Dubai: Niederlassung in Freihandelszonen

Welche Freihandelszonen gibt es in Dubai?


In Dubai gibt es z.Zt. die Jebel Ali Free Zone, die Dubai Airport Free Zone und die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone, in welcher die Dubai Internet City, die Dubai Media City und die Dubai Idea Oasis integriert sind.


Was ist der Unterschied zwischen einer Niederlassung in einer Freihandelszone und innerhalb Dubais bzw. der VAE?

Die Niederlassung in einer Freihandelszone bietet dem ausländischen Investor die Möglichkeit, eine 100% eigene Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionsniederlassung zu gründen, ohne das Erfordernis einer lokalen Beteiligung wie dies grundsätzlich innerhalb Dubais bzw. der VAE bei dort ansässigen Joint Ventures vorgesehen ist.


Welche Niederlassungsformen stehen Investoren in den Freihandelszonen zur Verfügung?

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten der Gründung einer Niederlassung in den Freihandelszonen der VAE:

 Gründung einer Zweigniederlassung

 Gründung eines Free Zone Establishments (FZE)

 Gründung einer Free Zone Company (FZCO)


Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Niederlassungsformen?

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.


Ist den Niederlassungen innerhalb der Freihandelszonen eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben in Dubai bzw. innerhalb der VAE möglich?


Sämtlichen Niederlassungsformen ist eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben erlaubt, es können Waren importiert und exportiert werden. Die Freihandelszonen erteilen grundsätzlich Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionslizenzen. Diese Lizenzen beschränken sich allerdings nur auf das Gebiet der jeweiligen Freihandelszone mit der Folge, dass diese Niederlassungen gesellschaftsrechtlich als nicht in den VAE ansässig gelten. Dies hat zur Folge, dass zum Export in die VAE ein Handelsvertreter, Importeur oder auch ein Joint Venture in Form einer Vertriebsgesellschaft benötigt wird. Die Entscheidung, eine Niederlassung innerhalb der VAE oder in einer der Freihandelszonen anzusiedeln, hängt damit wesentlich vom angestrebten Zielmarkt ab. Ist dieser nicht auf die VAE beschränkt, stellt die Niederlassung in einer Freihandelszone eine überlegenswerte Alternative zu einem Standort innerhalb der VAE dar.

Jörg Seifert, Al Sharif Advocates & Legal Consultants, Marriott Hotel Complex / Hamarain Centre, P. O. Box 8867, Dubai - VAE
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RA Jörg Seifert bei Finanztip.de   Keine Haftung
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