Dubai: Beteiligung an einer Professional Firm

Was ist der Hauptunterschied zwischen einer Professional Firm und einer Gesellschaftsform nach dem VAE-Gesellschaftsgesetz, z.B. einer LLC?


Die Gründung einer Gesellschaft nach dem VAE-Gesellschaftsgesetz ist grundsätzlich Handels- und Industrietätigkeiten vorbehalten und erfordert eine 51% Beteiligung eines VAE-Staatsangehörigen am Gesellschaftskapital. Je nach Gesellschaftsform ist eine Haftungsbegrenzung der Gesellschafter möglich.
Die Gründung/Beteiligung an einer Professional Firm ist wirtschaftlichen Tätigkeiten vorbehalten, die aber keine Handelstätigkeiten sind, z.B. Dienstleistungs- oder Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet der Medizin, des Bildungswesens sowie der Ausübung akademischer und handwerklicher Berufe. Die Professional Firm kann zu 100% in ausländischem Eigentum verbleiben und benötigt einen Service Agent. Der oder die Betreiber einer Professional Firm geniessen keine Haftungsbeschränkungen und sind für Verbindlichkeiten der Professional Firm voll haftbar. Die Professional Firm kann als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft nach dem VAE-Zivilgesetzbuch betrieben werden.


Ist die Tätigkeit eines Unternehmens im Bereich Architektur und Bauplanung ebenfalls nur in Form einer Professional Firm möglich?

Hinsichtlich dieser Tätigkeiten, die unter Engineering Consultancy zusammengefasst werden können, ist die spezialgesetzliche Regelung "Local Order Nr. 89/1994 on Regulating the Practice of Engineering Consultancy Profession in the Emirate of Dubai", anzuwenden.

Folgende Niederlassungsformen sind nach dieser Local Order möglich:


 Local Engineering Firm

 Associated Engineering Firm
 Expert Engineering Firm
 Branch einer ausländischen Engineering Firm

Local Engineering Firm
Dies ist ein lokales Unternehmen (Professional Company) welches von ein bis zwei lokalen natürlichen Personen gegründet werden kann. In einem solchen Unternehmen kann eine ausländische natürliche Person Anteile bis zu 49% erwerben.

Associated Engineering Firm
Diese Niederlassung kann zwischen einer lokalen und einer ausländischen Engineering Firm gebildet werden, um bestimmte Projekte auszuführen. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Unternehmen je eine Praxis von 10 Jahren aufweisen können.

Expert Engineering Firm
Diese Niederlassung kann durch natürliche Personen gegründet werden. Haupttätigkeit ist die Beratung von Local Engineering Firms, Associated Engineering Firms oder öffentlicher Einrichtungen. Der Lizenzinhaber kann Ausländer sein, muss allerdings 15 Jahre Berufserfahrung auf einem Spezialgebiet nachweisen. Die Ernennung eines Service Agents ist nicht mehr erforderlich.

Branch einer ausländischen Engineering Firm
Diese Niederlassung kann durch ein ausländisches Planungsbüro gegründet werden, sofern dieses u.a. seit mindestens 15 Jahren besteht und eine Vielzahl qualifizierter Projekte von nicht geringer Bedeutung abgewickelt hat.

Jörg Seifert, Al Sharif Advocates & Legal Consultants, Marriott Hotel Complex / Hamarain Centre, P. O. Box 8867, Dubai - VAE
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