Dubai: Niederlassung in Freihandelszonen
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Welche
Freihandelszonen gibt es in Dubai?
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In Dubai gibt es z.Zt. die Jebel Ali Free Zone, die Dubai Airport Free Zone und
die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone, in
welcher die Dubai Internet City, die Dubai Media City und die Dubai Idea Oasis
integriert sind.
| Was
ist der Unterschied zwischen einer Niederlassung in einer Freihandelszone
und innerhalb Dubais bzw. der VAE? |
Die Niederlassung in einer Freihandelszone bietet dem ausländischen Investor
die Möglichkeit, eine 100% eigene Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionsniederlassung
zu gründen, ohne das Erfordernis einer lokalen Beteiligung wie dies grundsätzlich
innerhalb Dubais bzw. der VAE bei dort ansässigen Joint Ventures vorgesehen
ist.
| Welche
Niederlassungsformen stehen Investoren in den Freihandelszonen zur Verfügung? |
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten der Gründung
einer Niederlassung in den Freihandelszonen der VAE:
Gründung einer Zweigniederlassung
Gründung eines Free Zone Establishments
(FZE)
Gründung einer Free Zone Company (FZCO)
| Was
sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Niederlassungsformen? |
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen
mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften
mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH
gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische
Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in
den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai
Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00
und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet
nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited
Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern
gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.
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Ist
den Niederlassungen innerhalb der Freihandelszonen eine aktive Teilnahme
am Wirtschaftsleben in Dubai bzw. innerhalb der VAE möglich?
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Sämtlichen Niederlassungsformen ist eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben
erlaubt, es können Waren importiert und exportiert werden. Die Freihandelszonen
erteilen grundsätzlich Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionslizenzen.
Diese Lizenzen beschränken sich allerdings nur auf das Gebiet der jeweiligen
Freihandelszone mit der Folge, dass diese Niederlassungen gesellschaftsrechtlich
als nicht in den VAE ansässig gelten. Dies hat zur Folge, dass zum Export
in die VAE ein Handelsvertreter, Importeur oder auch ein Joint Venture in Form
einer Vertriebsgesellschaft benötigt wird. Die Entscheidung, eine Niederlassung
innerhalb der VAE oder in einer der Freihandelszonen anzusiedeln, hängt damit
wesentlich vom angestrebten Zielmarkt ab. Ist dieser nicht auf die VAE beschränkt,
stellt die Niederlassung in einer Freihandelszone eine überlegenswerte Alternative
zu einem Standort innerhalb der VAE dar.
Jörg
Seifert, Al Sharif Advocates & Legal Consultants, Marriott Hotel Complex
/ Hamarain Centre, P. O. Box 8867, Dubai - VAE
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