Handwerkerleistungen absetzen So setzt Du Handwerker von der Steuer ab

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Lässt Du Handwerker in Deiner selbst genutzten Wohnung arbeiten, darfst Du 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, Du hast ordentliche Rechnungen und zahlst nicht in bar. 
  • Bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr kannst Du Dir damit sparen.
  • Absetzen darfst Du nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. 

So gehst Du vor

  • Nur für bestimmte Handwerkerleistungen gibt es die Steuerermäßigung. Anhand unserer Checkliste kannst Du überprüfen, welche das sind. Dort steht auch, welche  haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar sind.

Zur Checkliste

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Das Kinderzimmer müsste mal wieder gestrichen, die Haustür lackiert werden, und ein neuer Teppich könnte auch nicht schaden. Doch oft fehlt die Zeit oder auch die Lust, solche kleinen Verschönerungen selbst zu erledigen. Oder die Arbeiten sind zu kompliziert, zum Beispiel die Reparatur der Waschmaschine. Beauftragst Du damit einen Handwerker, sollte die Frage nicht lauten: mit oder ohne Rechnung? Immer mit!

Denn wenn Du einige Regeln beachtest, kannst Du bei der Rechnung einen Teil des Arbeitslohns für Malerin, Tischler oder Fliesenlegerin direkt von Deiner Steuerschuld abziehen. So kannst Du bis zu 1.200 Euro Steuern sparen.

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Handwerkerleistungen sind steuerlich für Dich besonders lohnend. Denn die Kosten dafür senken direkt Deine Steuerlast. Von den 1.500 Euro für einen Maler kannst Du 300 Euro ansetzen - und hast dadurch auch 300 Euro weniger Steuern zu zahlen.
Es gibt allerdings einige Dinge, die Du beachten musst, wenn Du Deine Steuerschuld durch Handwerkerkosten verringern willst.

Die Wohnung musst Du selbst nutzen

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Du den Auftrag als Privatperson vergibst und dass die Arbeiten in Deiner selbst genutzten Wohnung, Deinem eigenen Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück erfolgen. Es kann auch die Zweitwohnung, eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus sein. Falls Deine eigenen Kinder die Wohnung zeitweilig nutzen, ist das auch in Ordnung.

Die Förderung erstreckt sich auf das Wiederherstellen, Renovieren und Verschönern von Räumen, Einrichtung oder Haushalts- und Elektrogeräten. Auch die kompletten Kosten für Deinen Schornsteinfeger fallen darunter.

Es darf kein Neubau sein

Der Fiskus fördert nur Bautätigkeiten in einem bestehenden Haushalt, aber keine Neubaumaßnahmen. Unproblematisch ist, wenn Du Deine alte Garage neu streichen lässt oder nachträglich eine ausfahrbare Markise über Deiner Terrasse anbringen lässt. Auch für Flächenerweiterungen gibt es die Steuerermäßigung – etwa für den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses, den Bau eines Wintergartens oder Carports, Gartenbauarbeiten sowie die Errichtung von Außenanlagen, Zäunen, Wegen und Pflasterarbeiten. 

Streit mit dem Finanzamt haben Steuerpflichtige regelmäßig, wenn sie nur wenige Monate nach dem Einzug in ihr neues Haus noch Restarbeiten wie den Außenputz erledigen lassen. Die Behörde sieht darin einen engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau und verweigert den Steuerabzug.

Eine Familie aus Brandenburg hat sich erfolgreich gegen den ablehnenden Bescheid ihres Finanzamts gewehrt. Zwar lehnte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ihre Klage ab, doch nachdem die Familie gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof (Beschluss vom 5. Juli 2018, Az. VI R 53/17) eingelegt hatte, änderte das Finanzamt – ohne Urteil – den Steuerbescheid zu ihren Gunsten.

Ziehst Du in Dein neues bewohnbares Heim ein und lässt später noch restliche Arbeiten erledigen, dann solltest Du dafür den Handwerkerbonus in der Steu­er­er­klä­rung beantragen. Verweigert das Finanzamt den Steuerabzug, lege innerhalb eines Monats Einspruch ein. 

Zahl die Rechnung per Überweisung

Ob es sich um einen eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, ist für den Steuerabzug nicht entscheidend – wohl aber, dass die Arbeiten legal sind. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht. Du musst eine offizielle Rechnung vorweisen können, die Du nicht bar, sondern per Überweisung beglichen hast. Nur dann erkennt das Finanzamt Deinen Beleg an.

Belege musst Du aber erst dann einreichen, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Andere unbare Zahlungsformen wie Kredit­kartenzahlung gehen natürlich auch.

Beachte die Höchstgrenze

Von den Arbeitskosten, die Du gezahlt hast, kannst Du 20 Prozent von Deiner Steuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer setzt Du mit an. Ebenfalls anrechnen kannst Du Fahrt- und Maschinenkosten sowie Verbrauchsmittel, also etwa Klebeband und Abdeckplane, die der von Dir beauftragte Malerbetrieb verwendet. Die Farbe oder Tapeten allerdings nicht. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro jährlich. Damit kannst Du bis zu 1.200 Euro im Jahr zurückerhalten (Paragraf 35a EStG).

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Was kannst Du absetzen und was nicht?

Vieles lässt sich absetzen, aber eben nicht alles. Im Folgenden die wichtigsten Punkte im Überblick.

Arbeits- und Fahrtkosten sind absetzbar

Steuerlich geltend machen kannst Du den Lohn für handwerkliche Arbeiten. Auch Fahrt- und Gerätekosten fallen darunter. Gleiches gilt für Verbrauchsmittel, die für die Arbeiten nötig sind, sowie die Arbeitskosten für die Entsorgung von Abfällen – aber nur dann, wenn das ein Teil Deines Auftrags für Modernisierungsarbeiten ist. Nicht absetzen kannst Du die Materialien, die für die Arbeiten nötig sind. Tapeten, Farben und Fliesen zahlst Du also ganz allein. Dementsprechend sollte die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweisen.

Instandhaltungsleistung ebenfalls abzugsfähig

Während viele Gutachtertätigkeiten wie das Erstellen eines Energieausweises oder einer Wertermittlung nicht abzugsfähig sind, sieht dies bei handwerklichen Tätigkeiten zur Instandhaltung anders aus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Dichtheitsprüfung einer Abwasseranlage durch einen Handwerker eine steuerbegünstigte Leistung sein kann (Urteil vom 6. November 2014, Az. VI R 1/13). Schließlich erhöhe die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit die Lebensdauer. Selbst wenn dafür eine Bescheinigung „für amtliche Zwecke“ erstellt werde, sei dies keine gutachterliche Tätigkeit.

Die Finanzverwaltung ist nach einer Reihe von steuerzahlerfreundlichen Urteilen großzügiger geworden. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 9. November 2016 erlaubt nun den Steuerabzug, wenn Anlagen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin überprüft werden – unabhängig, ob damit einem Schaden vorgebeugt werden soll oder ob es der Schadensbeseitigung dient (Az. IV C 8 - S 2296-b/07/10003 :008). Ergänzend dazu hat das BMF ein Schreiben vom 1. September 2021 veröffentlicht.

Konkret fallen folgende Maßnahmen darunter:

  • TÜV-Kontrolle beim Fahrstuhl,
  • Überprüfung einer Blitzschutzanlage,
  • Legionellenprüfung,
  • Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen und
  • Hausanschlusskosten an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze, sofern es sich nicht um Herstellungskosten handelt.

In rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland kommt regelmäßig der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin. Früher mussten diese ihre Rechnung aufsplitten in einen absetzbaren Teil – für Reinigungs- und Kehrarbeiten – und einen nicht absetzbaren Teil – für Mess- und Überprüfarbeiten sowie die Feuerstättenschau. Das ist jetzt auch nicht mehr nötig.

Es gibt auch aber Grenzfälle, in denen die Steuerermäßigung auch gutachterliche Tätigkeiten umfasst. Wenn vor den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen eine statische Berechnung erforderlich ist, dann handelt es sich um eine unselbstständige, untrennbar mit der Hauptleistung verbundene Nebenleistung, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Juli 2019, Az. 1 K 1384/19). Das Gericht bewertete dies wegen der engen sachlichen Verzahnung als eine einheitliche Handwerkerleistung. Allerdings währte die Freude für die Betroffenen nur zwei Jahre. Denn am 4. November 2021 entschied der Bundesfinanzhof gegen die klagende Familie, weil es sich um getrennte Tätigkeiten gehandelt habe (Az. VI R 29/19).  

Liste der Handwerkertätigkeiten

Die Finanzämter erkennen unter anderem an:

  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus,
  • Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen,
  • Öffnen einer Haus- oder Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst,
  • Dach- oder Fassadenarbeiten,
  • Wartung der Heizungsanlage,
  • Pflasterarbeiten auf dem Hof vor dem Haus,
  • komplette Gebühren für den Schornsteinfeger,
  • die Kontrolle des Blitzableiters,
  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett,
  • Modernisierung der Einbauküche oder des Badezimmers,
  • Reparatur von Haushalts- und Elektronikgeräten wie Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Computern, sofern sie der Handwerker im Haushalt repariert hat. Wenn das Gerät in einer Hausratversicherung mitversichert werden kann, ist es grundsätzlich möglich, dass die Reparaturkosten als Handwerkerleistungen absetzbar sind.

Eine umfassende Liste findest Du in dem BMF-Schreiben und in der Finanztip-Checkliste.

Kein Abzug von Straßenausbaubeiträgen

Dieses BMF-Schreiben regelt, dass die Kosten für Maßnahmen der öffentlichen Hand nicht steuerlich gefördert werden dürfen. Das ist jedoch umstritten, eine einheitliche Rechtsprechung fehlte bislang.

Das Finanzgericht (FG) Nürnberg akzeptierte die Erschließungskosten für den Ausbau einer öffentlichen Straße als Handwerkerkosten (Urteil vom 24. Juni 2015, Az. 7 K 1356/14) – anders als das FG Berlin-Brandenburg (Az. 11 K 11018/15). Weil im Gebührenbescheid keine separaten Arbeitskosten ausgewiesen wurden, schätzten die Nürnberger Richter deren Anteil an den Gesamtkosten.

Eine Schätzung der Arbeitskosten ließ der BFH auch in diesem Fall zu: Der Haushalt eines Steuerpflichtigen wurde nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen. Die Kosten für den Wasseranschluss erkennt der BFH als Handwerkerleistungen an – auch den Teil, der auf den öffentlichen Straßenraum entfällt (BFH, Urteil vom 20. März 2014, Az. VI R 56/12). 

In dem Fall wurde das öffentliche Wasserverteilungsnetz mit der Anlage im Haus des Eigentümers verbunden. Der BFH stellte klar, dass hier die Handwerkerleistung in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt erfolgte und ihm diente. Deshalb wurde sie „im Haushalt“ erbracht. Ein Steuerabzug ist dann möglich.

In einem anderen Urteil ging es um einen Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung im öffentlichen Sammelnetz. Der Ausbau des Versorgungsnetzes kam jedoch nicht nur dem klagenden Grundstückseigentümer, sondern allen Nutzern des Versorgungsnetzes zugute. Deshalb sei die Handwerkerleistung nicht „im Haushalt“ erbracht worden, entschied der BFH und versagte – im Gegensatz zur Vorinstanz – eine Steuerermäßigung (BFH, Urteil vom 21. Februar 2018, Az. VI R 18/16).

Diese Rechtsprechungslinie hat der BFH auch in der Frage der Erschließungskosten für eine öffentliche Straße fortgesetzt (Urteil vom 28. April 2020, Az. VI R 50/17). Demnach kannst Du Deinen gezahlten Straßenausbaubeitrag nicht als Handwerkerleistung absetzen, weil der räumliche Zusammenhang zum Haushalt fehlt. Damit scheiterte eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage.

Begünstigt wären hingegen die Kosten für eine individuelle Grundstückszufahrt ab Abzweigung der öffentlichen Straße. In solch einem Fall könntest Du die Erschließungskosten in der Steu­er­er­klä­rung angeben, selbst wenn die Kommune die Straße ausgebaut hat. Lehnt das Finanzamt den Steuerabzug ab, solltest Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen; das müssen die Finanzämter gewähren.

Checkliste Handwerkerkosten

Mithilfe unserer Checkliste kannst Du prüfen, welche Handwerkerkosten bei Dir angefallen sind.

Zum Download

Mit welchen Tipps kannst Du Steuern sparen?

Auf die Rechnung achten - Besprich mit Deinem Handwerker oder Deiner Handwerkerin bereits vorher, dass Du seinen Lohn absetzen willst. Er wird dann sicherlich schon Bescheid wissen und Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Prüfe bei Erhalt der Rechnung dennoch unbedingt, ob das auch geschehen ist. Wenn nicht, verlange eine neue. Der Handwerksbetrieb darf den Rechnungsbetrag auch prozentual in Arbeits- und Materialkosten aufteilen, solange er dabei realistisch bleibt. Bei Wartungsaufträgen etwa für Deine Heizung akzeptieren die Finanzämter auch eine Anlage zur Rechnung, aus der hervorgeht, wie hoch der anteilige Arbeitslohn ist.

Es kommt auch darauf an, wo die Leistung erbracht wurde. Arbeiten in der Werkstatt sind nicht steuerbegünstigt, nur die Arbeiten in Deiner Wohnung oder auf Deinem Grundstück. Ein Beispiel: Der Handwerker hat ein Hoftor ausgebaut, dann in seiner Werkstatt repariert und anschließend wieder auf Deinem Grundstück montiert. In der Rechnung sollte der Handwerker seinen Arbeitskostenanteil für die Montage-Arbeiten vor Ort extra ausweisen. Denn dieser ist genauso wie die Fahrtkosten begünstigt. Für den Arbeitskostenanteil, der auf die Reparatur in der Werkstatt entfällt, bekommst Du keine Steuerermäßigung (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Mai 2020, Az. VI R 4/18). Beachte diese Aufteilung der Arbeitskosten, wenn Du beispielsweise Türen oder ein Geländer renovieren lässt.

Handwerkerportal - Immer öfter finden und beauftragen Bürger einen Handwerker online über ein Handwerkerportal. Auch dort gelten dieselben Spielregeln: Du benötigst eine Rechnung mit Angaben über den Dienstleister (Name, Anschrift und Steuernummer des Handwerkers), Informationen über die Art und den Inhalt der erbrachten Leistung an Dich, dem Zeit­punkt der Leistungserstellung sowie das auf Lohn und Material jeweils entfallende Entgelt. Zudem musst Du den Betrag überweisen.

Weitere Vergünstigungen nutzen - Handwerkliche Tätigkeiten können sich mit Arbeiten überschneiden, die der Staat durch die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen oder der Beschäftigung von Minijobbern fördert. Wenn Du geschickt alle drei möglichen Höchstgrenzen voll ausschöpfst, winkt Dir ein Steuerabzug von bis zu 5.710 Euro. Du musst Deine haushaltsnahen Aufwendungen einer dieser Kategorien zuordnen. In Grenzfällen kann das BMF-Schreiben helfen. 

Gartenarbeiten - Es gibt Ausnahmen vom Grundsatz, dass nur die Renovierung, nicht aber der Bau von etwas Neuem gefördert wird. Der BFH hat am 13. Juli 2011 entschieden (Az. VI R 61/10), dass bei umfangreichen Gartenarbeiten der Arbeitslohn auch dann absetzbar ist, wenn dabei eine neue Stützmauer errichtet wird. Gärtnerarbeiten können entweder als Handwerkerkosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Weil die Finanzämter keine klare Abgrenzung machen, hast Du einen gewissen Gestaltungsspielraum. Rechne nach, ob Du eine der beiden Abzugsmöglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft hast.

Erben - Hast Du eine Mietwohnung geerbt und bezahlst die von Erblassein oder Erblasser noch beauftragten Sanierungskosten, so darfst Du diese als eigene Handwerkerkosten steuerlich absetzen. 

Haushaltsgeräte reparieren lassen - Wenn Du Dich fragst, welche Geräte Du zu Hause von einem Handwerker reparieren lassen kannst, um später die Kosten teilweise abzusetzen, wirf einfach einen Blick auf die Internetseite eines Hausratversicherers. Geräte, die dort durch eine Hausratversicherung versichert werden können, kannst Du auch mit Steuerabzug reparieren lassen.

Renovierung beim Umzug - Selbst wenn Du noch nicht in Dein neues Haus oder Deine neue Wohnung eingezogen bist, kannst Du Dir die Kosten dafür teilweise vom Finanzamt zurückholen. Gleiches gilt für Löhne, die Du für die Renovierung der Mietwohnung bezahlt hast, aus der Du ausziehst. Auch die Arbeitskosten für die Umzugsspedition kannst Du Dir teilweise zurückholen. Du musst sie allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Übrigens: Dein Haushalt wird auch als Dein eigener anerkannt, wenn Du wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit längere Zeit abwesend bist – allerdings nur, wenn Dein Ehegatte oder Deine Lebenspartnerin weiter dort wohnen bleibt.

Steuerabzug für Mieter - Als Mieterin oder Mieter kannst Du die Steuervergünstigung nutzen, wenn Du Handwerkerarbeiten im Haushalt selbst in Auftrag gibst, zum Beispiel Schönheitsreparaturen. Auch Kosten, die sich in Deiner Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung verstecken, können Deine Steuerschuld mindern. Hierzu können beispielsweise zählen: Hausmeisterleistungen, Schornsteinfegerkosten, Hausreinigung, Gartenarbeiten und Kosten für die Fahrstuhlwartung. 
Der Bundesfinanzhof hat diesbezüglich die letzten Unklarheiten beseitigt. In seinem Urteil vom 20. April 2023  (Az. VI R 24/20) stellte er klar, dass diese Nebenkosten steuerlich nach Paragraf 35a EStG zu berücksichtigen sind, auch wenn es keinen Vertrag etwa von einer Mieterin und dem Schornsteinfeger gibt. Die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung reicht aus. 

Dabei gelten dieselben Voraussetzungen wie für Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Summen dürften sich allerdings umso mehr in Grenzen halten, je mehr Parteien mit Dir im Mietshaus wohnen, denn die Kosten werden auf alle umgelegt.

Damit Du die Vergünstigung dennoch nutzen kannst, müssen diese Kosten detailliert auf der Jahresrechnung ausgewiesen sein. Oder Du lässt Dir von Deinem Vermieter eine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für Deinen Anteil an den Gesamtkosten ausstellen. Ein Muster dazu findest Du hier. Falls Du an den Vermieter Nebenkosten nachzahlen musst, mach diese Kosten in dem Jahr geltend, in dem Du sie bezahlt hast. 

Liegt Dir die Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung für das vergangene Jahr noch nicht vor, hast Du drei Möglichkeiten

  1. Du kannst die jeweiligen Kosten in dem Jahr absetzen, in dem Du Deine Abrechnung bekommst. Beispiel: Für die Steu­er­er­klä­rung 2020 verwendest Du die Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung für 2019, die Du im Jahr 2020 bekommen hast.
  2. Alternativ kannst Du die Vorauszahlungen für die regelmäßigen haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen, die Du 2020 bezahlt hast, ansetzen. Einmalige Ausgaben aus der Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung 2020, etwa für Handwerker, kannst Du dann nachträglich in der Steu­er­er­klä­rung 2021 angeben.
  3. Und schließlich kannst Du die Aufwendungen aus dem Jahr 2020 auch nach Erhalt des Steuerbescheids für 2020 nachträglich abrechnen. Das Finanzamt muss ausnahmsweise den Steuerbescheid ändern, selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Dies erlaubt ein Urteil des Finanzgerichts Köln (vom 24. August 2016, Az. 11 K 1319/16, rechtskräftig).

Steuerabzug für Vermieter - Wenn Du eine Wohnung oder ein Haus vermietest und darin Renovierungsarbeiten anfallen, kannst Du die Kosten nicht als Handwerkerlohn absetzen. Du kannst diese aber als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten geltend machen. Sie kommen auf die Seite zwei der Anlage V zu Deiner Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung.

Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft­en - Wenn Du eine Eigentumswohnung in einem Mehr­fa­mi­lien­haus bewohnst, kannst Du die Steuervorteile für Handwerkerleistungen ebenfalls geltend machen – vorausgesetzt, die Kosten dafür sind in der Jahresabrechnung nicht nur einzeln aufgeführt, sondern auch klar nach Material- und Arbeitsaufwand getrennt. Sie müssen zudem für die einzelnen Eigentümer und Eigentümerinnen jeweils gesondert berechnet sein. Hast Du für die Bewirtschaftung Deiner Wohnanlage eine gemeinsame Verwaltung bestellt, kann diese Dir Deinen Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten mit einer Bescheinigung bestätigen.

Vorteile zwei Jahre nutzen - Solltest Du Deinen Handwerker zum Jahresende hin beauftragen, prüfe, wie weit Du Deine Möglichkeiten zum Steuerabzug bereits wahrgenommen hast. Ist die Rechnung hoch und würde die Höchstsumme überschritten, versuche, einen Teil der Zahlung ins neue Jahr zu verschieben. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Zahlung, nicht das der Arbeiten. Rede vorher mit Deiner Handwerkerin, damit Du Deinen Vorteil auf zwei Jahre verteilen und noch besser nutzen kannst.

Auch für Arbeiten im EU-Ausland nutzbar - Du kannst die Kosten für Deinen Handwerker selbst dann anteilig von der Steuerzahlung absetzen, wenn Du ihn für Arbeiten in Deiner selbst genutzten Ferienimmobilie beschäftigt hast – sogar im Ausland. Dazu muss das Domizil allerdings innerhalb der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Dazu gehören auch Island, Norwegen und Liechtenstein. Achte unbedingt auf eine korrekte Rechnung.

Wie beantragst Du die Steuerermäßigung?

Keine Barzahlung - Lass Dich nicht zur Barzahlung überreden, auch wenn es nur um eine vergleichsweise geringe Summe geht. Dies gilt zum Beispiel auch für Schlüsseldienste, die meistens Barzahlung verlangen. Vereinbare bereits bei der telefonischen Beauftragung, dass Du eine Rechnung erhältst und den Betrag überweist. Das geht auch über ein mobiles Gerät für die Kartenzahlung. Das Finanzamt erkennt nämlich nur Ausgaben an, die Du unbar bezahlt hast und die Du anhand eines Kontoauszugs auch belegen kannst. Hebe die nötigen Unterlagen zudem mindestens zwei Jahre auf.

Steu­er­er­klä­rung - Den Steuerabzug bekommst Du nur, indem Du eine Steu­er­er­klä­rung ausfüllst. Trag die Rechnungssumme der Handwerkerleistungen sowie den Lohnanteil in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein – und zwar inklusive Mehrwertsteuer. Der Betrag, den Du geltend machst, mindert direkt Deine Steuerschuld. Er dient nicht dazu, Dein zu versteuerndes Einkommen zu senken und dadurch den Steuersatz zu drücken. Es handelt sich um eine Steuerermäßigung.

Arbeiten im eigenen Haushalt - Achte darauf, dass die Rechnung die handwerklichen Tätigkeiten sehr präzise aufführt. Am besten findet sich dort sogar ein Hinweis, wo genau gewerkelt wurde. Denn Du darfst nur den Kostenanteil auf der Rechnung ansetzen, der für Arbeiten auf Deinem Grundstück anfällt. Leer gehst Du hingegen aus, wenn die Gegenstände vollständig außerhalb Deines Haushalts repariert wurden.

Auch in diesem Zusammenhang zeigt das BMF-Schreiben vom 9. November 2016, dass Arbeiten auf dem angrenzenden Grundstück gefördert werden. Konkrete Beispiele dafür sind: der Winterdienst oder das Laubblasen auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück.

Kein Steuerabzug bei staatlicher Förderung - Wenn Du für die Renovierung Deines Eigenheims oder Deiner Wohnung öffentliche Förderprogramme wie etwa ein KfW-Darlehen zur Einsparung von CO2 in Anspruch nehmen, kannst Du keinen Steuerbonus bekommen.

Abzug gibt es nur einmal - Du kannst nur Arbeiten als Handwerkerkosten geltend machen, die Du nicht schon anderweitig angesetzt hast. Aber Du solltest genau prüfen, ob Du möglicherweise einige Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben kannst. Dann kannst Du Deinen Steuerabzug noch vergrößern.

Haushaltsbezogener Höchstbetrag - Lebst Du mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt, kannst Du bei den Handwerkerleistungen zusammen maximal 1.200 Euro Steuerersparnis bekommen. Denn dieser jährliche Höchstbetrag ist haushaltsbezogen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Du verheiratet bist. Außerdem gilt die maximale Steuerermäßigung auch für den Fall, dass Du Aufwendungen in mehreren Wohnungen hattest, beispielsweise für die Hauptwohnung und für eine Ferienwohnung.

Anders ist die Situation zu bewerten in einem Jahr, in dem Du mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner zusammen ziehst oder die gemeinsame Wohnung auflöst. Hier können beide für sich Handwerkerkosten bis zum vollen Höchstbetrag geltend machen, weil beide einen eigenen Haushalt vorweisen können. Trifft dies bei Dir zu, musst Du dies in Zeile 12 der Anlage Haushaltsaufwendungen eintragen.

Einzelveranlagung - Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen werden demjenigen Ehegatten oder Lebenspartnerinnen zugerechnet, der sie bezahlt hat (§ 26a Abs. 2 Einkommensteuergesetz; siehe Ratgeber Einzelveranlagung). Will jeder eine eigene Steu­er­er­klä­rung abgeben, können beide alternativ beantragen, dass ihnen die Aufwendungen jeweils zur Hälfte zugerechnet werden. Dazu reicht ein „übereinstimmender“ Antrag, ein „gemeinsamer“ Antrag ist nicht notwendig. Das heißt, es reicht der Antrag der Person, die die Kosten getragen hat.

Wenn Du die Kosten untereinander anders als hälftig aufgeteilt hast, zum Beispiel im Verhältnis 75 zu 25 Prozent, dann kannst Du den für Dich zu berücksichtigenden Anteil in Zeile 11 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen angeben.

Keine Vor- und Rückträge - Nicht möglich ist der Übertrag entstandener Kosten in das folgende oder das Vorjahr. Das heißt, wenn Du in einem Jahr keine Steuern zahlst, weil Deine Einkünfte zu gering sind, kannst Du auch den Steuervorteil nicht nutzen. Die Vergünstigung entfällt komplett.

Autoren
Udo Reuß

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