Gefälligkeitsschäden: Wer zahlt, wenn beim Umzug etwas kaputt geht

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ver­si­che­rungen sprechen von einem Gefälligkeitsschaden, wenn Du jemandem unentgeltlich hilfst und dabei versehentlich etwas kaputt machst.
  • Solange Du kein Geld für Deine Hilfe verlangt hast, musst Du auch für den Schaden nicht einstehen. Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung übernimmt das trotzdem.

So gehst Du vor

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rungen müssen grundsätzlich für Gefälligkeitsschäden aufkommen – selbst wenn das nicht im Vertrag aufgeführt ist.
  • Um Streit mit der Ver­si­che­rung zu vermeiden, sollte Dein Haftpflichtvertrag aber eine sogenannte Gefälligkeits-Klausel enthalten. Die von uns emp­foh­lenen Tarife enthalten diese. 
     

Stell Dir vor, Du hilfst einem Freund beim Umzug und lässt dabei den Fernseher fallen. Oder Du gießt bei Deinen Nachbarn die Blumen, während sie im Urlaub sind, und zerbrichst dabei eine teure Vase. Zahlt dann Deine Haft­pflicht­ver­si­che­rung diese Schäden?

Was ist eine Gefälligkeit?

Um als Gefälligkeit gewertet zu werden, muss eine Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich sein. Eine andere Bezeichnung dafür ist Freundschaftsdienst. Dabei ist es unwichtig, ob Du wirklich einem Freund einen Gefallen tust. Du musst die Person, der Du hilfst, nicht einmal kennen. Wenn Du zum Beispiel auf dem Parkplatz vor einem Möbelhaus jemandem hilfst, einen Schrank in den Kofferraum seines Autos zu heben, ist das eine Gefälligkeit.

Zahlt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Gefälligkeitsschäden?

Grundsätzlich kannst Du für Schäden, die Du bei Freundschaftsdiensten oder Nachbarschaftshilfe durch leichte Fahrlässigkeit verursachst, nicht haftbar gemacht werden. Das heißt, wenn Du etwa Deiner Freundin unentgeltlich und freiwillig beim Umzug hilfst, bleibt sie auf dem Schaden sitzen, den Du dabei verursachst. Dieses Risiko trägt sie, weil sie Dich für eine Gefälligkeit eingespannt hat. Juristisch gesprochen habt Ihr einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ vereinbart.

Da Du nicht haftest, muss auch Deine Privathaftpflicht zunächst einmal nicht für den Schaden aufkommen: Wo niemand haftet, muss niemand zahlen, so der juristische Grundsatz, auf den sich Versicherer häufig beziehen. In der Praxis sieht das jedoch meist anders aus.

Private Haftpflichtversicherer müssen dennoch zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Haftungsausschluss widersprochen. Das Gericht geht laut einem Urteil vom 26. April 2016 (Az. IV ZR 467/15) davon aus, dass Du auf Deinen stillschweigenden Haftungsausschluss verzichtest, sobald Du eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung abgeschlossen hast. Wenn Du also eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgeschlossen hast, haftest Du auch für Gefälligkeitsschäden – und Deine Ver­si­che­rung muss dann auch zahlen.

Vor diesem Gerichtsurteil haben Versicherer die Haftung nur übernommen, wenn der Vertrag eine sogenannte Gefälligkeitsschaden-Klausel enthielt. In dieser verzichtet die Ver­si­che­rung explizit auf den Einwand, dass es sich um eine Gefälligkeit handelte und keine Haftpflicht bestand.

Mit der Gefälligkeits-Klausel auf Nummer sicher gehen

Seit dem Urteil des BGH benötigst Du diese Klausel in Deinem Vertrag nicht mehr. Wenn Du aber auf Nummer sicher gehen willst und Streitereien mit Deiner Ver­si­che­rung vermeiden möchtest, solltest Du Dir einen Vertrag suchen, der Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert. Bei den meisten guten Tarifen ist die Klausel ohnehin enthalten. Das gilt auch für unsere Tarifempfehlungen.

Wie Du eine gute Haft­pflicht­ver­si­che­rung findest, erfährst Du im Ratgeber Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Wichtig: Nicht jede unentgeltliche Hilfe ist eine Gefälligkeit. Nahe Verwandte und Haushaltsmitglieder sind explizit von der Privathaftpflicht ausgenommen. Wenn Du unentgeltlich und freiwillig ehrenamtlich tätig bist oder in einem Verein, gilt auch das nicht als Gefälligkeit.

Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht

  • Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

  • Von uns emp­foh­lene Tarife sind Friday „Relax“ mit günstigen Beiträgen für alle, der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.

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