Dubai: Doppelbesteuerungsabkommen VAE/BRD

Kann ein in Deutschland ansässiges Unternehmen Gewinne, welche dieses in den VAE erzielt hat, steuerfrei nach Deutschland transferieren?

Die im Ausland erzielten Gewinne eines in Deutschland ansässigen Unternehmens unterliegen aufgrund des im deutschen Steuerrecht geltenden Prinzip des Welteinkommens grundsätzlich der deutschen Körperschaftsteuer. Dies schliesst Einkünfte ausländischer Niederlassungen ein. Zwischen den VAE und der BRD besteht seit 1996 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), welches rückwirkend ab 01.01.1992 anwendbar ist und Ausnahmen zum Prinzip des Welteinkommens zulässt.


Welche Vorteile bietet das DBA deutschen Unternehmen?

Das DBA schränkt das Prinzip des Welteinkommens u.a. insoweit ein, dass Gewinne eines in Deutschland ansässigen Unternehmens lediglich der Besteuerung der VAE unterliegen, sofern das deutsche Unternehmen seine Tätigkeit in den VAE durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt. Liegt keine Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in den VAE vor, unterliegen die in den VAE erzielten Gewinne des deutschen Unternehmens weiterhin der deutschen Besteuerung. Das Vorliegen einer Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens in den VAE ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob die Gewinne des deutschen Unternehmens, die durch eine Geschäftstätigkeit in den VAE erzielt werden, der deutschen Besteuerung oder der Besteuerung der VAE unterliegen.


Was ist eine Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens in den VAE?


Der Begriff der Betriebsstätte ist im DBA legaldefiniert. Grundsätzlich muss es sich dabei um eine feste Geschäftseinrichtung handeln, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Jörg Seifert, Al Sharif Advocates & Legal Consultants, Marriott Hotel Complex / Hamarain Centre, P. O. Box 8867, Dubai - VAE
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