Dubai: Wirtschaftliche Betätigung

Formen wirtschaftlicher Betätigung

Welche Formen einer wirtschaftlichen Betätigung stehen ausländischen Investoren in Dubai grundsätzlich zur Verfügung?

Ausländische Investoren können sich grundsätzlich in der folgenden Art und Weise geschäftlich in Dubai betätigen:
[Die folgenden Ausführungen gelten mit geringen Abweichungen auch für geschäftliche Aktivitäten in den übrigen 6 Emiraten der VAE (Abu Dhabi, Ajman, Fujeirah, Ras Al Kaimah, Sharjah, Um Al Quwain).]


Handel:
Einzelexportgeschäft
Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters
Vertrieb von Produkten über einen Eigenhändler (Vertriebsgesellschaft)

Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen:

Lokale Ausschreibungen
Internationale Ausschreibungen

Gründung einer Niederlassung:

Gründung eines Repräsentationsbüros
(nur indirekte wirtschaftliche Betätigung möglich)
Gründung einer Branch
(kein Vertrieb von Produkten möglich, nur Erbringung von Dienstleistungen)
Gründung/Beteiligung an einer Gesellschaft
(maximal 49% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern gehalten werden)
Gründung/Beteiligung an einer Niederlassung in einer Freihandelszone
(100% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern gehalten werden)
Gründung einer Professional Firm
(grundsätzlich nur für die Dienstleistungs- oder Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet der Medizin, des Bildungswesens sowie der Ausübung akademischer und handwerklicher Berufe)
[In Dubai gibt es einige Kliniken, die als Kapitalgesellschaft (GmbH) geführt werden. Dies ist jedoch die Ausnahme]


Benötigt ein ausländisches Unternehmen für jede Form einer wirtschaftlichen Betätigung einen Sponsor?


Als Sponsor werden in Dubai, den weiteren Emiraten der VAE und den GCC-Ländern grundsätzlich eine Vielzahl von Personen bezeichnet. Dies kann u.a. der Arbeitgeber, der Geschäftspartner, der lokale Gesellschafter oder der stille Gesellschafter in einem Joint Venture sein. Der Begriff Sponsor wird jedoch überwiegend in Zusammenhang mit der Tatsache verwandt, dass Ausländer und ausländische Unternehmen sich in den VAE nur als Minderheitsgesellschafter an lokalen Handelsgesellschaften beteiligen können. Mindestens 51% des Gesellschaftskapitals sind zwingend einem VAE-Staatsangehörigen oder einer 100% in VAE-Eigentum stehenden juristischen Person, dem sog. Sponsor, zu überlassen.
Zweigniederlassungen in Form eines Repräsentationsbüros oder einer Branch sowie Professional Companies, die zwar wirtschaftliche Tätigkeiten, aber keine Handelstätigkeiten ausführen können, verbleiben zwar zu 100% in ausländischem Eigentum [Die Professional Company kann zu 100% in ausländischem Eigentum verbleiben, muss dies aber nicht.], benötigen jedoch einen Service Agent, den sog. Sponsor. Das Exportgeschäft ist die einzige wirtschaftliche Betätigung, die ein ausländisches Unternehmen ohne Einschaltung eines Sponsors durchführen kann.

Jörg Seifert, Al Sharif Advocates & Legal Consultants, Marriott Hotel Complex / Hamarain Centre, P. O. Box 8867, Dubai - VAE
Tel: +971-4-2628 222 Fax: +971-4-2628 111 Handy: +971-50-6367 443
RA Jörg Seifert bei Finanztip.de   Keine Haftung
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