhöhen sich 2024?

In diesem Jahr haben wieder einige Kran­ken­kas­sen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Grund dafür ist ein zu erwartendes milliardenschweres Defizit in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Aus diesem Grund hat das Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung von 1,6 auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 angehoben. Je nach finanzieller Lage können die Kran­ken­kas­sen aber über einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag entscheiden. 

Welche Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge erhöhen, senken oder stabil halten, erfährst Du in den nachfolgenden Tabellen. Warum es bald zu weiteren Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung kommen könnte, liest Du am Ende des Textes

Diese Kran­ken­kas­sen erhöhen ihre Beiträge in 2024

Kran­ken­kas­seZusatzbeitrag 2023Zusatzbeitrag 2024
AOK Nordost1,9 %2,7 %
AOK Plus1,5 %1,8 %
AOK Rheinland / Hamburg1,8 %2,2 %
AOK Sachsen-Anhalt1 %1,3 %
Barmer1,5 %2,19 %
Bergische Kran­ken­kas­se1,6 %1,99 %
Big direkt gesund1,45 %1,65 %
BKK Akzo Nobel Bayern1,55 %1,65 %
BKK Diakonie1,6 %1,8 %
BKK Dürkoppadler1,29 %1,55 %
BKK Euregio0,84 %1,25 %
BKK241,79 %1,89 %
BKK Gildemeister Seidensticker0,9 %1,5 %
BKK Melitta Hmr1,4 %1,6 %
BKK Pfalz1,55 %1,98 %
BKK Pfaff0,8 %1,4 %
BKK Scheufelen1,4 %1,85 %
BKK SBH0,98 %1,29 %
BKK Textilgruppe Hof0,9 %1,3 %
BKK VDN1,5 %1,69 %
BKK Wirtschaft & Finanzen1,69 %1,99 %
BKK ZF & Partner1,45 %1,69 %
Continentale BKK1,4 %1,6 %
Heimat Kran­ken­kas­se1,3 %1,84 %
IKK Brandenburg und Berlin1,77 %1,99 %
IKK - die Innovationskasse1,6 %1,7 %
IKK classic1,6 %1,7 %
IKK gesund plus1,1 %1,49 %
Knappschaft1,6 %2,2 %
KKH1,5 %1,98 %
Novitas BKK1,54 %1,7 %
Pronova BKK1,7 %1,8 %
SBK1,5 %1,7 %
Securvita BKK1,6 %2,2 %
SKD BKK1,15 %1,49 %
Vivida BKK1,4 %1,7 %

Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 19. Januar 2024

Diese Kran­ken­kas­sen halten ihre Beiträge stabil in 2024

Kran­ken­kas­se

Zusatzbeitrag 2023

Zusatzbeitrag 2024

AOK Bayern1,58 %1,58 %
AOK Baden-Württemberg1,6 %1,6 %
AOK Bremen/Bremerhaven1,38 %1,38 %
AOK Hessen1,6 %1,6 %
AOK Niedersachsen1,5 %1,5 %
AOK Nordwest1,89 %1,89 %
AOK Rheinland-Pfalz1,8 %1,8 %
Bertelsmann BKK1,4 %1,4 %
BKK Exklusiv1,99 %1,99 %
BKK Firmus0,9 %0,9 %
BKK Freudenberg1,5 %1,5 %
BKK Herkules1,09 %1,09 %
BKK Linde1,5 %1,5 %
BKK Provita1,49 %1,49 %
BKK Technoform1,5 %1,5 %
BKK VBU 
(seit 1.1. mkk- meine krankenkasse)
1,8 %1,8 %

BKK Verbundplus

1,35 %1,35 %
BKK Werra-Meissner1,8 %1,8 %
Bosch BKK1,5 %1,5 %
DAK1,7 %1,7 %
Debeka BKK1,69 %1,69 %
Energie-BKK1,59 %1,59 %
HEK1,3 %1,3 %
HKK0,98 %0,98 %
IKK Südwest1,65 %1,65 %
Mhplus BKK1,58 %1,58 %
Mobil Kran­ken­kas­se1,49 %1,49 %
R + V BKK1,4 %1,4 %
Salus BKK1,59 %1,59 %
Techniker Kran­ken­kas­se1,2 %1,2 %
Viactiv1,6 %1,6 %, ab 1.4. 1,99 %
Tui BKK1,5 %1,5 %
WMF BKK1,6 %1,6 %


Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 28. März 2024

Diese Kran­ken­kas­sen senken ihre Beiträge in 2024 

Kran­ken­kas­se

Zusatzbeitrag 2023

Zusatzbeitrag 2024
Audi BKK1,25 %1 %
BKK Faber-Castell & Partner1,35 %1,1 %
BKK Public1,5 %1,2 %

Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 28. März 2024

Führt die Klinikreform zu weiteren Beitragserhöhungen? 

Möglicherweise werden in diesem oder nächstem Jahr noch einmal einige Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge erhöhen. Im Zuge einer umfassenden Klinikreform sollen Krankenhäuser künftig nur noch solche Operationen und Behandlungen durchführen, für die sie die notwendige Erfahrung und Ausstattung haben. Dazu müssen die Kliniken umstrukturiert und umgebaut werden. 

Finanzieren soll das ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. Geregelt ist das in einem Gesetzesentwurf zum Krankenhausversorgungsver-besserungsgesetz (KHVVG) des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums. Laut diesem Entwurf soll der Fonds zur Hälfte von den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen getragen werden. Die Klinikreform könnte daher weitere Beitragserhöhungen nach sich ziehen, wie der Verband der Ersatzkassen VDEK und die GKV-Spitzenverband mitgeteilt haben. Wir halten Dich an dieser Stelle auf dem Laufenden, wenn die Kran­ken­kas­sen erneut ihre Zusatzbeiträge anheben sollten. 

Teil der Klinikreform ist außerdem ein digitaler Krankenhaus-Atlas, der am 1. Mai 2024 veröffentlicht werden soll. Darin sollst Du Dich über Qualität, Fallzahlen und Ausstattung der Krankenhäuser informieren können. Warum dann eine mögliche Chefarztbehandlung und andere Extra-Leistungen interessant werden könnten, erfährst Du im Ratgeber zur Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was ist der Zusatzbeitrag bei der Kran­ken­kas­se?

Wie setzt sich der Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung zusammen?

Wer zahlt den Zusatzbeitrag bei der Kran­ken­kas­se?

Wie viel lässt sich am Zusatzbeitrag sparen?

Autoren
Julia Rieder

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.